Pigment-Remover ist eine effektive und dennoch schonende Methode zur Entfernung von Pigmenten aus der Haut – wie Microblading, Permanent Make up oder Tattoos. Die Pigmententfernung wird mithilfe einer innovativen Pigment-Remover-Lösung erreicht, die in Deutschland entwickelt wurde. Sie enthält spezielle Oxid-Verbindungen, die sich mit den Pigmenten in der Haut verbinden und eine sorgfältige, schonende Entfernung ermöglichen. Dabei gibt es zahlreiche Gründe, warum Kosmetikerinnen diese Methode erlernen und ihren Kundinnen und Kunden anbieten sollten.
Mit der innovativen Pigment-Remover-Methode lassen sich Microblading-Pigmente, Tattoos und Permanent Make up effektiv entfernen. Die Behandlung erfolgt ohne Laser, ohne Salze und ohne Säuren. So ist diese Methode besonders sanft zur Haut und es besteht kein Risiko, dass sich Narben oder Entzündungen entwickeln. Außerdem kann eine Pigment-Remover Behandlung deutlich günstiger angeboten werden als eine Laserentfernung, sodass die Nachfrage ständig steigt und Du damit Deinen Kundenkreis erweitern kannst.
Gerade wenn Du selbst Microblading oder Permanent Make up anbietest, solltest Du auch die Pigment-Remover Methode im Programm haben. Hast Du diese schonende Entfernungsmethode ebenfalls im Angebot, können sich Deine Kundinnen darauf verlassen, dass Du die Pigmente auch wieder entfernen könntest, falls ihnen das Ergebnis nicht gefällt. Das wird die eine oder andere skeptische Kundin überzeugen, PMU oder Microblading einfach mal auszuprobieren. Denn Du bietest Ihnen gegebenenfalls auch einen Weg zurück.
Männer suchen zwar immer öfter Kosmetikstudios auf, machen aber immer noch nur einen geringen Anteil der Kundschaft aus. Da ist Pigment-Remover für alle interessant ist, die unliebsame Tattoos loswerden wollen, werden davon auch Männer angesprochen. Mit dem Pigment-Remover-Behandlung im Angebot lockst Du entsprechend auch diese Zielgruppe in Dein Kosmetikstudio und kannst Sie vielleicht sogar als Kunden für weitere Behandlungen gewinnen. Probiere es doch einfach mal aus.
Laut der neuen Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) dürfen Kosmetikerinnen keine Tattoo-Laserentfernung mehr anbieten. Da die innovative Pigment-Remover-Methode ohne Laser auskommt, fällt sie nicht unter die NiSV. So darfst Du auch als Kosmetikerin diese Methode anbieten und brauchst nicht einmal eine NiSV-Schulung.
Wer als Kosmetikerin arbeitet, der hat sich ganz der Schönheit verschrieben. Wer schon mal eine verzweifelte Kundin mit missglücktem Permanent Make up oder einen enttäuschten Kunden mit einem minderwertigen Tattoos gesehen hat, der weiß, wie sehr man sich als leidenschaftliche Kosmetikerin wünscht, diesen Kunden zu helfen. Mit der Pigment-Remover-Methode erfolgt die Entfernung der Pigmente so einfach und gründlich, dass es sich fast wie Zauberei anfühlt. So wirst Du mit der Pigment-Remover-Schulung in der NINON Kosmetik Akademie in Berlin zur guten Fee, die ihre Kunden wieder glücklich machen kann.
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Vertragsbedingungen
1. Mit dem Absenden des Anmeldungsformulars erklärt der Absender seine Teilnahme an dem o.g. Lehrgang und erkennt die in dieser Vereinbarung aufgeführten Bedingungen an. Dem Absenden des Anmeldeformulars folgt der Versand des Ausbildungsvertrags seitens der Ninon Kosmetik Akademie an den Absender. Dadurch kommt das Ausbildungsverhältnis zustande.
2. Die Lehrgangsgebühren sind vor, spätestens aber am Tag des Lehrgangbeginns fällig.
Die Anmelde-/Reservierungsgebühr i.H.v. € 150,00 ist sofort fällig und wird bei Rücktritt nicht erstattet. Die Gebühren können per Online-Banking, in bar oder durch Überweisung beglichen werden.
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3. Der Absender ist berechtigt die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Absendung der Anmeldung, durch Erklärung in Textform gegenüber der Ninon Kosmetik-Akademie zu widerrufen. Dieses kann ohne Angaben von Gründen erfolgen. Der Widerruf ist zu richten an: Ninon Kosmetik Akademie – Selin Arowolo, Joachim-Friedrich-Straße 52 – 10711 Berlin. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen, abzüglich der Anmeldegebühr, zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können empfangene Leistungen oder Nutzungen nicht oder nur teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, ist Wertersatz zu leisten. Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen.
4.Ist die Widerrufsfrist verstrichen, sind 50% der Seminargebühren fällig.
5. Die Ninon Kosmetik Akademie behält sich Änderungen des Ausbildungsinhaltes, des Ablaufs, der Gliederung der Inhalte und der Dozenten auch nach Vertragsabschluss vor, soweit dies im Interesse einer effektiven Schulung und zur Anpassung an geänderte Schulungsstandards geboten ist und dem Absender zumutbar ist.
6. Die Ninon Kosmetik Akademie haftet im Rahmen der Ausbildungs- und Schulungsverträge nicht für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, sowie für Schäden aus der Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
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8. Ein Nichterscheinen zum terminierten Lehrgang entbindet den Absender nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Ausbildungsgebühr.
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