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Selbständig oder angestellt – wie sollte ich als Kosmetikerin arbeiten?

Wenn Du eine fundierte Kosmetik-Ausbildung in der Tasche hast, kannst Du Dich entweder selbständig machen und ein eigenes Kosmetikstudio eröffnen oder Du suchst Dir eine Anstellung als Kosmetikerin. Doch wofür sollte man sich entscheiden?

Wer sollte sich für eine Anstellung als Kosmetikerin entscheiden?

Angestellt als Kosmetikerin zu arbeiten, hat verschiedene Vorteile: Du trägst nicht die Verantwortung für das Kosmetikstudio, musst keine hohen Kosten tragen, bekommst regelmäßig ein festes Gehalt auf Dein Konto, hast bezahlten Urlaub und profitierst von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür bist Du als Angestellte aber natürlich nicht so frei in Deinen Entscheidungen und musst Dich an die Anweisungen Deiner Arbeitgeberin halten.

Angestellt als Kosmetikerin zu arbeiten empfiehlt sich vor allem, wenn Du noch Berufsanfängerin bist und erstmal etwas Erfahrung in der Kosmetikbranche und mit den unterschiedlichen Kosmetikanwendungen sammeln willst. Auch wenn Du vor zu viel Verantwortung und hohen Investitionskosten für die Einrichtung Deines eigenen Kosmetiksalons zurückschreckst, solltest Du lieber als angestellte Kosmetikerin arbeiten.

Was spricht für die Selbständigkeit mit eigenem Kosmetikstudio?

Sich als Kosmetikerin selbständig zu machen, hat wiederum andere Vorteile: Du bist Deine eigene Chefin, triffst alle Entscheidungen selbst, kannst die Ausrichtung Deines Kosmetikstudios selbst bestimmen und verdienst unter Umständen deutlich mehr als angestellte Kosmetikerinnen. Auf der anderen Seite trägst Du die hohen Kosten für die Einrichtung des Studios, musst regelmäßig die Miete für Dein Kosmetiksalon bezahlen und auch alle weiteren Kosten tragen. Das ist gerade am Anfang, solange das eigene Studio noch nicht so gut läuft, ein finanzielles Risiko. Als selbständige Kosmetikerin musst Du Dich neben dem Kosmetikjob zudem auch noch um Buchhaltung, Werbung usw. kümmern, was zusätzlich viel Zeit in Anspruch nimmt. Geregelte Arbeitszeiten hast Du also selten.

Sich selbständig zu machen, ist vor allem erfahrenen, selbstbewussten Kosmetikerinnen zu empfehlen, die es sich finanziell auch leisten können. Dabei solltest Du als Typ nicht vor Verantwortung und Papierkram zurückschrecken, sondern die Selbständigkeit als willkommene Herausforderung empfinden. Nur dann wirst Du als selbständige Kosmetikerin Erfolg haben und langfristig glücklich werden.

Beide Varianten führen zu einem schönen Beruf!

Ob Du lieber als angestellte Kosmetikerin arbeiten oder Dich mit einem eigenen Kosmetikstudio selbständig machen solltest, hängt von Deinen persönlichen Vorstellungen, Voraussetzungen und Vorlieben ab. In beiden Fällen arbeitest Du aber in einem schönen Beruf mit hervorragenden Aussichten und sorgst dafür, Deine Kundinnen glücklich und zufrieden zu machen. So eröffnet Dir die Ausbildung zur Fachkosmetikerin in der NINON Kosmetik Akademie vielfältige Wege. Lass es am besten einfach auf Dich zukommen!

Bildnachweis: ©  HotPhotoPie - stock.adobe.com
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Ich habe die Vertragsbedingungen gelesen und bin mit diesen einverstanden. Meine im Formular genannten Daten sind gespeichert und ich erhalte die Anmeldung noch einmal separat per Mail.

Vertragsbedingungen
1. Mit dem Absenden des Anmeldungsformulars erklärt der Absender seine Teilnahme an dem o.g. Lehrgang und erkennt die in dieser Vereinbarung aufgeführten Bedingungen an. Dem Absenden des Anmeldeformulars folgt der Versand des Ausbildungsvertrags seitens der Ninon Kosmetik Akademie an den Absender. Dadurch kommt das Ausbildungsverhältnis zustande.

2. Die Lehrgangsgebühren sind vor, spätestens aber am Tag des Lehrgangbeginns fällig.
Die Anmelde-/Reservierungsgebühr i.H.v. € 150,00 ist sofort fällig und wird bei Rücktritt nicht erstattet. Die Gebühren können per Online-Banking, in bar oder durch Überweisung beglichen werden.

Die Bankdaten lauten:
NAME: NINON Kosmetik Akademie
IBAN DE85 1001 0010 0920 4971 09
oder
PayPal: shop@kosmetik-ninon.de

3. Der Absender ist berechtigt die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Absendung der Anmeldung, durch Erklärung in Textform gegenüber der Ninon Kosmetik-Akademie zu widerrufen. Dieses kann ohne Angaben von Gründen erfolgen. Der Widerruf ist zu richten an: Ninon Kosmetik Akademie – Selin Arowolo, Joachim-Friedrich-Straße 52 – 10711 Berlin. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen, abzüglich der Anmeldegebühr, zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können empfangene Leistungen oder Nutzungen nicht oder nur teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, ist Wertersatz zu leisten. Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen.

4.Ist die Widerrufsfrist verstrichen, sind 50% der Seminargebühren fällig.

5. Die Ninon Kosmetik Akademie behält sich Änderungen des Ausbildungsinhaltes, des Ablaufs, der Gliederung der Inhalte und der Dozenten auch nach Vertragsabschluss vor, soweit dies im Interesse einer effektiven Schulung und zur Anpassung an geänderte Schulungsstandards geboten ist und dem Absender zumutbar ist.

6. Die Ninon Kosmetik Akademie haftet im Rahmen der Ausbildungs- und Schulungsverträge nicht für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, sowie für Schäden aus der Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

7. Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Verpflichtungen ist der Sitz der Ninon Kosmetik Akademie.

8. Ein Nichterscheinen zum terminierten Lehrgang entbindet den Absender nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Ausbildungsgebühr.

9. Der Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Es gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen/Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO).