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Kosmetikerin schaut im Prüfungsraum ihr NiSV-Prüfungsergebnis nach
NiSV-Prüfung nicht bestanden? So geht es jetzt weiter

Durchgefallen. Das tut weh, vor allem wenn das Ultraschallgerät schon im Studio steht und die ersten Kundinnen gebucht sind. Die gute Nachricht vorweg: Du musst die Schulung in aller Regel nicht noch einmal komplett machen, nur die Prüfung. Die weniger gute: Bis Du bestanden hast, hast Du keine Fachkunde, und ohne Fachkunde bleibt das Gerät aus. Hier steht, was genau jetzt gilt, welche Fristen Du im Blick haben musst, wie Du Dein Ergebnis überprüfen lässt und wie Du beim zweiten Anlauf sicher durchkommst.

Ninon-Kosmetik-Akademie
Bereite dich gezielt auf die NiSV-Prüfung vor
Die NINON Kosmetik Akademie bietet NiSV-Fachkundeschulungen für apparative Behandlungen wie Ultraschall und Radiofrequenz an.

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Kurz gesagt

  • Bestanden ist die schriftliche NiSV-Prüfung ab 70 Prozent der möglichen Punkte. Darunter gibt es kein „knapp bestanden“, nur „nicht bestanden“.
  • Nicht bestanden heißt: keine Fachkunde. Apparative Behandlungen, die unter die NiSV fallen, darfst Du bis zum Bestehen nicht durchführen.
  • Wiederholt wird grundsätzlich nur die Prüfung, nicht die Schulung. Anmelden musst Du Dich selbst, automatisch passiert nichts.
  • Du kannst Einsicht in Deine Prüfung beantragen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Wie, regelt die Prüfungsordnung Deiner Zertifizierungsstelle.
  • Plane die Wiederholung zeitnah. Wer Wochen verstreichen lässt, vergisst genau die Formeln und Grenzwerte, an denen es beim ersten Mal gehakt hat.

Inhaltsverzeichnis

Was „nicht bestanden“ bei der NiSV konkret bedeutet

Die NiSV-Prüfung kennt keine Noten. Laut Fachkunderichtlinie des Bundes und der Länder wird sie nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet, und die Grenze liegt bei 70 Prozent der maximal erreichbaren Punktzahl. 68 Prozent sind also genauso durchgefallen wie 30. Klingt hart? Ist es auch. Aber es ist eben eine Strahlenschutzprüfung und kein Wohlfühltest.

Wichtig zu verstehen: Die Fachkunde entsteht nicht durch das Absitzen der Unterrichtsstunden. Das Bundesumweltministerium formuliert es in seinen FAQ zum Erwerb der Fachkunde klar: Erworben wird sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung. Die Teilnahmebescheinigung allein ist kein Fachkundenachweis.

Das betrifft jedes Modul einzeln. Hast Du zum Beispiel das Grundlagenmodul bestanden, aber das Fachmodul Ultraschall nicht, dann fehlt Dir genau die Fachkunde für Ultraschall. Welche Bausteine es gibt und wie sie zusammenhängen, haben wir in unserem Überblick zu den NiSV-Fachkunde-Modulen aufgedröselt.

Darfst Du jetzt trotzdem ans Gerät?

Nein. Und hier sind wir als Kolleginnen ganz direkt, weil wir in den letzten Jahren zu viele Studios gesehen haben, die das „nur kurz“ anders gehandhabt haben.

Seit dem 1. Januar 2023 brauchst Du für die betroffenen Geräte einen Fachkundenachweis. Ohne diesen Nachweis sind viele apparative Behandlungen – Ultraschall, Radiofrequenz, Muskelstimulation, IPL, Laser – gesetzlich nicht zulässig. Wer trotzdem behandelt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 €. Und das Bußgeld ist ehrlich gesagt nicht mal das Schlimmste. Wenn eine Kundin nach einer RF-Behandlung mit einer Verbrennung vor Dir steht und Du keine Fachkunde hattest, wird es auch mit Haftung und Versicherung sehr unangenehm.

Was Du stattdessen tun kannst, bis die Wiederholung durch ist:

  • Termine umbuchen statt absagen. Biete Deinen Kundinnen für die Zwischenzeit manuelle Behandlungen an, etwa eine klassische Gesichtsbehandlung mit Ausreinigung und Maske, und verschiebe die Gerätebehandlung auf einen Termin nach Deiner Prüfung.
  • Ehrlich sein. „Ich schließe gerade meine Zertifizierung ab“ ist ein völlig normaler Satz. Die meisten Kundinnen finden das eher beruhigend.
  • Gerät nicht von Unbefugten bedienen lassen. Auch nicht von der Auszubildenden, die „das schon so oft gesehen hat“. Fachkunde ist personenbezogen, nicht studiobezogen.

