Quaternium-15 ist ein kostengünstiges Konservierungsmittel, das früher in verschiedenen Kosmetikprodukten verwendet wurde, um deren Haltbarkeit zu verlängern und das Wachstum von Mikroorganismen zu verhindern. Es ist ein quartäres Ammoniumsalz und gibt Formaldehyd ab, das seine antimikrobiellen Eigenschaften an das Kosmetikprodukt weitergibt. Seit dem 12. Juni 2019 ist die Verwendung von Quaternium-15 in kosmetischen Produkten gemäß der EU-Kosmetikverordnung nicht mehr erlaubt.
Anwendungsbereiche von Quaternium-15
Quaternium-15 wurde hauptsächlich verwendet, um kosmetische Produkte vor mikrobieller Kontamination zu schützen und ihre Haltbarkeit zu verlängern. Quaternium-15 ist in Deutschland und der gesamten Europäischen Union in Kosmetikprodukten inzwischen verboten, kann aber in Produkten aus anderen Staaten noch vorkommen. Besser ist es jedoch, solche Produkte zu meiden.
Gründe für das Verbot von Quaternium-15
Quaternium-15 kann bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen, wie Hautreizungen und Kontaktdermatitis, hervorrufen. Zudem gibt es Formaldehyd ab, welches als potenziell krebserregend eingestuft wird und bei manchen Menschen zu Sensibilisierungen führen kann. Quaternium-15 wurde in Kosmetikprodukten aufgrund seiner Formaldehydfreisetzung Mitte 2019 in Deutschland und der gesamten EU verboten.