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NiSV – was bedeutet die neue Verordnung für Kosmetikerinnen?
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Seit Anfang des Jahres ist die „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ in Kraft, die abgekürzt NiSV genannt wird. Sie regelt den Umgang mit Geräten, die nichtionisierende Strahlung abgeben. Da dazu viele kosmetische Behandlungsgeräte gehören, die in Kosmetikstudios häufig genutzt werden, betrifft die NiSV unter Umständen auch Dich als Kosmetikerin. Alles, was Du dazu wissen musst, haben wir Dir hier kurz zusammengefasst.

Warum ist die NiSV für Kosmetikerinnen wichtig?

Laut NiSV musst Du als Kosmetikerin ab dem 01.01.2022 einen erfolgreich absolvierten Fachkundenachweis durch eine spezielle NiSV Schulung vorlegen können, um noch bestimmte kosmetische Behandlungsgeräte einsetzen zu dürfen. Dabei geht es um den Schutz der Kundinnen vor Schäden bei falscher Anwendung der Strahlung.

Wer also mit einer Ausbildung in Apparativer Kosmetik an der Ninon Kosmetik Akademie liebäugelt oder bereits betroffene Geräte in seinem Kosmetikstudio im Einsatz hat, sollte sich noch dieses Jahr um den Fachkundenachweis kümmern. Nur so kannst Du Deinen Kundinnen die lukrativen Apparativen Behandlungen ohne Unterbrechung weiter anbieten.

Welche Geräte sind von der NiSV betroffen?

Die NiSV beschreibt genau, für welche Behandlungsgeräte ein Fachkundenachweis durch eine spezielle NiSV Schulung notwendig ist. Dabei fallen die Geräte nur unter die NiSV, wenn sie zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken genutzt werden.

1. Für folgende kosmetischen Geräte brauchst Du eine NiSV Schulung:

  • Lasergeräte verschiedener Klassen
  • IPL-Geräte mit dem Ziel eines Effektes auf das Zielgewebe
  • Ultraschallgeräte (mit mehr als 50 Milliwatt pro cm2 am Auge, mehr als 100 Milliwatt pro cm2 am übrigen Körper)
  • Hochfrequenzgeräte (von 100 Kilohertz bis 100 Gigahertz)
  • Niederfrequenzgeräte (von 1 Hertz bis 100 Kilohertz)
  • Gleichstromgeräte (ab 8 Milliampere pro cm2)
  • Magnetfeldgeräte (mit mehr als 400 Millitesla)

Diese Geräte dürfen also ab dem 01.01.2022 nur noch für kosmetische Behandlungen verwendet werden, wenn Du als Kosmetikerin eine Fortbildung zur entsprechenden Fachkunde besucht hast. Wenn Kombigeräten mit mindestens einer der genannten Funktionen ausgestattet sind, fallen sie auch unter die NiSV. Dabei kann es sein, dass für bestimmte Kombigeräte sogar mehrere Fachkundenachweise nötig sind.

2. Für folgende kosmetischen Geräte brauchst Du keine NiSV Schulung:

  • Geräte zur mechanischen Abrasion durch Kristall, Diamant oder Aquafacial
  • Permanent Make-up Geräte
  • Geräte für das Microneedling

Die Geräte in der zweiten Liste darfst Du auch weiterhin ohne Fachkundenachweis nutzen und die entsprechenden Behandlungen Deinen Kundinnen anbieten.

3. Folgende Geräte dürfen Kosmetikerinnen gar nicht mehr benutzen:

  • Ablative Laseranwendungen, wie Entfernung von Tattoos oder Laserbehandlungen bei Gefäßveränderungen oder pigmentierten Hautveränderungen
  • Verfahren zur Reduzierung des Fettgewebes (Lypolyse) mit allen Technologien
  • Hochfokussierter Ultraschall (HIFU), der die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt

Die Geräte der letzten Liste unterliegen seit dem 01.01.2021 dem Ärztevorbehalt und dürfen von Kosmetikerinnen gar nicht mehr verwendet werden. NiSV Schulungen gibt es entsprechend dafür nicht.

