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KIDurchgefallen. Das tut weh, vor allem wenn das Ultraschallgerät schon im Studio steht und die ersten Kundinnen gebucht sind. Die gute Nachricht vorweg: Du musst die Schulung in aller Regel nicht noch einmal komplett machen, nur die Prüfung. Die weniger gute: Bis Du bestanden hast, hast Du keine Fachkunde, und ohne Fachkunde bleibt das Gerät aus. Hier steht, was genau jetzt gilt, welche Fristen Du im Blick haben musst, wie Du Dein Ergebnis überprüfen lässt und wie Du beim zweiten Anlauf sicher durchkommst.
Die NiSV-Prüfung kennt keine Noten. Laut Fachkunderichtlinie des Bundes und der Länder wird sie nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet, und die Grenze liegt bei 70 Prozent der maximal erreichbaren Punktzahl. 68 Prozent sind also genauso durchgefallen wie 30. Klingt hart? Ist es auch. Aber es ist eben eine Strahlenschutzprüfung und kein Wohlfühltest.
Wichtig zu verstehen: Die Fachkunde entsteht nicht durch das Absitzen der Unterrichtsstunden. Das Bundesumweltministerium formuliert es in seinen FAQ zum Erwerb der Fachkunde klar: Erworben wird sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung. Die Teilnahmebescheinigung allein ist kein Fachkundenachweis.
Das betrifft jedes Modul einzeln. Hast Du zum Beispiel das Grundlagenmodul bestanden, aber das Fachmodul Ultraschall nicht, dann fehlt Dir genau die Fachkunde für Ultraschall. Welche Bausteine es gibt und wie sie zusammenhängen, haben wir in unserem Überblick zu den NiSV-Fachkunde-Modulen aufgedröselt.
Nein. Und hier sind wir als Kolleginnen ganz direkt, weil wir in den letzten Jahren zu viele Studios gesehen haben, die das „nur kurz“ anders gehandhabt haben.
Seit dem 1. Januar 2023 brauchst Du für die betroffenen Geräte einen Fachkundenachweis. Ohne diesen Nachweis sind viele apparative Behandlungen – Ultraschall, Radiofrequenz, Muskelstimulation, IPL, Laser – gesetzlich nicht zulässig. Wer trotzdem behandelt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 €. Und das Bußgeld ist ehrlich gesagt nicht mal das Schlimmste. Wenn eine Kundin nach einer RF-Behandlung mit einer Verbrennung vor Dir steht und Du keine Fachkunde hattest, wird es auch mit Haftung und Versicherung sehr unangenehm.
Was Du stattdessen tun kannst, bis die Wiederholung durch ist:
Wenn Du unsicher bist, ob ein bestimmtes Gerät überhaupt unter die NiSV fällt, wirf einen Blick in unseren NiSV-Guide für Kosmetikerinnen. Im Zweifel fragst Du bei der für Dein Bundesland zuständigen Behörde nach, bevor Du das Gerät einschaltest.
Das ist die Frage, die uns nach einer verpatzten Prüfung am häufigsten gestellt wird. Und die Antwort spart Dir in den meisten Fällen viel Geld: Laut Fachkunderichtlinie muss bei einer nicht bestandenen Prüfung grundsätzlich nur die Prüfung selbst wiederholt werden, nicht die zugehörige Schulung.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung bleibt aber, dass Du alle Lerneinheiten aus dem Rahmenlehrplan nachweislich absolviert hast. Das ist bei Dir ja der Fall, sonst hättest Du gar nicht erst antreten dürfen. Fehlten bei der ersten Anmeldung Online-Lektionen oder Praxisstunden, die irgendwie „durchgerutscht“ sind, holst Du die vor der Wiederholung nach.

Meine ehrliche Meinung: Manchmal lohnt es sich trotzdem, Teile der Schulung freiwillig noch mal zu besuchen. Nicht weil Du musst, sondern weil Du merkst, dass Dir zum Beispiel das Thema Gewebeerwärmung beim Radiofrequenz-Modul nie richtig klar geworden ist. Auswendig lernen bringt Dich vielleicht durch die Prüfung. Verstehen bringt Dich durch die nächsten zehn Jahre am Gerät.