Wenn Du unsicher bist, ob ein bestimmtes Gerät überhaupt unter die NiSV fällt, wirf einen Blick in unseren NiSV-Guide für Kosmetikerinnen. Im Zweifel fragst Du bei der für Dein Bundesland zuständigen Behörde nach, bevor Du das Gerät einschaltest.

Schulung noch mal oder nur die Prüfung?

Das ist die Frage, die uns nach einer verpatzten Prüfung am häufigsten gestellt wird. Und die Antwort spart Dir in den meisten Fällen viel Geld: Laut Fachkunderichtlinie muss bei einer nicht bestandenen Prüfung grundsätzlich nur die Prüfung selbst wiederholt werden, nicht die zugehörige Schulung.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung bleibt aber, dass Du alle Lerneinheiten aus dem Rahmenlehrplan nachweislich absolviert hast. Das ist bei Dir ja der Fall, sonst hättest Du gar nicht erst antreten dürfen. Fehlten bei der ersten Anmeldung Online-Lektionen oder Praxisstunden, die irgendwie „durchgerutscht“ sind, holst Du die vor der Wiederholung nach.

Ablauf von Prüfungsergebnis bis Wiederholungsprüfung

Meine ehrliche Meinung: Manchmal lohnt es sich trotzdem, Teile der Schulung freiwillig noch mal zu besuchen. Nicht weil Du musst, sondern weil Du merkst, dass Dir zum Beispiel das Thema Gewebeerwärmung beim Radiofrequenz-Modul nie richtig klar geworden ist. Auswendig lernen bringt Dich vielleicht durch die Prüfung. Verstehen bringt Dich durch die nächsten zehn Jahre am Gerät.

Wie oft, wie schnell und was es kostet

Hier wird es uneinheitlich, denn die Details legt nicht die NiSV fest, sondern die Prüfungsordnung der jeweiligen Zertifizierungsstelle. Ein paar Beispiele, damit Du weißt, worauf Du achten musst:

PunktWas giltBeispiel aus einer Prüfungsordnung
Anmeldung zur WiederholungErfolgt nicht automatisch, Du kümmerst Dich selbstZDH-ZERT-Prüfungsordnung NiSV (Stand April 2025)
FehlversucheUnentschuldigtes Fehlen oder Abbruch während der Prüfung zählt als nicht bestanden und wird auf die Wiederholungsmöglichkeiten angerechnetZDH-ZERT (2025)
Anzahl der VersucheJe nach Stelle begrenzt oder unbegrenztEin anderes NiSV-Zertifizierungsprogramm erlaubt beliebig viele Wiederholungen
KostenWiederholungsgebühren trägt in der Regel der PrüflingEbenfalls im genannten Zertifizierungsprogramm geregelt
FristenManche Stellen verlangen, dass Du die Wiederholung innerhalb weniger Wochen beantragstSteht in Deiner Prüfungsordnung

Der Punkt mit den Fehlversuchen wird oft übersehen. Stell Dir vor: Du fühlst Dich am Prüfungstag mies vorbereitet und bleibst einfach weg. Bei manchen Stellen ist das nicht „verschoben“, sondern ein verbrannter Versuch. Wenn Du krank bist, melde Dich vorher ab und reiche ein Attest ein, so wie es Deine Prüfungsordnung vorsieht.

Zu den Kosten: Eine feste, bundesweite Gebühr gibt es nicht. Frag bei Deinem Schulungsanbieter oder direkt bei der Zertifizierungsstelle nach, was die Wiederholung kostet, und lass Dir das schriftlich geben. Manche Anbieter rechnen die Prüfungsgebühr separat ab, andere haben sie im Kurspreis drin, dann aber meist nur für den ersten Versuch.

Deine nächsten Schritte nach dem Durchfallen

Kein Drama, ein Plan. So würde ich es machen:

  1. Bescheid genau lesen. Welches Modul ist betroffen? Welche Punktzahl hast Du erreicht? Gibt es eine Rechtsbehelfsbelehrung mit Fristen?
  2. Prüfungsordnung besorgen. Die bekommst Du von Deinem Schulungsanbieter oder auf der Website der Zertifizierungsstelle. Markiere Dir dort: Anmeldefrist, Zahl der Versuche, Gebühren, Regeln zur Einsicht.
  3. Gerät stilllegen und Termine umplanen. Heute, nicht erst nächste Woche.
  4. Einsicht beantragen, wenn Du knapp dran warst. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
  5. Lücken ehrlich benennen. Schreib Dir auf, bei welchen Fragen Du geraten hast. Meistens sind es zwei, drei Themenblöcke, nicht alles.
  6. Lernplan für zwei bis vier Wochen. Täglich eine Stunde schlägt ein Wochenende mit acht Stunden, gerade bei Formeln und Einheiten.
  7. Wiederholung verbindlich anmelden. Mit Termin im Kalender. Sonst schiebst Du es, glaub mir.