Was beinhaltet eine NiSV Fachschulung?

Eine NiSV Schulung für einen gültigen Fachkundenachweis setzt sich aus 2 Modulen zusammen, die mit einer Prüfung abgeschlossen werden müssen:

Das Modul 1 „Grundlagen der Haut und ihrer Anhangsgebilde“ beinhaltet mindestens 80 Lehreinheiten à 45 Minuten. Hier geht es um Themen wie Anatomie, Physiologie der Haut, Überblick zu Geräten zum Einsatz nichtionisierender Strahlung, die Wirkung von Strahlung usw. Das Modul 1 muss von Dir nur einmal besucht werden, auch wenn Du Fachkundenachweise für mehrere Technologien erwerben willst.

Das Modul 2 „Fachkunde der jeweiligen Technologie“ hat jeweils eine Technologie im Fokus, sodass es das Modul in verschiedenen Varianten gibt:

  1. Optische Strahlung: 120 Lehreinheiten à 45 Minuten
  2. Magnetische Strahlung (Hochfrequenz): 40 Lehreinheiten à 45 Minuten
  3. Elektromagnetische Felder (Niederfrequenz): 24 Lehreinheiten à 45 Minuten
  4. Ultraschall: 40 Lehreinheiten à 45 Minuten

 

Wenn Du mehrere Gerätetypen nutzen möchtest, musst Du alle entsprechenden Module der Kategorie 2 absolvieren. Denn es werden immer nur die Fakten zu der jeweiligen Technologie vermittelt, wie technische Grundlagen, Risiken, Kontraindikationen usw.

Muss jede Kosmetikerin eine NiSV Schulung besuchen?

Wenn Du auch 2022 weiter eines der Geräte nutzen willst, die unter die NiSV fallen, musst du eine entsprechende Fachschulung besuchen. Es reicht nicht aus, wenn die Besitzerin eines Kosmetikstudios die Schulungen absolviert oder wenn eine Herstellerschulung besucht wurde. Jeder, der das Gerät bedient, braucht einen eigenen Fachkundenachweis.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich allerdings zumindest vom Grundlagen-Modul befreien lassen. Dazu musst Du eine der folgenden Qualifikationen nachweisen:

  • eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin (nur 1-jährige Ausbildungen anerkannt)
  • ein Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin (nur 1-jährige Ausbildungen anerkannt)
  • eine Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe
  • eine beruflichen Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren (Stichtag 31.12.2021)

 

Die Aufbaumodule zu den verschiedenen Technologien musst Du aber auf jeden Fall absolvieren, wenn Du eins der Betroffenen Behandlungsgeräte nutzen möchtest. Hier wird keine Vorbildung anerkannt.

Laut NiSV muss zudem alle fünf Jahre ein verkürzter NiSV Auffrischungskurs absolviert werden, und zwar sowohl für das Modul zu den Grundlagen der Haut als auch für jedes Technologie-Modul. Dadurch soll Dein Wissen immer auf dem neusten Stand gehalten werden. 

Welche Strafen gibt es bei fehlendem Fachkundenachweis?

Wer ab dem 01.01.2022 Geräte, die von der NiSV betroffen sind, ohne Fachkundenachweis weiter benutzt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € rechnen. Auch wenn das Gerät nicht ordnungsgemäß installiert wurde, nicht sachgerecht überprüft wurde oder bei anderen Verstößen gegen die NiSV ist mit gleich hohen Bußgeldern zu rechnen.

Wer seinen Kundinnen also auch weiterhin gewinnbringende apparative Behandlungen anbieten möchte, sollte sich rechtzeitig um eine NiSV Schulung kümmern. Als zertifizierte Landesschule für Kosmetik bietet die Ninon Kosmetik Akademie deshalb schon jetzt NiSV Schulungen für alle Technologien an. Wenn Du noch Fragen hast, beraten wir Dich gern.

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