
In diesem Ratgeber erfährst Du:
Die „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV) ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Sie besagt unter anderem, dass bis zum 31.12.2022 ein erfolgreich absolvierter Fachkundenachweis durch spezielle NiSV Schulungen erforderlich ist, um bestimmte Geräte weiter für kosmetische Behandlungen nutzen zu dürfen. Aktuell, noch bis Ende des Jahres, gilt noch eine Übergangsfrist.
Nach dem 31.12.2022 muss innerhalb von 14 Tagen nach Inbetriebnahme eines Geräts, das unter die NiSV fällt, eine Meldung des Geräts an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erfolgen. Das gilt auch dann, wenn das Gerät bereits seit Jahren in Betrieb ist, es muss gemeldet werden.
Erfahre unter anderem, dass…
22 Seiten Infomaterial, persönliche Tipps von der Kosmetik-Expertin Selin Arowolo und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur neuen Verordnung.
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