Den regulären Ablauf von der Anmeldung bis zum Zertifikat findest Du noch einmal Schritt für Schritt in unserem Beitrag zur NiSV-Fachkunde-Schulung und Zertifizierung.

Ergebnis anzweifeln: Einsicht und Widerspruch

Du warst Dir bei einer Frage sicher, und sie wurde als falsch gewertet? Dann musst Du das nicht einfach schlucken. Die Fachkunderichtlinie in der Fassung von 2024 schreibt vor, dass jede Prüfungsordnung Regelungen zum Umgang mit Widersprüchen gegen das Prüfungsergebnis enthalten muss. Es gibt also immer einen geregelten Weg.

Wie der konkret aussieht, unterscheidet sich. Bei ZDH-ZERT zum Beispiel kannst Du laut Prüfungsordnung nach einer nicht bestandenen Prüfung innerhalb von zwölf Monaten Einsicht beantragen. Die Einsicht ist dort auf 20 Minuten pro Prüfung begrenzt, Musterlösungen bekommst Du nicht zu sehen.

20 Minuten sind wenig. Bereite Dich also vor:

  • Notiere Dir vorher, bei welchen Fragen Du unsicher warst oder Dich ungerecht bewertet fühlst.
  • Konzentriere Dich bei der Einsicht auf diese Fragen, nicht auf die, die Du eh falsch hattest.
  • Prüfe, ob die Frage eindeutig formuliert war. Bei Multiple Choice passiert es durchaus, dass zwei Antworten fachlich vertretbar sind.
  • Leg Widerspruch nur ein, wenn Du ein konkretes Argument hast. „Ich fand die Prüfung zu schwer“ ist keins.

Mal ehrlich: In den meisten Fällen bringt die Einsicht keinen Punktgewinn, aber sie zeigt Dir sehr genau, wo Du nachlernen musst. Allein dafür lohnt sie sich, wenn Du knapp unter 70 Prozent lagst.

Woran es meistens hakt und wie Du beim zweiten Mal bestehst

Nach 30 Jahren im Familienbetrieb und vielen Gesprächen mit Kolleginnen kann ich Dir sagen: Kaum jemand fällt durch, weil sie keine gute Kosmetikerin ist. Man fällt durch, weil die NiSV-Prüfung physikalisch denkt und wir im Alltag praktisch denken.

Typische Stolpersteine:

  • Einheiten und Größen. Energiedichte in J/cm², Leistung in Watt, Frequenz in Hertz. Wer die nicht sauber auseinanderhält, verliert Punkte, auch wenn die Praxis sitzt.
  • Wirkprinzipien verwechseln. Beim Ultraschall zum Beispiel: Wo wirkt er eher mechanisch, wo thermisch, und warum ist die Frequenz entscheidend für die Eindringtiefe? Grob gilt: Je höher die Frequenz, desto oberflächlicher die Wirkung. Genau diese Logik wird gern abgefragt.
  • Radiofrequenz: monopolar, bipolar, multipolar. Wo fließt der Strom, wie tief wird erwärmt, wo liegt die Neutralelektrode? Ein Klassiker.
  • Optische Strahlung und Hauttyp. Wer bei IPL oder Laser nicht sicher erklären kann, warum ein dunklerer Hauttyp nach Fitzpatrick vorsichtigere Parameter braucht – Melanin in der Epidermis absorbiert mit und erwärmt sich –, hat ein Problem. In der Prüfung und erst recht am Kunden.
  • Kontraindikationen. Herzschrittmacher, Metallimplantate, Schwangerschaft, akute Entzündungen, Photosensibilisierung durch Medikamente: Diese Listen musst Du pro Verfahren abrufbar haben, nicht nur „irgendwie“.
  • Recht und Dokumentation. Aufklärungspflicht, Dokumentation, Anzeigepflicht des Gerätebetriebs. Trockener Stoff, aber sichere Punkte.

Was beim zweiten Mal hilft:

  • Lerne mit eigenen Worten. Erklär das Wirkprinzip laut, als würdest Du es einer Kundin erklären. Wenn Du dabei hängst, sitzt es noch nicht.
  • Mach Dir pro Verfahren eine Karteikarte: Wirkprinzip, Parameter, Kontraindikationen, typische Nebenwirkungen, was tun im Notfall.
  • Übe unter Zeitdruck. Die Nervosität am Prüfungstag frisst mehr Punkte, als viele denken.
  • Und: Lies die Fragen zweimal. „Welche Aussage ist nicht richtig?“ ist der Stolperdraht, über den jedes Jahr kluge Leute fallen.

