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Weshalb wurde die NiSV überhaupt eingeführt?
nisv laser

Die apparative Kosmetik ist ein wichtiges Standbein vieler Kosmetikstudios, mit dem hohe Umsätze generiert werden. Die Einführung der „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV) hat deshalb für viel Unmut bei Kosmetikerinnen gesorgt, die diese Technologien schon lange verwenden und die vorgeschriebenen NiSV-Schulungen als unnötig betrachten. Doch es gibt gute Gründe für die NiSV, die wir Dir nachfolgend nahebringen möchten.

Hochwirksame Methoden haben oft viele Nebenwirkungen

Die technologische Entwicklung schreitet stetig voran und macht auch vor der Kosmetikbranche nicht halt. So haben sich in der Kosmetikbranche in den letzten 20 Jahren immer mehr technische Anwendungen etabliert, die aktuelle Technologien nutzen, um besonders effektive Ergebnisse zu erzielen. Inzwischen hat sich dafür sogar ein eigener Name etabliert: apparative Kosmetik.

Dabei gilt: Je wirksamer eine apparative Behandlungsmethode ist, desto komplexer ist oft die Technologie und desto größer ist die Gefahr, dass sich unerwünschte Nebenwirkungen ergeben können. Um es noch deutlicher zu sagen: Geräte, die mit Strahlung arbeiten, bergen bei falscher Anwendung einfach ein hohes Verletzungsrisiko.

Dies rief den Gesetzgeber auf den Plan, um die Gefahren für Anwenderinnen und Kundinnen in Zukunft zu reduzieren. Um die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten, gab es sozusagen zwei Möglichkeiten: Entweder mussten die apparative Kosmetik in die Hände von Ärzten gelegt werden, welche die Nebenwirkungen besser einschätzen können. Oder es musste eine einheitliche Ausbildung geschaffen werden, um diese wirksamen apparativen Methoden in der Kosmetik erhalten zu können. Das Ergebnis dieser Überlegungen war die Einführung der NiSV, die im Prinzip beide Möglichkeiten kombiniert.

Was die NiSV zur Nutzung verschiedener Gerätetypen sagt

Um Kundinnen vor Schäden und Kosmetikerinnen vor Klagen zu schützen, trat am 01.01.2021 die NiSV in Kraft. Die Verordnung hat verschiedene Inhalte.

1. Verwendung einiger Geräte weiter ohne Fachkundenachweis möglich

Manche Geräte wurden als gänzlich ungefährlich eingestuft, sodass für ihre Anwendung kein Fachkundenachweis erforderlich ist. Dazu gehören folgende Behandlungsmethoden:

2. Nutzung vieler Geräte nur noch mit NiSV-Fachkundenachweis zulässig

Für bestimmte Geräte muss jede Kosmetikerin seit Anfang 2023 einen Fachkundenachweis durch spezielle NiSV-Schulungen vorlegen, wenn sie diese Geräte weiter für kosmetische Behandlungen nutzen möchte. Wer ohne Fachkundenachweis die entsprechenden Geräte weiter verwendet, muss mit hohen Geldstrafen rechnen, die bis zu 50.000 € betragen können. In diese Gruppe fallen folgende Behandlungsgeräte:

  • Lasergeräte verschiedener Klassen
  • IPL-Geräte mit dem Ziel eines Effektes auf das Zielgewebe
  • Ultraschallgeräte (mit mehr als 50 Milliwatt pro cm2 am Auge, mehr als 100 Milliwatt pro cm2 am übrigen Körper)
  • Hochfrequenzgeräte (von 100 Kilohertz bis 100 Gigahertz)
  • Niederfrequenzgeräte (von 1 Hertz bis 100 Kilohertz)
  • Gleichstromgeräte (ab 8 Milliampere pro cm2)
  • Magnetfeldgeräte (mit mehr als 400 Millitesla)

3. Gerätenutzung nur noch für Ärzte erlaubt

Zu guter Letzt gibt es laut NiSV auch ein paar Geräte, bei denen der Gesetzgeber die Nutzung nur noch durch Ärzte zulässt. Hier gilt der sogenannte Ärztevorbehalt. Kosmetikerinnen dürfen sie gar nicht mehr anwenden. Dazu gehören glücklicherweise nur wenige Geräte:

  • Ablative Laseranwendungen, wie Entfernung von Tattoos oder Laserbehandlungen bei Gefäßveränderungen oder pigmentierten Hautveränderungen
  • Verfahren zur Reduzierung des Fettgewebes (Lypolyse) mit allen Technologien
  • Hochfokussierter Ultraschall (HIFU), der die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt

Warum die NiSV gut für Kosmetikerinnen ist

Oft bekommen wir zu hören, dass die NiSV von Kosmetikerinnen als große Bürde wahrgenommen wird. Wer vorher schon lange apparative Kosmetik eingesetzt hat, empfindet die NiSV-Schulungen oft als unnötig, teuer und zeitaufwändig.

Ohne die Möglichkeit der NiSV-Schulungen hätte es allerdings noch schlimmer kommen können. Dann wären vermutlich nahezu alle hochwirksamen apparative Kosmetikanwendungen unter Ärztevorbehalt gestellt worden. Was das für die Kosmetikbranche bedeutet hätte, wollen wir uns lieber gar nicht erst ausmalen.

Zudem dürfen wir nicht vergessen, dass wir bei falscher Anwendung unseren Kundinnen wirklich schaden können. Auch wenn dies aus Versehen geschieht, werden wir uns damit in Gedanken stark beschäftigen. Sowas geht an keiner Kosmetikern spurlos vorbei. Schließlich wollen wir mit unserem Beruf Freude und Schönheit schenken und kein Leid verursachen und uns keine Schadensersatzklagen ins Haus holen.

Sich mit den Gefahren der apparativen Kosmetik auseinanderzusetzen und einen sicheren Umgang damit zu erlernen, schützt also nicht nur unsere Kundinnen, sondern auch uns selbst – sowohl vor Schadensersatzklagen als auch vor dem quälenden Gefühl, einen Menschen geschädigt zu haben. Nicht zuletzt bewahren wir uns durch eine NiSV-Schulung aber auch davor, uns selbst zu verletzen. Denn auch das kam durchaus schon mal vor, wenn hochwirksame Geräte falsch verwendet wurden.

Positiv betrachtet wertet solch eine Fachkundenachweis natürlich auch unseren Beruf weiter auf. Als Expertinnen für apparative Kosmetik werden wir noch mal ganz anders wahrgenommen. Zudem kommt es natürlich auch unserem Ruf zugute, wenn wir bei der apparativen Kosmetik effektive Ergebnisse ohne Nebenwirkungen erzielen.

Mit den NiSV-Kursen bei NINON startets Du in eine sichere Zukunft

Bei der NINON Kosmetik Akademie in Berlin werden Dir die Technologien in den NiSV-Schulungen auf besonders anschauliche Weise nahegebracht, sodass Du die Techniken wirklich durchschaust und sicher beherrschst. So lassen sich die Vorteile der NiSV-Schulungen bei NINON wie folgt zusammenfassen:

  • Umfassende Kenntnis der jeweiligen Technologie
  • Bessere Einschätzung der möglichen Gefahren
  • Reduzierte Risiken für sich selbst als Anwenderin
  • Weniger Nebenwirkungen bei den Kundinnen
  • Seltener Beschwerden und Schadenersatzklagen
  • Besserer Ruf bei den behandelten Kundinnen
  • Mehr Umsatz durch zufriedene Stammkundschaft

 

 

Bildnachweis: © puhhha - stock.adobe.com
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