Hier wird es uneinheitlich, denn die Details legt nicht die NiSV fest, sondern die Prüfungsordnung der jeweiligen Zertifizierungsstelle. Ein paar Beispiele, damit Du weißt, worauf Du achten musst:
| Punkt | Was gilt | Beispiel aus einer Prüfungsordnung |
|---|---|---|
| Anmeldung zur Wiederholung | Erfolgt nicht automatisch, Du kümmerst Dich selbst | ZDH-ZERT-Prüfungsordnung NiSV (Stand April 2025) |
| Fehlversuche | Unentschuldigtes Fehlen oder Abbruch während der Prüfung zählt als nicht bestanden und wird auf die Wiederholungsmöglichkeiten angerechnet | ZDH-ZERT (2025) |
| Anzahl der Versuche | Je nach Stelle begrenzt oder unbegrenzt | Ein anderes NiSV-Zertifizierungsprogramm erlaubt beliebig viele Wiederholungen |
| Kosten | Wiederholungsgebühren trägt in der Regel der Prüfling | Ebenfalls im genannten Zertifizierungsprogramm geregelt |
| Fristen | Manche Stellen verlangen, dass Du die Wiederholung innerhalb weniger Wochen beantragst | Steht in Deiner Prüfungsordnung |
Der Punkt mit den Fehlversuchen wird oft übersehen. Stell Dir vor: Du fühlst Dich am Prüfungstag mies vorbereitet und bleibst einfach weg. Bei manchen Stellen ist das nicht „verschoben“, sondern ein verbrannter Versuch. Wenn Du krank bist, melde Dich vorher ab und reiche ein Attest ein, so wie es Deine Prüfungsordnung vorsieht.
Zu den Kosten: Eine feste, bundesweite Gebühr gibt es nicht. Frag bei Deinem Schulungsanbieter oder direkt bei der Zertifizierungsstelle nach, was die Wiederholung kostet, und lass Dir das schriftlich geben. Manche Anbieter rechnen die Prüfungsgebühr separat ab, andere haben sie im Kurspreis drin, dann aber meist nur für den ersten Versuch.
Kein Drama, ein Plan. So würde ich es machen:
Den regulären Ablauf von der Anmeldung bis zum Zertifikat findest Du noch einmal Schritt für Schritt in unserem Beitrag zur NiSV-Fachkunde-Schulung und Zertifizierung.
Du warst Dir bei einer Frage sicher, und sie wurde als falsch gewertet? Dann musst Du das nicht einfach schlucken. Die Fachkunderichtlinie in der Fassung von 2024 schreibt vor, dass jede Prüfungsordnung Regelungen zum Umgang mit Widersprüchen gegen das Prüfungsergebnis enthalten muss. Es gibt also immer einen geregelten Weg.
Wie der konkret aussieht, unterscheidet sich. Bei ZDH-ZERT zum Beispiel kannst Du laut Prüfungsordnung nach einer nicht bestandenen Prüfung innerhalb von zwölf Monaten Einsicht beantragen. Die Einsicht ist dort auf 20 Minuten pro Prüfung begrenzt, Musterlösungen bekommst Du nicht zu sehen.
20 Minuten sind wenig. Bereite Dich also vor:
Mal ehrlich: In den meisten Fällen bringt die Einsicht keinen Punktgewinn, aber sie zeigt Dir sehr genau, wo Du nachlernen musst. Allein dafür lohnt sie sich, wenn Du knapp unter 70 Prozent lagst.
Nach 30 Jahren im Familienbetrieb und vielen Gesprächen mit Kolleginnen kann ich Dir sagen: Kaum jemand fällt durch, weil sie keine gute Kosmetikerin ist. Man fällt durch, weil die NiSV-Prüfung physikalisch denkt und wir im Alltag praktisch denken.
