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Zertifizierte NiSV Fachkundeschulung für Kosmetikerinnen

In der NINON Kosmetik Akademie finden die gesetzlich vorgeschrieben NiSV-Fachkundeschulungen regelmäßig statt. Unser zertifiziertes Kursangebot ist praxiserprobt und bietet Dir die Gelegenheit, die NiSV-Fachkundeschulung bei einem anerkannten Schulungsträger vollumfänglich zu absolvieren. Der modern gestaltete Unterricht kombiniert E-Learning und Präsenzunterricht so flexibel miteinander, dass die NiSV Fachkundeschulung ideal in den Alltag integriert werden kann.

Dank der umfangreichen NiSV-Prüfungsvorbereitung, wirst Du optimal auf alle anstehenden NiSV-Fachkundeprüfungen vorbereitet.

Deine Vorteile bei der NiSV Schulung
1. Regelmäßige Kurse
2. Erfahrene Dozenten
3. Strukturierter, alltagstauglicher Ablauf
4. Optimale Prüfungsvorbereitung
5. Anerkannte Zertifikate

Was bedeutet die NiSV für Dich als Kosmetikerin?

  • Wenn Du keine NiSV Schulungen besuchst, darfst Du bestimmte Geräte in der Apparativen Kosmetik jetzt nicht mehr verwenden. Als selbständige Kosmetikerin musst Du dann langfristig mit einer starken Kundenabwanderung zur Konkurrenz rechnen und als angestellte Kosmetikerin wirst Du kaum einen neuen Job finden.
  • Wenn Du die NiSV Schulungen jetzt besuchst, bist Du auf der sicheren Seite. Als selbständige Kosmetikerin hast Du deutlich mehr Behandlungsmöglichkeiten und mehr Umsatz und als angestellte Kosmetikerin erhöhst Du Deine Attraktivität für potenzielle Arbeitgeberinnen. Starte am besten sofort in eine sichere Zukunft!

Unser Angebot an NiSV Schulungen

Als zertifizierte Landesschule bietet die Ninon Kosmetik Akademie in Berlin fundierte NiSV Schulungen an, damit Du Deinen Kundinnen weiter Apparative Kosmetik anbieten kannst:

NiSV Schulung

Als zertifizierte Landesschule und anerkannter Schulungsträger bietet die Ninon Kosmetik Akademie in Berlin fundierte NiSV Fachkundeschulungen für alle Fachbereiche an.

Fachkundemodul

Grundlagen der Haut

  • Preis: 1.200€

Fachkundemodul

Ultraschall

  • Preis: 990€

Fachkundemodul

EMF ( Radiofrequenz )

  • Preis: 990€

Fachkundemodul

EMF ( Stimulation )

  • Preis: 850€

Fachkundemodul

Optische Strahlung

  • Preis: 2.300€

NiSV Hotline

Du hast noch Fragen?

Kostenlos und unverbindlich Kontakt aufnehmen.

Übersicht der Module

Hinweis: Eine Lernheit entspricht ca. 45 Minuten

NiSV Module
E-Learning
Virtuelle Präsenz
Präsenzunterricht
Insgesamt
28
50
2
80
19
11
10
40
EMF (Radiofrequenz)
16
12
12
40
EMF zur Stimulation
8
8
8
24
Optische Strahlung
33
43
44
120

NiSV Schulung

Als zertifizierte Landesschule und anerkannter Schulungsträger bietet die Ninon Kosmetik Akademie in Berlin fundierte NiSV Fachkundeschulungen für alle Fachbereiche an.

Für welche Geräte brauche ich eine NiSV Schulung?

Wenn Du zur Kundenbehandlung ein Gerät verwenden willst, das nach der NiSV als Gefahrenquelle anzusehen ist, musst Du seit 2023 einen Fachkundenachweis durch eine spezielle NiSV Schulung erwerben. NiSV Schulungen sind für verschiedene festgelegte Behandlungsgeräte vorgeschrieben, wenn sie zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken verwendet werden. Werden die Behandlungen zu medizinischen Zwecken durchgeführt, fallen sie hingegen nicht unter die Regelungen der NiSV. Dabei wurden für jede Strahlenquelle bestimmte Grenzwerte für die Beurteilung festgelegt, ob die Anwendung eines Geräts eine NiSV Schulung erforderlich macht oder nicht.

