Seit Anfang des Jahres ist die „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ in Kraft, die abgekürzt NiSV genannt wird. Sie regelt den Umgang mit Geräten, die nichtionisierende Strahlung abgeben. Da dazu viele kosmetische Behandlungsgeräte gehören, die in Kosmetikstudios häufig genutzt werden, betrifft die NiSV unter Umständen auch Dich als Kosmetikerin. Alles, was Du dazu wissen musst, haben wir Dir hier kurz zusammengefasst.
Laut NiSV musst Du als Kosmetikerin ab dem 01.01.2022 einen erfolgreich absolvierten Fachkundenachweis durch eine spezielle NiSV Schulung vorlegen können, um noch bestimmte kosmetische Behandlungsgeräte einsetzen zu dürfen. Dabei geht es um den Schutz der Kundinnen vor Schäden bei falscher Anwendung der Strahlung.
Wer also mit einer Ausbildung in Apparativer Kosmetik an der Ninon Kosmetik Akademie liebäugelt oder bereits betroffene Geräte in seinem Kosmetikstudio im Einsatz hat, sollte sich noch dieses Jahr um den Fachkundenachweis kümmern. Nur so kannst Du Deinen Kundinnen die lukrativen Apparativen Behandlungen ohne Unterbrechung weiter anbieten.
Die NiSV beschreibt genau, für welche Behandlungsgeräte ein Fachkundenachweis durch eine spezielle NiSV Schulung notwendig ist. Dabei fallen die Geräte nur unter die NiSV, wenn sie zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken genutzt werden.
Diese Geräte dürfen also ab dem 01.01.2022 nur noch für kosmetische Behandlungen verwendet werden, wenn Du als Kosmetikerin eine Fortbildung zur entsprechenden Fachkunde besucht hast. Wenn Kombigeräten mit mindestens einer der genannten Funktionen ausgestattet sind, fallen sie auch unter die NiSV. Dabei kann es sein, dass für bestimmte Kombigeräte sogar mehrere Fachkundenachweise nötig sind.
Die Geräte in der zweiten Liste darfst Du auch weiterhin ohne Fachkundenachweis nutzen und die entsprechenden Behandlungen Deinen Kundinnen anbieten.
Die Geräte der letzten Liste unterliegen seit dem 01.01.2021 dem Ärztevorbehalt und dürfen von Kosmetikerinnen gar nicht mehr verwendet werden. NiSV Schulungen gibt es entsprechend dafür nicht.
Eine NiSV Schulung für einen gültigen Fachkundenachweis setzt sich aus 2 Modulen zusammen, die mit einer Prüfung abgeschlossen werden müssen:
Das Modul 1 „Grundlagen der Haut und ihrer Anhangsgebilde“ beinhaltet mindestens 80 Lehreinheiten à 45 Minuten. Hier geht es um Themen wie Anatomie, Physiologie der Haut, Überblick zu Geräten zum Einsatz nichtionisierender Strahlung, die Wirkung von Strahlung usw. Das Modul 1 muss von Dir nur einmal besucht werden, auch wenn Du Fachkundenachweise für mehrere Technologien erwerben willst.
Das Modul 2 „Fachkunde der jeweiligen Technologie“ hat jeweils eine Technologie im Fokus, sodass es das Modul in verschiedenen Varianten gibt:
Wenn Du mehrere Gerätetypen nutzen möchtest, musst Du alle entsprechenden Module der Kategorie 2 absolvieren. Denn es werden immer nur die Fakten zu der jeweiligen Technologie vermittelt, wie technische Grundlagen, Risiken, Kontraindikationen usw.
Wenn Du auch 2022 weiter eines der Geräte nutzen willst, die unter die NiSV fallen, musst du eine entsprechende Fachschulung besuchen. Es reicht nicht aus, wenn die Besitzerin eines Kosmetikstudios die Schulungen absolviert oder wenn eine Herstellerschulung besucht wurde. Jeder, der das Gerät bedient, braucht einen eigenen Fachkundenachweis.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich allerdings zumindest vom Grundlagen-Modul befreien lassen. Dazu musst Du eine der folgenden Qualifikationen nachweisen:
Die Aufbaumodule zu den verschiedenen Technologien musst Du aber auf jeden Fall absolvieren, wenn Du eins der Betroffenen Behandlungsgeräte nutzen möchtest. Hier wird keine Vorbildung anerkannt.
Laut NiSV muss zudem alle fünf Jahre ein verkürzter NiSV Auffrischungskurs absolviert werden, und zwar sowohl für das Modul zu den Grundlagen der Haut als auch für jedes Technologie-Modul. Dadurch soll Dein Wissen immer auf dem neusten Stand gehalten werden.
Wer ab dem 01.01.2022 Geräte, die von der NiSV betroffen sind, ohne Fachkundenachweis weiter benutzt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € rechnen. Auch wenn das Gerät nicht ordnungsgemäß installiert wurde, nicht sachgerecht überprüft wurde oder bei anderen Verstößen gegen die NiSV ist mit gleich hohen Bußgeldern zu rechnen.
Wer seinen Kundinnen also auch weiterhin gewinnbringende apparative Behandlungen anbieten möchte, sollte sich rechtzeitig um eine NiSV Schulung kümmern. Als zertifizierte Landesschule für Kosmetik bietet die Ninon Kosmetik Akademie deshalb schon jetzt NiSV Schulungen für alle Technologien an. Wenn Du noch Fragen hast, beraten wir Dich gern.
Zur Schulung und Zertifizierung Deiner Mitarbeiterinnen begleiten wir Dich kostenlos auf dem Weg zu einem fachkundig und vielseitig ausgebildeten Team.
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