Typische Stolpersteine:
Was beim zweiten Mal hilft:
Wir sehen die NiSV-Prüfung nicht als Schikane, sondern als das, was unseren Beruf ernster nimmt. Geräte, die Gewebe erwärmen oder Licht in die Haut schicken, gehören in Hände, die wissen, was dabei passiert. Dass die Hürde bei 70 Prozent liegt, finden wir richtig.
Kritisch sehen wir etwas anderes: Kurse, die nur aufs Bestehen trimmen. Wer Fragen auswendig lernt, ohne die Physik dahinter zu verstehen, fällt entweder durch oder besteht und ist am Gerät trotzdem unsicher. Beides ist schlecht. Deshalb setzen wir bei NINON als offiziell zugelassener NiSV-Schulungsanbieter auf ein hybrides Konzept: Die Theorie lernst Du online in Deinem Tempo, also auch zehnmal, wenn es sein muss. Die Praxis machst Du bei uns in Berlin, am echten Gerät, mit Rückfragen. Genau diese Kombination hilft vielen, die beim ersten Mal Theorie-Lücken hatten.
Und noch etwas aus dem Familienbetrieb: Ich kenne niemanden, der in diesem Beruf nie an einer Prüfung gezweifelt hat. Die, die heute die besten Studios führen, sind oft die, die beim zweiten Anlauf richtig verstanden haben, worum es geht.
— Selin Arowolo
Wenn Du Deine Fachkunde neu aufbaust, ein weiteres Modul ergänzen willst oder nach einer Prüfung bei einem anderen Anbieter einen Neustart suchst: Unsere NiSV-Fachkundeschulungen kannst Du einzeln oder kombiniert buchen. Wir sind AZAV-zertifizierter Bildungsträger, TÜV-zertifiziert und zertifizierte Landesschule des Bundesverbands für Kosmetik und Fußpflege. Viele Kurse sind damit grundsätzlich förderfähig, etwa über einen Bildungsgutschein, und wir unterstützen Dich beim Antrag.
| Modul | Preis (einmalig) |
|---|---|
| Grundlagen der Haut | 1.200 € |
| Ultraschall | 990 € |
| EMF (Radiofrequenz) | 990 € |
| EMF (Stimulation) | 850 € |
| Optische Strahlung | 2.300 € |
| Laserexpertin | 3.200 € |
Alle Module und Termine findest Du auf unserer Seite zu den NiSV-Fachkundeschulungen. Wer gleich die komplette Basis plus NiSV will, schaut sich die Fachkosmetikerin Intensiv plus NiSV für 5.490 € an. Und wenn Du schon zertifiziert bist und Dein Wissen auffrischen willst, gibt es unsere NiSV-Aktualisierungskurse. Unsere Beratung ist kostenlos und unverbindlich, ruf einfach an oder schreib uns.
Grundsätzlich nicht. Laut Fachkunderichtlinie wird nur die Prüfung wiederholt, nicht die Schulung. Für die Wiederholungsprüfung können aber Gebühren anfallen, deren Höhe Deine Zertifizierungsstelle festlegt.
Das regelt die Prüfungsordnung Deiner Zertifizierungsstelle. Manche erlauben beliebig viele Wiederholungen, andere begrenzen die Zahl. Achtung: Unentschuldigtes Fehlen kann als Fehlversuch zählen.
Die Fachkunde ist an die Person gebunden, die die Behandlung durchführt. Ohne eigene bestandene Prüfung führst Du keine NiSV-pflichtigen Behandlungen durch, auch nicht „unter Aufsicht“. Bei Grenzfällen klärst Du das vorher mit der zuständigen Landesbehörde.
In der Regel ja, denn die Module werden einzeln geprüft. Du wiederholst nur das Modul, das Du nicht bestanden hast. Prüf trotzdem in Deinem Bescheid, welche Teile als bestanden gewertet wurden.
Das hängt davon ab, ob die andere Akademie Deine bereits absolvierten Lerneinheiten anerkennt und mit welcher Zertifizierungsstelle sie arbeitet. Oft ist es einfacher, beim ursprünglichen Anbieter zu wiederholen. Wenn Du ohnehin neu starten willst, beraten wir Dich gern, welcher Weg für Dich sinnvoll ist.

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