Folgende kosmetischen Behandlungsgeräte fallen unter die NiSV:

  • Lasergeräte verschiedener Klassen
  • IPL-Geräte mit dem Ziel eines Effektes auf das Zielgewebe
  • Ultraschallgeräte (mit mehr als 50 Milliwatt pro cm2am Auge, mehr als 100 Milliwatt pro cm2 am übrigen Körper)
  • Hochfrequenzgeräte (von 100 Kilohertz bis 100 Gigahertz)
  • Niederfrequenzgeräte (von 1 Hertz bis 100 Kilohertz)
  • Gleichstromgeräte (ab 8 Milliampere pro cm2)
  • Magnetfeldgeräte (mit mehr als 400 Millitesla)

Ob ein Gerät, das Dein Kosmetikstudio besitzt oder das Du kaufen willst, unter die Verordnung fällt, kannst Du beim jeweiligen Hersteller erfragen. Ist dies der Fall, darfst Du das Gerät seit dem 01.01.2023 nur noch für kosmetische oder andere nichtmedizinische Zwecke am Menschen nutzen, wenn Du vorher eine passende NiSV Fortbildung zur Fachkunde erfolgreich abgeschlossen hast.

Die Frage sollte nicht sein, ob Du auch ohne NiSV Schulung als Kosmetikerin arbeiten kannst, sondern ob es sinnvoll ist. Die Apparative Kosmetik ist eine der wichtigsten und lukrativsten Einnahmequellen von Kosmetikstudios. Ohne NiSV Schulung darfst Du viele dieser beliebten Behandlungsmethoden aber gar nicht mehr anwenden:

  • 3 Geräte dürfen seit 2021 gar nicht mehr von Kosmetikerinnen angewendet werden. Dazu gehören ablative Laseranwendungen, alle Verfahren zur Reduzierung des Fettgewebes (Lypolyse) und hochfokussierter Ultraschall (HIFU), der die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt.
  • 7 Geräte dürfen nur noch mit NiSV Schulung genutzt werden. Dazu gehören die Lasergeräte, IPL-Geräte, Ultraschallgeräte, Gleichstromgeräte, Hochfrequenzgeräte, Niederfrequenzgeräte und Magnetfeldgeräte, die oben bereits genannt wurden.
  • 3 Geräte dürfen auch ohne NiSV Schulung von Kosmetikerinnen noch genutzt werden: Geräte zur mechanischen Abrasion durch Kristall, Diamant oder Aquafacial, Geräte fürs Permanent Make-up und Microneedling-Geräte.

Zusammengefasst bedeutet das, dass die erlaubten apparativen Behandlungsmethoden ohne NiSV Schulungen von insgesamt 13 Anwendungen auf gerade mal 3 Behandlungsmethoden zusammenschrumpfen. Du kannst Dir vorstellen, dass das nicht funktioniert, wenn Du eine erfolgreiche Kosmetikerin werden willst:

  • Als angestellte Kosmetikerin wirst Du ohne NiSV Fachkundenachweise nur sehr schwer eine Anstellung finden. Denn potenzielle Arbeitgeberinnen suchen sich natürlich am liebsten Angestellte aus, die sie vielfältig einsetzen können.
  • Als selbständige Kosmetikerin wirst Du es ohne NiSV Schulungen schwer haben, ausreichend Umsatz zu generieren. Denn Du hast im Gegensatz zur Konkurrenz nur ein drastisch reduziertes Behandlungsangebot. Wer eine Behandlungsmethode in Deinem Kosmetikstudio nicht findet, wird zur Konkurrenz gehen und dort wahrscheinlich dann auch für andere Behandlungen bleiben.
  • Wenn Du bereits Kosmetikerin bist, kannst Du die NiSV Schulungen auch nacheinander belegen. Solange Du die jeweilige Schulung noch nicht absolviert hast, darfst Du die Behandlungsmethode jedoch erstmal nicht weiter anwenden! Beginnen musst Du immer mit dem Modul „Grundlagen der Haut“, da es für alle anderen Fachkundenachweise Voraussetzung ist. Nur wenn Du eine der folgenden Vorbildungen nachweisen kannst, brauchst Du das Modul nicht zu belegen: 1-jährige staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin, 1-jähriger Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin, Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe oder beruflichen Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren bis zum Stichtag 31. Dezember 2022.
  • Wenn Du erst noch Kosmetikerin werden willst, kannst Du in der NINON Kosmetik Akademie eine Vollzeit-Ausbildung zur Fachkosmetikerin absolvieren, die bereits 3 NiSV-Module enthält: Grundlagen der Haut, Ultraschall und Radiofrequenz. Mit dem Abschluss des Ausbildungsgangs „Intensiv Plus NiSV“ erhältst Du also nicht nur das „Fachkosmetikerin“ Zertifikat, sondern auch 3 NiSV Fachkundenachweise – alles zusammen natürlich zu einem besonders guten Preis. Nach Abschluss der Ausbildung „Intensiv Plus NiSV“ kannst Du dann nach und nach auch noch die beiden anderen NiSV Schulungen besuchen, sodass Du Dein Expertenwissen und Dein Behandlungsspektrum immer weiter ausbaust.

