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Kosmetikerin führt eine IPL-Haarentfernung am Unterschenkel durch
NiSV-Pflicht: Diese Behandlungen brauchen Fachkunde oder einen Arzt

Unter die NiSV fallen alle Behandlungen, bei denen Du im Studio gewerblich ein Gerät aus sieben Kategorien am Menschen einsetzt: Laser, intensive Lichtquellen wie IPL, Hochfrequenz (Radiofrequenz), Niederfrequenz, Gleichstrom, Magnetfeld und Ultraschall. Für jede dieser Behandlungen brauchst Du eine zertifizierte Fachkunde, und zwar das Modul, das zu Deinem Gerät passt. Einige Anwendungen darf eine Kosmetikerin trotzdem nie anbieten, egal wie gut sie geschult ist: Sie sind Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Ich bin Selin, unsere Familie führt seit 30 Jahren einen Kosmetikbetrieb. Hier steht, wo die Grenzen verlaufen und welche Schulung Du für welches Gerät wirklich brauchst.

Ninon-Kosmetik-Akademie
NINON bietet NiSV-Fachkundeschulungen für apparative Kosmetikbehandlungen wie Ultraschall und Radiofrequenz an.

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Kurz gesagt

  • Pflicht gilt für Laser, IPL, Radiofrequenz, Ultraschall, Stimulationsgeräte (EMS, Mikrostrom) und Magnetfeldgeräte, wenn Du sie gewerblich zu kosmetischen Zwecken nutzt.
  • Maßgeblich sind die technischen Daten Deines Geräts. Wie der Hersteller es im Prospekt nennt, spielt keine Rolle.
  • Fachkunde erwirbst Du über Module (Grundlagen der Haut plus Gerätemodul) mit Prüfung in Präsenz. Das Zertifikat gilt fünf Jahre.
  • Arztvorbehalt: Tattooentfernung, Behandlung pigmentierter Hautveränderungen, thermische Fettreduktion und alles, was die Epidermis verletzt, ist für Kosmetikerinnen tabu.
  • Doku: Beratung schriftlich protokollieren, Protokoll und Einwilligung zehn Jahre aufbewahren.

Inhaltsverzeichnis

Wann eine Behandlung unter die NiSV fällt

Drei Fragen entscheiden darüber. Steht alles auf Ja, bist Du drin.

  1. Arbeitest Du mit einem Gerät aus einer der erfassten Kategorien? Das Bundesumweltministerium nennt Ultraschall, Laser, intensive Lichtquellen, Hochfrequenz-, Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte.
  2. Behandelst Du gewerblich? Die Verordnung greift, wenn die Anlage gewerblich oder im Rahmen einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung zu kosmetischen oder anderen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt wird. Dein Studio, Deine mobile Kosmetik und die Behandlungskabine im Hotel-Spa gehören dazu.
  3. Ist der Zweck nichtmedizinisch? Die Haarentfernung, das Hautbild, die Straffung: alles Kosmetik. Medizinische Behandlungen in der Arztpraxis regelt die NiSV grundsätzlich nicht.

Der Punkt, an dem ich die meisten Diskussionen erlebe, ist der erste. „Das ist doch kein Laser, das ist ein Lichtgerät.“ Oder: „Mein Gerät heißt Skin-Booster, nicht Radiofrequenz.“ Ganz egal. Entscheidend sind laut BMUKN die technischen Eigenschaften, nicht die Hersteller- oder Marketingbezeichnung. Die Verordnung wird dabei richtig konkret: Erfasst sind etwa Laser der Klassen 1C, 2M, 3R, 3B und 4, intensive Lichtquellen mit wesentlichem Effekt auf das Zielgewebe und Ultraschallgeräte ab bestimmten Schallintensitäten oder thermischen und mechanischen Indizes.

Und wenn im Datenblatt die Angaben fehlen? Das passiert öfter, als man denkt, gerade bei Importgeräten. Dann kannst Du nach Auskunft des BMUKN vermuten lassen, dass Dein Gerät die Merkmale erfüllt, und Dich damit freiwillig den NiSV-Regeln unterwerfen. Stimm das mit der zuständigen Vollzugsbehörde in Deinem Bundesland ab, bevor Du losbehandelst, nicht erst, wenn jemand vor der Tür steht.

Was „nichtionisierend“ eigentlich heißt

Das Wort klingt gefährlicher als es ist. Nichtionisierende Strahlung hat zu wenig Energie, um Atome oder Moleküle zu ionisieren. Röntgen ist also nicht gemeint. Gemeint ist das, was wir im Studio täglich nutzen: Licht, elektrische und magnetische Felder, Schall.

