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Bei Fragen einfach Anrufen!

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Aktuelle Fördermöglichkeiten für Kosmetik-Ausbildungen und -Weiterbildungen – ob arbeitssuchend, selbständig oder angestellt

Du suchst nach einer finanziellen Förderung für eine Kosmetik-Ausbildung oder eine Kosmetik-Weiterbildung – für dich selbst oder für Deine Mitarbeiterinnen? Dann bist Du hier genau richtig! Denn hier zeigen wir Dir übersichtlich auf, welche Möglichkeiten es aktuell gibt, unsere hochwertigen Kosmetik-Schulungen gefördert zu besuchen:

  • AZAV/Förderung mit Bildungsgutschein: Du bist arbeitssuchend, arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht? Dann kannst vielleicht einen Bildungsgutschein mit bis zu 100 % Förderung für Deine Kosmetik-Ausbildung oder -Weiterbildung bekommen. Mehr zur AZAV-geförderten Ausbildung erfahren.
  • Förderung für Mitarbeiter: Du hast ein Kosmetikstudio und möchtest Deine Mitarbeiterinnen weiterbilden lassen? Dank Qualifizierungschancengesetz kannst Du eine Mitarbeiter Förderung für gezielte Weiterbildung beantragen und deine Mitarbeiterinnen 100 % kostenlos fit für den zukünftigen Arbeitsmarkt machen. Mehr zur Mitarbeiter Förderung erfahren.
  • Förderung für Selbständige: Du bist selbständig und möchtest Dich selbst weiterbilden? Dann kannst Du Dir unter bestimmten Voraussetzungen Deine Kosmetik-Weiterbildung mit bis zu 4.500 € bezuschussen lassen. Mehr zur KOMPASS-Förderung für Selbständige erfahren
  • AVGS-Coaching: Du siehst Deine berufliche Zukunft im Kosmetikbereich? Ob Du neu in den Beruf der Kosmetikerin einsteigen, in diesem Beruf durchstarten oder Dich selbständig machen willst – in unserem AVGS-Coaching helfen wir Dir dabei, den richtigen Weg zu finden. Mehr zum AVGS-Coaching zur Eignungsfeststellung für den Kosmetikbereich erfahren.
  • Bafög: Du möchtest Dich in Deinem Beruf als Kosmetikerin gezielt weiterbilden? Dann hast Du vielleicht die Möglichkeit, die Ausbildungskosten über das sogenannte Aufstiegs-BAföG zu finanzieren. Bei Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.

Du bist Dir nicht sicher, ob eine Förderung für Dich infrage kommt? Dann melde Dich einfach bei der NINON Kosmetik Akademie. Wir beraten Dich gern!

Bildungsgutschein beantragen – Schritt-für-Schritt →

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FAQ Förderung Kosmetik-Ausbildung

Lebensumstände ändern sich: Gesundheitliche Gründe, ein Wandel im bisherigen Berufsfeld oder der Wunsch nach einer neuen Tätigkeit können Dich zu einer beruflichen Neuorientierung führen. Umschulungen sind eine tolle Möglichkeit, aber oft mit hohen Kosten verbunden. Hierbei kommt die staatliche Unterstützung ins Spiel, die nicht nur Deine Ausbildungsgebühren, sondern auch Deinen Lebensunterhalt abdecken kann. Mit einer Umschulung zur Fachkosmetikerin erschließt Du Dir durch die staatliche Förderung nicht nur ein Berufsfeld mit Zukunft, sondern auch mit sehr viel Spaß an der Arbeit.

Es können verschiedene Kosten übernommen werden. Beim Arbeitsamt oder Jobcenter sind das zum Beispiel folgende Kosten:

  • Kursgebühren: Vollständige Übernahme bei anerkannten Fachkosmetikschulen.
  • Fahrtkosten: Erstattung für die tägliche Anfahrt oder Umzugskosten.
  • Unterkunftskosten: Wohnkosten bei notwendiger auswärtiger Unterbringung.
  • Kinderbetreuung: Zuschüsse zur Kinderbetreuung.
  • Lebensunterhalt: Fortführung der Unterstützung während der Ausbildung.

Die Ausbildung zur Fachkosmetikerin kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Jobcenter oder Arbeitsamt gefördert werden. Hierfür erhältst Du von Jobcenter oder Arbeitsamt einen sogenannten Bildungsgutschein, den Du bei einem zertifizierten Anbieter Deiner Wahl einlösen kannst. Über den Bildungsgutschein hast Du die Chance, die Ausbildung zu 100% bezahlt zu bekommen. Voraussetzung für einen Bildungsgutschein ist, dass Du aktuell arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet bist, in Deinem aktuellen Beruf von Arbeitslosigkeit bedroht bist und/oder die Fortbildung für Deine berufliche Eingliederung benötigst. Wichtig zu wissen ist, dass der Bildungsgutschein im Ermessen des Sachbearbeiters liegt. Du musst den Sachbearbeiter von Deiner Motivation und der Zukunftsfähigkeit der Kosmetik-Ausbildung überzeugen. Die NINON Kosmetik Akademie hilft Dir gerne mit Informationen und Tipps für aussagekräftige Unterlagen über unsere Kosmetik-Ausbildung, sodass Du gute Chancen auf einen Bildungsgutschein hast.