Als zertifizierte und akkreditiert Landschule mit einem vielfältigen Angebot an Schulungen im Bereich Apparative Kosmetik hat sich die Ninon Kosmetik Akademie in Berlin mit der neuen Verordnung besonders intensiv auseinandergesetzt. Zudem verfolgen wir stetig die neusten Entwicklungen, wenn es um die Umsetzung der NiSV geht.

Solltest Du also spezielle Fragen zu den NiSV Schulungen oder zu der Verordnung selbst haben, die in unseren FAQ noch nicht beantwortet wurden, helfen wir Dir gerne weiter.

NiSV - FAQ -Häufig gestellte Fragen

Bei der NiSV geht es – wie der Name der Verordnung bereits verrät – um den Schutz gegen nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen. Zur nichtionisierenden Strahlung gehören beispielsweise Mikrowellen, Radiowellen, Laser, Radar oder Ultraschall. Geräte ohne Strahlungswirkung sind von der NiSV nicht betroffen. So ist für den Einsatz folgender kosmetischer Geräte keine NiSV Schulung notwendig:

  • Geräte zur mechanischen Abrasion durch Kristall, Diamant oder Aquafacial
  • Permanent Make-up Geräte
  • Geräte für das Microneedling

Bei Kombigeräten kann es durch ihre vielfältigen Funktionen passieren, dass sie mehrfach von der NiSV betroffen sind. Dabei dürfen Kombigeräte, die mit mindestens einer Funktion unter die NiSV fallen, nur noch zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen angewendet werden, wenn Du über den entsprechenden Fachkundenachweis verfügst, der in einer NiSV Schulung zu erwerben ist.

Die NiSV besagt, dass bestimmte Geräte grundsätzlich dem Ärztevorbehalt unterliegen sollen. Folgende Behandlungen sind deshalb seit dem 01.01.2021 für Kosmetikerinnen verboten und nur noch Ärzten vorbehalten:

  • Ablative Laseranwendungen, wie Entfernung von Tattoos oder Laserbehandlungen bei Gefäßveränderungen oder pigmentierten Hautveränderungen
  • Verfahren zur Reduzierung des Fettgewebes (Lypolyse) mit allen Technologien
  • Hochfokussierter Ultraschall (HIFU), der die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt

Um die Geräte, die unter die NiSV fallen, weiter verwenden zu dürfen, muss jede Anwenderin ab 31.12.2022 einen entsprechenden Fachkundenachweis haben, den sie im Rahmen einer passenden NiSV Schulung erworben hat. Es reicht nicht aus, wenn die Besitzerin des Kosmetikstudios einen Fachkundenachweis besitzt oder wenn nur eine Schulung beim Hersteller absolviert wurde. Stattdessen muss jede einzelne Kosmetikerin, die das Gerät am Kunden nutzen will, die NiSV Schulung selbst besucht haben.

Selbst dann muss ein Fachkundenachweis durch eine NiSV Schulung erbracht werden, wenn Du das entsprechende Gerät bereits seit Jahren verwendest. Auch wenn Du die Behandlung in Anwesenheit eines approbierten Arztes durchführst, befreit Dich das nicht von einem erforderlichen Fachkundenachweis.

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du Dich allerdings von dem Fachkunde-Modul 1 „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ befreien lassen.