Unsere Sicht: Durchfallen ist ärgerlich, aber kein Urteil über Dich

Wir sehen die NiSV-Prüfung nicht als Schikane, sondern als das, was unseren Beruf ernster nimmt. Geräte, die Gewebe erwärmen oder Licht in die Haut schicken, gehören in Hände, die wissen, was dabei passiert. Dass die Hürde bei 70 Prozent liegt, finden wir richtig.

Kritisch sehen wir etwas anderes: Kurse, die nur aufs Bestehen trimmen. Wer Fragen auswendig lernt, ohne die Physik dahinter zu verstehen, fällt entweder durch oder besteht und ist am Gerät trotzdem unsicher. Beides ist schlecht. Deshalb setzen wir bei NINON als offiziell zugelassener NiSV-Schulungsanbieter auf ein hybrides Konzept: Die Theorie lernst Du online in Deinem Tempo, also auch zehnmal, wenn es sein muss. Die Praxis machst Du bei uns in Berlin, am echten Gerät, mit Rückfragen. Genau diese Kombination hilft vielen, die beim ersten Mal Theorie-Lücken hatten.

Und noch etwas aus dem Familienbetrieb: Ich kenne niemanden, der in diesem Beruf nie an einer Prüfung gezweifelt hat. Die, die heute die besten Studios führen, sind oft die, die beim zweiten Anlauf richtig verstanden haben, worum es geht.

— Selin Arowolo

NiSV-Module bei NINON auf einen Blick

Wenn Du Deine Fachkunde neu aufbaust, ein weiteres Modul ergänzen willst oder nach einer Prüfung bei einem anderen Anbieter einen Neustart suchst: Unsere NiSV-Fachkundeschulungen kannst Du einzeln oder kombiniert buchen. Wir sind AZAV-zertifizierter Bildungsträger, TÜV-zertifiziert und zertifizierte Landesschule des Bundesverbands für Kosmetik und Fußpflege. Viele Kurse sind damit grundsätzlich förderfähig, etwa über einen Bildungsgutschein, und wir unterstützen Dich beim Antrag.

ModulPreis (einmalig)
Grundlagen der Haut1.200 €
Ultraschall990 €
EMF (Radiofrequenz)990 €
EMF (Stimulation)850 €
Optische Strahlung2.300 €
Laserexpertin3.200 €

Alle Module und Termine findest Du auf unserer Seite zu den NiSV-Fachkundeschulungen. Wer gleich die komplette Basis plus NiSV will, schaut sich die Fachkosmetikerin Intensiv plus NiSV für 5.490 € an. Und wenn Du schon zertifiziert bist und Dein Wissen auffrischen willst, gibt es unsere NiSV-Aktualisierungskurse. Unsere Beratung ist kostenlos und unverbindlich, ruf einfach an oder schreib uns.

Quellen

Empfehlungen

Häufige Fragen

Muss ich nach einer nicht bestandenen NiSV-Prüfung die ganze Schulung bezahlen?

Grundsätzlich nicht. Laut Fachkunderichtlinie wird nur die Prüfung wiederholt, nicht die Schulung. Für die Wiederholungsprüfung können aber Gebühren anfallen, deren Höhe Deine Zertifizierungsstelle festlegt.

Wie viele Versuche habe ich?

Das regelt die Prüfungsordnung Deiner Zertifizierungsstelle. Manche erlauben beliebig viele Wiederholungen, andere begrenzen die Zahl. Achtung: Unentschuldigtes Fehlen kann als Fehlversuch zählen.

Darf ich bis zur Wiederholung unter Aufsicht einer Kollegin am Gerät arbeiten?

Die Fachkunde ist an die Person gebunden, die die Behandlung durchführt. Ohne eigene bestandene Prüfung führst Du keine NiSV-pflichtigen Behandlungen durch, auch nicht „unter Aufsicht“. Bei Grenzfällen klärst Du das vorher mit der zuständigen Landesbehörde.

Gilt meine bestandene Grundlagenprüfung weiter, wenn ich ein Fachmodul nicht bestanden habe?

In der Regel ja, denn die Module werden einzeln geprüft. Du wiederholst nur das Modul, das Du nicht bestanden hast. Prüf trotzdem in Deinem Bescheid, welche Teile als bestanden gewertet wurden.

Kann ich die Prüfung bei einer anderen Akademie wiederholen?

Das hängt davon ab, ob die andere Akademie Deine bereits absolvierten Lerneinheiten anerkennt und mit welcher Zertifizierungsstelle sie arbeitet. Oft ist es einfacher, beim ursprünglichen Anbieter zu wiederholen. Wenn Du ohnehin neu starten willst, beraten wir Dich gern, welcher Weg für Dich sinnvoll ist.

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