Harmlos ist es trotzdem nicht. Ein IPL-Blitz auf gebräunter Haut, zu viel Energie bei der Radiofrequenz, ein Ultraschall-Applikator zu lange an einer Stelle, und Du hast eine Verbrennung. Genau deswegen gibt es die Verordnung. Mehr Hintergrund zur Entstehung und zum Aufbau findest Du in unserem Beitrag Was ist NiSV?.

Welche Behandlung welches Modul braucht

Die Fachkunde ist modular aufgebaut. Die Fachkunderichtlinie von Bund und Ländern kennt fünf Module: Grundlagen der Haut, Optische Strahlung, Hochfrequenzgeräte, Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte zur Stimulation sowie Ultraschall. Welche Kombination Du brauchst, hängt allein von Deinen Geräten ab. In der Praxis heißt das: Grundlagen der Haut als Fundament, dazu das passende Gerätemodul.

Behandlung im StudioGerätetypModul(e)Kosmetikerin darf?
Dauerhafte Haarentfernung mit Diodenlaser oder IPLLaser / intensive LichtquelleGrundlagen der Haut + Optische StrahlungJa, mit Fachkunde
Photorejuvenation, Hautbildverbesserung mit IPL (nicht ablativ)Intensive LichtquelleGrundlagen der Haut + Optische StrahlungJa, mit Fachkunde
Radiofrequenz zur Hautstraffung, ohne NadelnHochfrequenzgerätGrundlagen der Haut + HochfrequenzJa, mit Fachkunde
Ultraschall-Gesichtsbehandlung, HIFU im GesichtUltraschallgerätGrundlagen der Haut + UltraschallJa, wenn die Epidermis intakt bleibt
EMS, Mikrostrom, Magnetfeld-MuskelstimulationNieder-, Gleichstrom-, MagnetfeldgerätGrundlagen der Haut + StimulationJa, mit Fachkunde
Radiofrequenz-MicroneedlingHochfrequenz, Epidermis verletzt–Nein, Arztvorbehalt
Thermische Fettreduktion (z. B. per HIFU oder RF)Ultraschall / Hochfrequenz–Nein, Arztvorbehalt
Laser-Entfernung von Tattoos und Permanent Make-upLaser–Nein, Arztvorbehalt
Laser auf Pigmentflecken und MuttermalenLaser / IPL–Nein, Arztvorbehalt

Was die einzelnen Bausteine inhaltlich abdecken und wie viele Lerneinheiten dahinterstecken, haben wir in NiSV Fachkunde Module aufgeschlüsselt.

Laser und IPL

Das größte Modul, und das mit dem meisten Praxisbedarf. Wer Haarentfernung anbietet, kommt an „Optische Strahlung“ nicht vorbei. Ein Detail, das in Schulungen gern untergeht: Bei IPL bestimmen Filter und Wellenlänge, wie tief die Energie geht und welches Chromophor sie trifft. Wer das nicht versteht, kann auch den Hauttyp nicht sauber gegen die Einstellung abwägen. Genau das wird geprüft, zu Recht.

Radiofrequenz

Klassische RF-Straffung mit Elektroden auf der Hautoberfläche: Modul Hochfrequenz, kein Problem. Kommen Nadeln ins Spiel, also RF-Microneedling, verletzt die Behandlung die Epidermis. Damit landest Du beim Arztvorbehalt. Ich kenne Kolleginnen, die sich so ein Gerät auf einer Messe haben andrehen lassen. Teures Lehrgeld.

Ultraschall

Ultraschall-Gesichtsbehandlungen und HIFU fürs Gesicht sind mit dem Ultraschall-Modul möglich, solange es um die Haut geht. Sobald das Versprechen „Fettreduktion“ lautet, wird es ärztlich. Schau Dir deshalb nicht nur das Gerät an, sondern auch, wie Du die Behandlung bewirbst. Die Behörde liest Deine Preisliste mit.

EMS, Mikrostrom und Magnetfeld

Viele unterschätzen das. Muskelstimulation per EMS, Mikrostrom fürs Gesicht, Magnetfeldstimulation am Bauch: alles Kategorien der NiSV, sofern das Gerät die technischen Schwellen erreicht. Das Stimulationsmodul ist kürzer als Optische Strahlung, aber nicht weniger Pflicht.