Die NiSV Schulungen setzen sich jeweils aus 2 Modulen zusammen, wobei Modul 1 die Grundlagen der Haut behandelt und Modul 2 die jeweilige Technologie betrifft. Für jedes Modul ist eine Mindestmenge an Lehreinheiten vorgeschrieben, wobei jede Lehreinheit 45 Minuten umfasst. Jedes Modul besteht aus Theorie- und Praxisanteilen und wird mit einem Multiple Choice Test als Prüfung abgeschlossen.

Modul 1: Grundlagen der Haut und ihrer Anhangsgebilde

Das Modul 1 umfasst mindestens 80 Lehreinheiten zu den Themen Anatomie, Beurteilung der Haut, Physiologie der Haut und ihrer Anhangsgebilde, Überblick zu Anlagen zum Einsatz nichtionisierender Strahlung, Kenntnisse über die Wirkung von Strahlung, Aufklärung von Personen, Übungen, Praktikum und Prüfung.

Das Modul 1 muss nur einmal absolviert werden, auch wenn Fachkundenachweise für verschiedene Gerätetypen erworben werden sollen. Dabei können bestimmte kosmetische Ausbildungen anerkannt werden, sodass das Modul 1 nicht mehr absolviert werden muss.

Modul 2: Fachkunde der jeweiligen Technologie

Das zweite Modul der NiVS Schulung befasst sich mit jeweils einer Technologie. Wenn Du mehrere Gerätetypen verwenden willst, musst Du alle entsprechenden Module 2 besuchen. Dabei hängt der Umfang des Moduls von der entsprechenden Technologie ab:

  1. Optische Strahlung: 120 Lehreinheiten
  2. Magnetische Strahlung (Hochfrequenz): 40 Lehreinheiten
  3. Elektromagnetische Felder (Niederfrequenz): 24 Lehreinheiten
  4. Ultraschall: 40 Lehreinheiten

Der Fachkundenachweis für die verschiedenen Technologien durch Modul 2 muss auch dann erbracht werden, wenn Du bereits eine Vorbildung im Kosmetikbereich hast. Es sind keine Anerkennungen oder Ausnahmen vorgesehen. Dabei muss jede Kosmetikerin, die das Gerät benutzen will, selbst das Modul absolviert haben. Es reicht nicht aus, dass nur die Inhaberin des Kosmetikstudios die NiSV Schulungen absolviert hat und ihre Mitarbeiterinnen einführt.

Inhaltlich vermitteln die NiSV Schulungen die physikalischen Grundlagen der jeweiligen Technologie, ihre biologischen Wirkungen, Risiken und Kontraindikationen, die Behandlungsparameter und die Grundlagen der Gerätetechnik. Zudem erlernst Du in Modul 2 alles zur detailliertes Anwendungsplanung, zur Aufklärung der Kundinnen und zur Dokumentation der Behandlung, die durch die NiSV zur Pflicht erklärt wurden.

Die Teilnahme an Modul 1 der NiSV Schulungen ist nicht erforderlich, wenn Du eine der folgenden Vorbildungen nachweisen kannst:

  • eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin (Nur eine 2-jährige Ausbildung wird anerkannt!)
  • ein Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin (Nur eine 2-jährige Ausbildung wird anerkannt!)
  • eine Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe
  • eine beruflichen Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren bis zum Stichtag 31. Dezember 2022

Die NiSV ist am 01.01.2021 in Kraft getreten, gewährt Kosmetikerinnen aber eine Übergangsfrist. Ab dem 01.01.2023 muss dann aber von jeder Anwenderin die Fachkunde nachgewiesen werden, wenn das betroffene Gerät weiter am Kunden angewendet werden soll. Es ist als zu empfehlen, die NiSV Schulungen bereits 2020 zu absolvieren. Nach dem 31.12.2022 muss innerhalb von 14 Tage nach Inbetriebnahme eines Geräts, das unter die NiSV fällt, eine Meldung des Geräts erfolgen.

Leider reicht es nicht, die entsprechende NiSV Schulung nur einmal zu machen, sondern Dein Fachwissen soll stets auf dem neusten Stand gehalten werden. Deshalb musst Du alle fünf Jahre einen NiSV Auffrischungskurs machen. Die vorgeschriebene Auffrischung erfordert zwei Lehreinheiten für das Modul zu den Grundlagen der Haut und je sechs Lehreinheiten für jedes der Technologie-Module.

