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KIEine Hygienebegehung bestehst du nicht am Tag der Kontrolle, sondern in den Wochen davor: mit einem Hygieneplan, der zu deinem Studio passt, mit Protokollen, die du wirklich führst, und mit Abläufen, die jede im Team im Schlaf kann. Das Gesundheitsamt will sehen, dass Hygiene bei dir System hat. Nicht Show. Ich führe seit 30 Jahren mit meiner Familie ein Kosmetikstudio, und ich sage dir ehrlich: Die Begehung ist kein Angstgegner. Sie ist eher ein Spiegel.
„Hygieneaudit“ klingt nach Konzern und Zertifizierungsstelle. Im Studioalltag meint fast jede Kollegin damit etwas anderes: die Begehung durch das Gesundheitsamt. Die kommt angemeldet oder unangemeldet, je nach Amt und Anlass. Mal ist es eine Routinekontrolle, mal steht eine Neueröffnung dahinter, mal eine Beschwerde.
Der Ablauf ist meistens unspektakulär. Jemand vom Amt lässt sich die Räume zeigen, wirft einen Blick in den Behandlungsraum, auf die Liege, die Flächen, den Waschplatz. Dann geht es um Papier: Wo ist dein Hygieneplan? Welche Desinfektionsmittel nutzt du, in welcher Konzentration? Wie bereitest du deine Instrumente auf? Und wer im Team hat welche Schulung?
Warum die Ämter so genau hinschauen, ist kein Geheimnis. Bei Tätigkeiten, die die Haut verletzen können, lassen sich laut Gesundheitsamt Bremen unter anderem HIV sowie Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Erreger übertragen. Und in Berlin hat die Senatsverwaltung ihre Hygieneverordnung ausdrücklich damit begründet, dass Untersuchungen in Schönheitssalons und Piercingstudios verbreitete Hygienemängel, unter anderem die Wiederaufbereitung von Einwegmaterial, gezeigt haben. Das ist der Hintergrund. Nicht Schikane, sondern Infektionsschutz.
Hier wird es typisch deutsch: Ein einheitliches Bundesgesetz mit einer Checkliste für Kosmetikstudios gibt es nicht. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz, die Details regeln die Länder in eigenen Hygieneverordnungen, und die Gesundheitsämter vor Ort setzen sie um. Deshalb erzählt dir die Kollegin aus Freiburg manchmal etwas anderes als die aus Bremen. Beide können recht haben.
Ein paar Beispiele, wie unterschiedlich das aussieht:
| Bundesland | Was gilt (Auswahl) |
|---|---|
| Hessen | Betriebsaufnahme und Schließung innerhalb eines Monats beim Gesundheitsamt anzeigen, mit Hygieneplan und Sachkundenachweis (Anzeigeformular Wiesbaden, Stand Februar 2026) |
| Hessen | Sachkunde gestaffelt: Hygiene 1 (8 Stunden) oder Hygiene 2 (40 Stunden), je nach Behandlung (Wetteraukreis) |
| Bremen | Hygieneplan nicht verpflichtend, aber ausdrücklich empfohlen (Gesundheitsamt Bremen, Mai 2025) |
| Baden-Württemberg | Hautverletzende Tätigkeiten nur mit sterilen Gegenständen, wiederverwendbare Instrumente nach jedem Gebrauch reinigen und sterilisieren (Merkblatt Landkreis Waldshut, Stand 2026) |
| Berlin | Eigene Hygieneverordnung für Tätigkeiten, bei denen Krankheitserreger übertragen werden können, ausdrücklich auch Kosmetik; Rahmenhygieneplan für Tattoo, Piercing und Kosmetik beim Gesundheitsamt Spandau |
Mein Rat: Ruf dein zuständiges Gesundheitsamt an, bevor du eröffnest oder eine neue Behandlung ins Programm nimmst. Die meisten Ämter haben Merkblätter und beantworten Fragen gern. Lieber einmal zu früh gefragt als nach der Begehung nachgebessert. Einen Überblick über die Pflichten jenseits der Hygiene findest du in unserem Beitrag zu den Auflagen für Kosmetikstudios.
Die wichtigste Frage für deine Begehung lautet nicht „Welches Bundesland?“, sondern: Verletzt deine Behandlung die Haut, oder könnte sie es? Eine klassische Gesichtsbehandlung mit Reinigung und Maske ist etwas anderes als Ausreinigung mit Lanzette, Microneedling oder Permanent Make-up.
Hessen macht diese Grenze besonders deutlich. Laut Wetteraukreis reicht bei Tätigkeiten, bei denen eine Hautverletzung nicht ausgeschlossen werden kann, die Sachkunde Hygiene 1 mit 8 Stunden. Sind Hautverletzungen dagegen Teil der Behandlung, also etwa beim Pigmentieren, ist Hygiene 2 mit 40 Stunden gefordert. Fünfmal so viel Schulung – das sagt einiges darüber, wie ernst die Behörden das Risiko nehmen.
Für die Praxis heißt das: Schreib dir für jede Behandlung auf deiner Preisliste auf, in welche Kategorie sie fällt. Klingt pedantisch? Genau diese Liste ist bei einer Begehung Gold wert, weil sie zeigt, dass du dein Risiko kennst. Und wer tiefer verstehen will, warum eine intakte Barriere so viel abfängt, findet zum Thema Hautbarriere und ihre Schutzfunktion einen anschaulichen Einstieg.
Ich habe in drei Jahrzehnten viele Hygienepläne gesehen. Die schlechtesten sahen am professionellsten aus: zwanzig Seiten aus dem Internet, hübsch gebunden, nie gelesen. Das merkt jede Prüferin nach zwei Fragen.
Ein guter Hygieneplan legt laut Amt für Gesundheit und Hygiene Mülheim an der Ruhr die Hygienemaßnahmen für deine konkreten Tätigkeiten und Behandlungen fest. Er muss allen Mitarbeitenden bekannt und jederzeit zugänglich sein. Und er wird überprüft: regelmäßig und immer dann, wenn sich Abläufe, Produkte oder Instrumente ändern. Der VAH-Rahmenhygieneplan für Kosmetik- und Fußpflegeeinrichtungen empfiehlt, ihn mindestens jährlich auf Aktualität zu prüfen.
Was gehört hinein? Mindestens das hier:
Ein kleines Detail, das ich bei Begehungen immer wieder als Pluspunkt erlebe: Datum und Unterschrift der letzten Überprüfung auf der ersten Seite. Das zeigt mehr als jede Hochglanzmappe. Wie du den Plan in drei Schritten selbst aufsetzt, haben wir in unserer Anleitung zum rechtssicheren Hygieneplan zusammengefasst.
Oberflächen müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Das Gesundheitsamt Bremen verlangt, Arbeitsflächen arbeitstäglich gründlich zu reinigen und nach dem Abtrocknen zu desinfizieren, bei Blut sofort. Heißt praktisch: Die schöne Holzablage mit offenen Fugen, der Stoffbezug auf dem Hocker, das Rattankörbchen für die Wattepads – alles hübsch, alles problematisch.