Wo Kosmetik aufhört: der Arztvorbehalt

Seit dem 31.12.2020 sind bestimmte Anwendungen Ärztinnen und Ärzten vorbehalten, etwa die Tattooentfernung. Geregelt ist das in § 5 Abs. 2 NiSV. Erfasst sind invasive Eingriffe, bei denen die Integrität der Epidermis verletzt wird, die Behandlung pigmentierter Hautveränderungen und die Entfernung von Tätowierungen. Die thermische Reduktion von Fettgewebe gehört ebenfalls dazu.

Vier ärztlich vorbehaltene NiSV-Behandlungskategorien

Warum die Pigmentflecken? Weil eine Kosmetikerin nicht sicher unterscheiden kann, ob ein brauner Fleck harmlos ist oder ein beginnendes Melanom. Wird der wegbehandelt, ist die Diagnose weg. Das finde ich ehrlich gesagt eine der sinnvollsten Regeln der ganzen Verordnung.

Und die Zusammenarbeit mit Ärzten? Das ärztliche Delegationsrecht bleibt laut BMUKN bestehen. Ärztinnen und Ärzte dürfen also unterstützende Tätigkeiten an qualifiziertes Personal übertragen. Ein Freibrief für „der Arzt unterschreibt einmal im Monat“ ist das aber nicht. Wenn Du über so ein Modell nachdenkst, kläre es vorher mit einer Fachanwältin für Medizinrecht und Deiner Vollzugsbehörde.

Deine Pflichten im Studio-Alltag

Die Fachkunde ist der sichtbarste Teil. Im Alltag zählt aber auch der Papierkram, und den prüfen Behörden gerne.

  • Fachkunde nachweisen: Die Fachkunde erwirbst Du durch die erfolgreiche Teilnahme an einer anerkannten Schulung mit bestandener Prüfung, dokumentiert durch ein befristetes Zertifikat. Leg es griffbereit ab, am besten auch digital.
  • Beraten und aufklären: Vor der Behandlung klärst Du über Risiken, Kontraindikationen und Alternativen auf. Das Gespräch wird schriftlich protokolliert.
  • Aufbewahren: Protokoll und Einverständniserklärung bewahrst Du zehn Jahre lang auf. Zehn Jahre! Wer heute noch mit losen Zetteln arbeitet, sollte das ändern.
  • Gerät betreiben: Viele Pflichten zu Dokumentation und Aufklärung entsprechen laut BMUKN inhaltlich dem, was das Medizinprodukterecht für den Betrieb von Medizinprodukten verlangt. Wer da schon sauber arbeitet, hat einen Vorsprung.

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Dazu kommen Haftungsfragen, wenn eine Kundin zu Schaden kommt: Ohne Fachkunde und ohne Protokoll stehst Du im Zweifel ziemlich allein da. Welche weiteren Auflagen ein Studio erfüllen muss, steht in unserem Überblick zur NiSV-Verordnung.

Prüfung und Zertifikat: So läuft es ab

Die Prüfung findet schriftlich, in Präsenz und unter Aufsicht statt. Es gibt Multiple-Choice-Fragen und offene Aufgaben zu den Inhalten des jeweiligen Moduls. Die Schulungsanbieter werden durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle anerkannt. Genau das solltest Du vor der Buchung abfragen.

Das Zertifikat gilt fünf Jahre. Danach brauchst Du eine Aktualisierungsschulung und eine erneute Prüfung. Trag Dir das Ablaufdatum gleich in den Kalender ein, und zwar ein halbes Jahr vorher. Unsere NiSV Aktualisierungskurse sind genau dafür gedacht.

Wie viele Praxisstunden je Modul nötig sind und worauf Du bei der Organisation achten solltest, erklären wir ausführlich im Beitrag zu den Praxisstunden der NiSV-Fachkunde. Den kompletten Weg von der Anmeldung bis zum Zertifikat findest Du unter NiSV-Fachkunde-Schulung Schritt für Schritt.

Was die NiSV-Schulung kostet

Die Preise schwanken je nach Modul stark, weil Umfang und Praxisanteil sehr unterschiedlich sind. Optische Strahlung ist immer das teuerste Modul. Zur Orientierung unsere eigenen Preise:

Modul bei NINONPreis
Grundlagen der Haut1.200 €
Optische Strahlung2.300 €
EMF (Radiofrequenz)990 €
Ultraschall990 €
EMF (Stimulation)850 €
Laserexpertin3.200 €

Ein Rechenbeispiel: Du willst IPL-Haarentfernung und RF-Straffung anbieten. Du brauchst also Grundlagen der Haut (1.200 €), Optische Strahlung (2.300 €) und Radiofrequenz (990 €), zusammen 4.490 €. Gemessen an einem Gerät, das schnell fünfstellig kostet, ist das kein Luxus, sondern die Voraussetzung dafür, dass sich die Investition überhaupt rechnet.