Ab dem 01.01.2023 darfst Du die Geräte, die unter die NiSV fallen, nicht mehr ohne Fachkundenachweis betreiben. Das soll dann auch akribisch kontrolliert werden, wobei mit hohen Strafen zu rechnen ist, wenn Du gegen die NiSV handelst. Neben dem Fachkundenachweis hast Du noch weitere Regeln zu beachten, wobei Verstöße mit einem Bußgeld von jeweils bis zu 50.000 € belegt werden können:

  • Das Gerät muss laut Herstellerangaben ordnungsgemäß am Betriebsort installiert sein.
  • Die Anwenderin muss in die sachgerechte Handhabung des Geräts eingewiesen werden, muss überprüfen, ob das Gerät für die jeweilige Anwendung geeignet ist und ob es funktionsfähig und im ordnungsgemäßen Zustand ist.
  • Der Betreiber des Geräts muss sicherstellen, dass es durch befähigte Mitarbeiterinnen so instandgehalten wird, dass ein sicherer, ordnungsgemäßer Betrieb fortwährend gewährleistet werden kann.
  • Die Kunden und Kundinnen müssen von der Anwenderin über die Anwendung selbst, ihre Wirkungen, gesundheitliche Risiken und Nebenwirkungen sowie über mögliche Alternativen und deren Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt werden.
  • Es muss eine Dokumentation erstellt werden, die die Einhaltung aller oben genannten Punkte nachvollziehbar macht, jede Funktionsstörung aufzeigt und alle durchgeführten Anwendungen inklusive Beratung und Aufklärung dokumentiert.
  • Die Instandhaltung der Geräte ist durch Inspektion, Wartung und Einhaltung gerätespezifischer Normen sicherzustellen, damit ein sicherer und ordnungsgemäßer Betrieb fortwährend garantiert werden kann.
  • Der Betreiber muss der zuständigen Behörde den Betrieb des Geräts spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme melden und auf Verlangen nachweisen, dass die Anforderungen an den Betrieb der Anlage und an die Dokumentation erfüllt sind.

Jedes Modul teilt sich in E-Learning, virtuelle Präsenz und Präsenzunterricht auf:

Der E-Learning-Anteil wird Dir nach der Buchung sofort freigeschaltet und Du kannst direkt selbständig anfangen zu lernen. In den E-Learning-Einheiten wird Dir die Basis vermittelt, um Dich auf die Inhalte des virtuellen Präsenzunterrichts vorzubereiten.

Der Unterricht in virtuelle Präsenz erfolgt online via Zoom, Webbex oder Teams und findet immer zu festen Zeiten statt. In diesen Online-Meetings wird Dir von erfahrenen Dozenten das jeweilige Thema vermittelt und Du wirst intensiv auf die bevorstehende Prüfung vorbereitet. Durch den Online-Unterricht verringert sich der Anteil des Präsenzunterrichts und Du kannst die verschiedenen NiSV-Module noch einfacher und größtenteils ortunabhängig absolvieren.

Im Präsenzunterricht wird Dir je nach Modul noch weiteres Wissen vermittelt oder Du musst nur noch die Prüfung vor Ort belegen, wie z. B. im Grundlagenmodul.

Wenn Du Dir die Beschreibungen der einzelnen NiSV-Module ansieht, kommt bei den Inhalten fast immer auch die Punkte „Physikalische Grundlagen“ und „Grundlagen der Technik“ vor. Das muss Dir aber keine Angst machen. Denn die NINON Kosmetik Akademie hat die von der NiSV vorgeschriebenen Schulungsinhalte so aufbereitet, dass sie ganz einfach zu verstehen sind. Als Anwenderin solcher Geräte solltest Du natürlich die Funktionsweise in groben Zügen verstehen, damit Du ein gewisses Verständnis für die Wirkung auf die Haut und die Risiken entwickeln kannst. Bei uns haben schon viele Kosmetikerinnen die NiSV Schulungen absolviert und bisher hat jede Teilnehmerin die Abschlussprüfung bestanden. Natürlich kannst Du auch jederzeit nachfragen, wenn Du etwas nicht verstanden hast. Dafür sind wir gerne für Dich da.

NiSV - Glossar, Bedeutung & Fachbegriffe

Arztvorbehalt

Einige Behandlungen, die früher auch von Kosmetikerinnen übernommen wurden, dürfen seit dem 31.12.2020 nur von Ärzten und Ärztinnen durchgeführt werden, was Arztvorbehalt genannt wird. Seit Inkrafttreten der NiSV gehören dazu ablative Laseranwendungen, alle Verfahren zur Reduzierung des Fettgewebes (Lypolyse) und hochfokussierter Ultraschall (HIFU), der die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt.