Hast Du den begehrten Bildungsgutschein für eine Kosmetik-Ausbildung von Deinem Sachbearbeiter im Jobcenter oder der Agentur für Arbeit erhalten, kannst Du ihn bei einem zugelassenen Anbieter Deiner Wahl einlösen. Die NINON Kosmetik Akademie in Berlin ist eine zertifizierte „Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e. V.“ und zugelassener Bildungsträger, sodass unsere Kosmetik-Ausbildung mit einem Bildungsgutschein zu 100 % gefördert werden kann. Für die Kostenübernahme reichst Du Deinen Bildungsgutschein einfach bei uns ein – alles Weitere erledigen wir.

Wenn Du zurzeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist, kann Dir die Ausbildung zur Fachkosmetikerin komplett oder teilweise vom Arbeitsamt bezahlt werden. Dem Arbeitsamt liegt natürlich viel daran, Dich aus dem Bezug von Arbeitslosengeld so schnell wie möglich herauszubekommen. Die Ausbildung zur Fachkosmetikerin dauert je nach Ausbildungsgang nur 8 Tage (Fachkosmetik Basis), 10 Tage (Fachkosmetik Intensiv) oder 3 Monate (Fachkosmetik Intensiv Plus NiSV) – und bietet sehr gute Berufsaussichten. Deshalb stehen die Chancen sehr hoch, dass die Kosten der Kosmetik-Ausbildung vom Arbeitsamt komplett übernommen werden.

Beziehst Du Leistungen vom Jobcenter, kannst Du nicht nur eine Übernahme der Ausbildungskosten für Deine Kosmetik-Ausbildung erreichen. Neben den Kursgebühren kann das Jobcenter – je nach Deinen individuellen Voraussetzungen – auch die Fahrtkosten, die Unterkunftskosten, Zuschüsse zur Kinderbetreuung und die Kosten für den Lebensunterhalt übernehmen. Wende Dich am besten an Deinen Sachbearbeiter beim Jobcenter und sprich ihn auf die Kostenübernahme bei einer Kosmetik-Ausbildung an. Vorher solltest Du Dich gut über den Beruf und die Kosmetik-Ausbildung informieren, sodass Du gute Argumente hast und Deine Motivation für den Beruf der Kosmetikerin begründen kannst. Dann steigt Deine Chance, dass das Jobcenter nicht nur die Kosmetik-Ausbildung bezahlt, sondern auch viele andere Kosten für Dich übernimmt. Sprich uns einfach an, wir beraten Dich gern.

Das Bürgergeld hat inzwischen Hartz 4 abgelöst und wird vom Jobcenter bezahlt, um das Existenzminimum zu sichern. Aufgabe des Jobcenters ist es, Bürgergeldempfänger beim beruflichen Wiedereinstieg zu unterstützen. Dazu stehen dem Jobcenter verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Unter anderem kann der Sachbearbeiter einem Bürgergeldempfänger eine Umschulung oder Weiterbildung bewilligen, damit leichter wieder eine Berufstätigkeit aufgenommen werden kann. Dabei werden nicht nur die Ausbildungskosten übernommen, sondern parallel wird weiter Bürgergeld bezahlt, bis der Berufseinstieg geklappt hat. Denn das Bürgergeld soll auch während der Kosmetik-Ausbildung den Lebensunterhalt sicherstellen. Zudem kann das Jobcenter auch noch Fahrtkosten, Unterkunftskosten bei notwendiger auswärtiger Unterbringung und Zuschüsse zur Kinderbetreuung gewähren.

Der erste Schritt ist ein Gespräch mit Deinem Sachbearbeiter beim Kostenträger. Bereite Dich gut auf dieses Gespräch vor und zeige Dein Interesse und Deine Motivation für die Umschulung zur Fachkosmetikerin. Wir von der NINON Kosmetik Akademie in Berlin helfen Dir gerne mit Informationen und Tipps und stellen Dir aussagkräftige Unterlagen über die Ausbildung zur Verfügung, um Deine Chancen für Deine Kostenübernahmen zu verbessern, da die Kostenübernahme immer im Ermessen des Sachbearbeiter liegt. Das heißt, Du hast keinen rechtlichen Anspruch darauf, sondern musst den Sachbearbeiter von Deinem Plan, eine Kosmetik-Ausbildung zu machen, rundum überzeugen.

  • Wähle einen Beruf mit hoher Nachfrage. Aufgrund des wachsenden Kosmetikmarkts gehört der Beruf der Fachkosmetikerin dazu.
  • Dokumentiere Deine Bewerbungsversuche, um Dein Engagement zu zeigen. Denn die Kostenübernahme liegt bei einigen Kostenträgern im Ermessen des Sachbearbeiters.
  • Informiere Dich gründlich über das Berufsfeld. Auf unserer Website kannst Du zum Beispiel die Inhalte der Ausbildung zur Fachkosmetikerin nachlesen.
  • Gib nicht auf, auch wenn Dein erster Antrag abgelehnt wird. Unsere Berater unterstützen Dich gern. Einfach anrufen unter: 030 606 97 75.
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Kostenlose und unverbindliche Beratung. Wir freuen uns auf Deine Fragen!

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