Frisch dabei und noch ohne Grundausbildung? Dann schau Dir die Fachkosmetikerin „Intensiv Plus NiSV“ für 5.490 € an. Da steckt die Fachkosmetik schon mit drin. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger können wir Kurse grundsätzlich auch förderfähig anbieten, zum Beispiel über einen Bildungsgutschein. Ob das in Deinem Fall klappt, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Was die NiSV-Schulung kostet — overview diagram

Unsere Sicht: Erst das Modul, dann das Gerät

Wir sehen jede Woche Kolleginnen, die es genau andersherum gemacht haben. Das Gerät steht schon im Studio, geleast, schick, mit Hersteller-„Zertifikat“ nach einem Einweisungstag. Dann kommt die Frage: Reicht das? Fast nie. Eine Herstellereinweisung ersetzt keine anerkannte Fachkunde mit Prüfung. Und manchmal stellt sich heraus, dass die beworbene Behandlung, RF-Microneedling zum Beispiel, für Kosmetikerinnen gar nicht erlaubt ist.

Unsere klare Meinung: Plane Dein apparatives Angebot vom Recht her. Erst klären, was Du darfst. Dann das Modul. Dann das Gerät. Das klingt unsexy, spart aber Geld und Nerven.

Kritisch sind wir auch bei Billigangeboten mit „NiSV in zwei Tagen online“. Die Prüfung muss in Präsenz stattfinden, und ohne echte Praxis am Gerät lernst Du nicht, wie sich Haut unter Energie verhält. Deshalb arbeiten wir mit Online-Theorie und Praxis vor Ort in Berlin. Du lernst die Theorie in Deinem Tempo, neben dem Studio. Die Hände lernst Du bei uns.

Was uns außerdem wichtig ist: Wir sind offiziell zugelassener NiSV-Schulungsanbieter, AZAV- und TÜV-zertifiziert und zertifizierte Landesschule des Bundesverbands für Kosmetik und Fußpflege. Das sind keine Logos für die Website. Das ist die Sicherheit, dass Dein Zertifikat bei einer Kontrolle hält.

— Selin Arowolo

NiSV-Fachkunde bei NINON in Berlin

Du weißt jetzt, welches Modul zu Deinem Gerät passt? Dann such es Dir bei uns aus: Alle Module lassen sich einzeln oder kombiniert buchen, von Grundlagen der Haut über Optische Strahlung bis zu Ultraschall und Stimulation. Beim Förderantrag helfen wir Dir mit unserem Komplettservice.

Ninon-Kosmetik-Akademie

Alle Termine, Module und Preise findest Du auf unserer Seite zu den NiSV-Schulungen. Wenn es schneller gehen soll, wirf einen Blick auf den NiSV Kompaktkurs.

Quellen

Empfehlungen

Häufige Fragen

Brauche ich für jedes Gerät ein eigenes Modul?

Für jeden Gerätetyp, ja. Ein IPL und ein Diodenlaser laufen beide über das Modul Optische Strahlung, ein RF-Gerät braucht dagegen das Hochfrequenz-Modul. Grundlagen der Haut machst Du nur einmal.

Gilt die NiSV auch für Kombigeräte?

Ja, und zwar für jede Technik, die drinsteckt. Ein Gerät mit RF- und Ultraschall-Handstück verlangt beide Module. Lies das technische Datenblatt, nicht den Werbeflyer.

Reicht die Einweisung durch den Gerätehersteller?

Nein. Die Fachkunde gibt es nur über eine anerkannte Schulung mit Prüfung in Präsenz. Die Herstellereinweisung ist trotzdem sinnvoll, weil Du Dein konkretes Gerät kennenlernst, aber sie ersetzt den Nachweis nicht.

Was passiert, wenn mein Zertifikat abläuft?

Nach fünf Jahren verliert es seine Gültigkeit. Mit einer Aktualisierungsschulung und erneuter Prüfung verlängerst Du es. Behandelst Du mit abgelaufenem Zertifikat weiter, fehlt Dir die Fachkunde.

Darf ich als Kosmetikerin Permanent Make-up mit dem Laser entfernen?

Nein. Die Entfernung von Tätowierungen und Permanent Make-up per Laser fällt unter den Arztvorbehalt. Kundinnen mit diesem Wunsch schickst Du am besten zu einer Dermatologin mit entsprechender Fortbildung.

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Joachim-Friedrich-Str. 52
10711 Berlin
Anfahrt

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