Auffrischungskurs

Die NiSV schreibt vor, dass das Fachwissen stets auf dem neusten Stand gehalten werden soll. Deshalb muss alle fünf Jahre ein NiSV Auffrischungskurs für jedes Modul absolviert werden. Ein Auffrischungskurs beinhaltet zwei Lehreinheiten für das Modul zu den Grundlagen der Haut und je sechs Lehreinheiten für jedes der Technologie-Module. Da die NiSV noch nicht so lange in Kraft ist, werden derzeit noch keine Auffrischungskurse angeboten. Aber sie werden rechtzeitig vor der vorgeschriebenen Auffrischung eingerichtet.

Dokumentation nach NiSV

Die NiSV schreibt Kosmetikerinnen vor, dass jede durchgeführte Anwendung und die durchgeführte Beratung und Aufklärung dokumentiert werden nüssen. Nach der letzten Nutzung des Geräts muss die Dokumentation 3 Jahre aufbewahrt werden. Bei fehlender oder mangelhafter Dokumentation drohen sonst hohe Bußgelder.

EMF (Elektromagnetische Felder)

Elektromagnetische Felder entstehen dort, wo Strom fließt oder Spannung anliegt. Sie beschreiben die räumliche Verteilung der Kraftwirkung der elektrischen Ladungen und Ströme. Hochfrequente elektromagnetische Felder werden vom Körper aufgenommen und entfalten dort unterschiedliche Wirkungen. In der Kosmetik werden EMF in der Radiofrequenztherapie zur Gewebefestigung und zur Stimulation eingesetzt, wobei für jeden der beiden Anwendungsbereiche eine eigene NiSV-Schulung notwendig ist.

Geräteanmeldung

Ab 31. Dezember 2020 müssen Geräte, die unter die NiSV fallen, bei der Behörde angemeldet werden. Dazu gehören zum Beispiel Laser, intensives Licht, Hochfrequenz, Elektrostimulation oder Ultraschall, die zu kosmetischen und sonstigen nicht medizinischen Zwecken am Menschen verwendet werden sollen. Ausschließlich medizinisch genutzte Geräte müssen nicht angemeldet werden. Je nach Bundesland ist eine andere Behörde für die NiSV-Geräteanmeldung zuständig. In Berlin ist es beispielsweise das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin. Dabei muss die Anlage bei der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme angezeigt werden.

Gerätebuch

In das Gerätebuch werden bestimmte Informationen zu einem Behandlungsgerät gesammelt. Ähnlich wie bei einem Serviceheft beim Auto werden hier beispielsweise Inspektionen und Wartungen eingetragen, aber auch die Art der Bedienungsfehler und Funktionsstörungen dokumentiert. Zudem wird hierin notiert, dass die ordnungsgemäße Installation der Anlage am Betriebsort geprüft worden ist.

Geräteeinweisung beim Hersteller

Bei vielen Geräten für Apparative Kosmetik bieten die jeweiligen Hersteller eine sogenannte Geräteeinweisung an. Die Geräteeinweisung beim Hersteller ersetzt aber keine NiSV Fachkunde. Um das Gerät benutzen zu dürfen, muss trotzdem das entsprechende Fachkundezertifikat erworben werden, wenn das Gerät unter die NiSV fällt.

Intensive Lichtquellen

Intensive Lichtquellen, wie IPL-Geräte, werden in der Kosmetik zur dauerhaften Haarentfernung und „Hautverjüngung“ eingesetzt. Solche Geräte fallen unter die NiSV und dürfen nur noch mit Fachkundenachweis betrieben werden.

Kombinationsgeräte

Als Kombinationsgeräte werden Anlagen bezeichnet, die mehrere Techniken miteinander kombinieren, wie IPL mit Hochfrequenz oder Ultraschall. Auch solche Geräte dürfen gewerblich zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nur noch angewendet werden, wenn die Anwenderin über die erforderliche Fachkunde für alle enthaltenen Techniken verfügt.

Kontraindikation

Kontraindikation bedeutet Gegenanzeige. Darunter versteht man einen Umstand, der eine bestimmte Maßnahme verbietet. Dies kann zum Beispiel eine Schwangerschaft oder eine Vorerkrankung sein. Bei den NiSV-Schulungen lernt man immer, welche Kontraindikationen gegen eine Behandlung mit der entsprechenden Technologie existieren. So können mögliche Schäden bei betroffenen Kundinnen vermieden werden.

Kosmetische und nichtmedizinischen Zwecke

Unter die NiSV fallen bestimmte Geräte, wenn sie für kosmetische und weitere nichtmedizinische Zwecke verwendet werden. Anwendung zu nichtmedizinischen Zwecken bedeutet, dass sie nicht zur Untersuchung oder Behandlung eines Patienten, zur Früherkennung von Krankheiten, zur Schwangerschaftsvorsorge oder zur medizinischen Forschung stattfindet.

Laser

Laser werden im kosmetischen Bereich für verschiedene Ziele eingesetzt. Die Entfernung von Tattoos und Permanent-Make-Up ist seit dem 31.12.2020 nur noch approbierten Ärzten vorbehalten, was Ärztevorbehalt genannt wird. Kosmetikerinnen dürfen derartige Laseranwendungen also gar nicht mehr durchführen.

Medizinischer Kosmetik

Als medizinische Kosmetik werden Methoden bezeichnet, die auf die Behandlung, Pflege und Verbesserung von Hautproblemen ausgerichtet sind. Dazu werden vor allem neueste Technologien verwendet, wie z. B. Lasergeräte, IPL Ultraschall, Hochfrequenz- und Niederfrequenzgeräte, wobei für diese Geräte ein NiSV-Fachkundenachweis notwendig ist. Aber auch Mikrodermabrasion, bestimmte Peelings und andere klassische Methoden, die nicht unter die NiSV fallen, können zum Bereich medizinische Kosmetik zählen.

Nebenwirkung

Eine Nebenwirkung ist eine unbeabsichtigte Reaktion auf eine Anwendung. Bei Apparativer Kosmetik kann es unter gewissen Umständen zu Nebenwirkungen kommen, wie zu einer vorübergehenden Rötung der Haut. In den NiSV-Schulungen werden neben Risiken und Kontraindikationen auch die möglichen Nebenwirkungen der Methode besprochen, damit plötzlich auftretende Hauterscheinungen besser eingeschätzt werden können.

Nichtionisierende Strahlung

Zur nichtionisierenden Strahlung gehören beispielweise Laser, intensive Lichtquellen, Anwendungen mit Hoch- und Niederfrequenz und mit Magnetfeldern. Werden solche Strahlungen zur kosmetischen und nichtmedizinischen Behandlung am Menschen eingesetzt, muss die Anwenderin zuvor einen Fachkundenachweis für diese Technologie erwerben. Obwohl Ultraschallanwendungen keine Strahlen aussenden, fallen sie auch unter die NiSV.

NiSV

NiSV ist die Abkürzung für „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierter Strahlung bei der Anwendung am Menschen“. Sie trat am 31.12.2020 in Kraft und regelt den Umgang mit verschiedenen Geräten, die auch von Kosmetikerinnen gerne eingesetzt werden. Fällt ein Behandlungsgerät unter die NiSV, muss seit 2023 ein Fachkundenachweis vorliegen, um das Gerät noch weiter benutzen zu dürfen. Folgende Geräte/Technologien fallen unter die NiSV:

  • Ultraschallgeräte
  • Lasergeräte
  • IPL Geräte
  • Hochfrequenzgeräte
  • Niederfrequenzgeräte
  • Gleichstromgeräte
  • Magnetfeldgeräte

NiSV Fachkunde

Um Geräte und Anwendungen, die unter die NiSV fallen, seit dem 31.12.2022 weiter verwenden zu dürfen, muss die Fachkunde für den Gerätetyp bei den Behörden nachgewiesen werden. Neben dem Basismodul „Grundlagen der Haut“ gibt es vier weitere Fachkundekategorien: Optische Strahlung, EMF in der Kosmetik, EMF zur Stimulation und Ultraschall. Einen Fachkundenachweis erhält man, wenn man das Grundlagenmodul „Haut“ plus das entsprechende Fachkundemodul der jeweiligen Technologie absolviert hat. Statt des Basismoduls reicht aber auch eine 1-jährige staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin, ein 1-jähriger Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin, eine Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe oder eine beruflichen Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren bis zum Stichtag 31. Dezember 2022.

NiSV Fachkundezertifikat

Mit einem Fachkundezertifikat wird die Fachkunde gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen. Dabei sind die Zertifikate nicht übertragbar. Alle Mitarbeiterinnen, die mit den Geräten arbeiten wollen, benötigen ein eigenes NiSV-Fachkundezertifikat.

NiSV Modul

Die gesamte NiSV-Fachkunde besteht aus insgesamt 5 Modulen. Dazu gehört das Basismodul „Grundlagen der Haut“ und die Fachkundemodule Ultraschall, EMF Radiofrequenz, EMF zur Stimulation und Optische Strahlung. Ein Fachkundenachweis besteht immer aus dem Basismodul und dem Fachkundemodul, wobei das Basismodul natürlich nur einmal belegt werden muss, auch wenn mehrere Fachkundemodule absolviert werden. Bestimmte Ausbildungen werden an Stelle des Basismoduls anerkannt: eine 1-jährige staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin, ein 1-jähriger Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin, eine Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe oder eine beruflichen Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren bis zum Stichtag 31. Dezember 2022

Optische Strahlung

Die optische Strahlung wird durch eine Lichtquelle erzeugt, die für eine bestimmte optische Wellenlänge oder ein Wellenlängenspektrum sorgt. Dazu gehören zum Beispiel Intense Pulsed Light (IPL), Super Hair Removal (SHR) und andere Geräte der apparativen Kosmetik. Um diese Geräte für kosmetische Zwecke nutzen zu dürfen, wird der Fachkundenachweis „Optische Strahlung“ benötigt.

Ordnungswidrigkeiten nach NiSV

Ordnungswidrig handelt, wer unter anderem vorsätzlich oder fahrlässig nicht sicherstellt, dass eine Anlage gemäß Herstellerangaben installiert wird, dass eine Einweisung erfolgt, dass eine Person beraten und aufgeklärt wird, dass bestimmte Personen besonders geschützt werden, dass eine Dokumentation erstellt wird, dass die erforderliche Fachkunde vorliegt, dass der Ärztevorbehalt missachtet wird. Zudem wird von einer Ordnungswidrigkeit gesprochen, wenn Geräte, die unter die NiSV fallen, entweder nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bei der Behörde angezeigt werden. Dabei können Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der NiSV mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden.

Personenzertifizierungsstelle

Damit eine Kosmetikschule NiSV Schulungen anbieten darf, muss sie von einer Personenzertifizierungsstelle zertifiziert werden. Das bedeutet, dass sie vor der Zulassung überprüft wird. Personenzertifizierungsstellen sind wiederum durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert, bevor Sie die Schulen zertifizieren dürfen. Um ein anerkanntes Fachkundezertifikat zu erwerben, müssen die NiSV Schulungen bei einem zertifizierten Anbieter wie der NINON Kosmetik Akademie in Berlin absolviert werden.

Radiofrequenz

Radiofrequenz oder Hochfrequenz ist die Bezeichnung für Frequenzen über denen von hörbaren Schallwellen. Die Radiofrequenztherapie wird in der Kosmetik unter anderem zur Festigung des Gewebes eingesetzt. Um Radiofrequenzgeräte in der Kosmetik einsetzen zu dürfen, muss der Fachkundenachweis „EMF Radiofrequenz“ vorliegen.

Schulungspflicht

Die NiSV schreibt vor, dass für bestimmte Geräte eine Schulungspflicht herrscht. Das bedeutet, dass die NiSV-Schulungen verpflichtend sind, wenn das entsprechende Gerät weiter für kosmetische und nichtmedizinische Behandlungen eingesetzt werden soll. Dabei reicht es nicht, dass lediglich die Eigentümerin des Kosmetikstudios die NiSV-Schulungen besucht, sondern jede Anwenderin, die das Gerät nutzen will, muss die entsprechende Schulung selbst besucht und den Fachkundenachweis erworben haben.

Ultraschall

Bei Ultraschall handelt es sich um mechanische Schwingungen, die oberhalb des menschlichen Hörfrequenzbereichs liegen. Dabei wird Ultraschall nicht nur in der Medizin verwendet, sondern auch in der Kosmetik, z. B. zur „Hautverjüngung“. Ultraschallwellen sind zwar keine Strahlen, fallen aber trotzdem unter die NiSV.

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