Hier entscheidet sich die Begehung bei allen, die hautverletzend arbeiten. Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar: reinigen, desinfizieren, trocknen, verpacken, sterilisieren, steril lagern. Nach der Hygieneverordnung Baden-Württemberg sind hautverletzende Tätigkeiten mit sterilen Gegenständen vorzunehmen, und wiederverwendbare Instrumente werden nach jedem Gebrauch gereinigt und danach sterilisiert.

Jetzt das Detail, über das erstaunlich viele stolpern: Warum erst reinigen, dann desinfizieren? Weil Eiweißreste wie Blut oder Gewebe sich durch manche Desinfektionsmittel und durch Hitze regelrecht am Instrument festsetzen. Darunter überleben Keime, egal wie lange du einlegst. Eine Pinzette, die nach dem Sterilisator noch einen bräunlichen Schleier hat, ist nicht steril. Sie ist nur heiß gewesen.
Und Einwegmaterial? Bleibt Einweg. Nadelmodule, Lanzetten, Microneedling-Cartridges gehören nach der Kundin in den Abwurfbehälter. Punkt. Genau dieser Fehler wird übrigens in der Berliner Begründung ausdrücklich genannt.
Schmuck an Händen und Unterarmen, lange oder künstliche Nägel, ein Desinfektionsspender, den man nur mit zwei Schritten um die Liege erreicht: Das sieht jede Prüferin sofort. Händedesinfektion muss dort möglich sein, wo du sie brauchst, und zwar ohne Umweg.

Das Gesundheitsamt Bremen empfiehlt für die Begehung eine Tabelle mit den nötigen Reinigungs- und Desinfektionsschritten und den Mitteln, die du dafür verwendest. Ich würde noch einen Schritt weitergehen und eine Mappe anlegen, die im Studio immer am selben Platz liegt. So bist du auch an einem stressigen Samstag in fünf Minuten bereit:
Welche Nachweise im Einzelnen zählen und wo eine bloße Teilnahmebescheinigung nicht reicht, erklären wir in unserem Beitrag zur Hygienezertifizierung im Salon.
Kein Studio ist perfekt. Meins auch nicht. Aber die Fehler, die bei Begehungen auffallen, wiederholen sich, und fast alle lassen sich mit Routine vermeiden:
Ganz ehrlich: Die Begehung ist am Ende ein Gespräch. Wenn du erklären kannst, warum du etwas so machst, wie du es machst, hast du schon halb gewonnen.
Meistens: Auflagen und eine Frist zum Nachbessern, danach eine Nachkontrolle. Unangenehm, aber lösbar. Teurer wird es bei Formfehlern, die man leicht vermeiden könnte. In Hessen etwa kann es laut Anzeigeformular der Stadt Wiesbaden ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und eine Geldbuße nach sich ziehen, wenn du die Anzeige der Betriebsaufnahme vorsätzlich oder fahrlässig nicht innerhalb eines Monats machst.
Bei ernsten Mängeln, etwa wenn Instrumente für hautverletzende Behandlungen nicht steril sind, kann das Amt auch weitergehende Maßnahmen anordnen. Wie weit das geht, regelt dein Landesrecht. Wenn du nach einer Begehung unsicher bist, was genau gefordert ist, frag beim Amt nach und lass dir die Auflagen schriftlich geben. Bei rechtlichen Folgen wie einem Bußgeldbescheid ist eine Anwältin für Verwaltungsrecht die richtige Ansprechpartnerin.
Wir erleben es in unseren Kursen immer wieder: Kolleginnen kommen mit einem fertigen Hygieneplan aus dem Netz und sind überrascht, wie viel Fachwissen dahintersteckt. Warum gehört die Reinigung vor die Desinfektion? Wann ist eine Behandlung hautverletzend? Was bedeutet das für die Aufbereitung? Wer das wirklich verstanden hat, braucht vor keiner Begehung Angst zu haben.
Deshalb setzen wir auf Ausbildung mit Praxis in Präsenz. Hygiene ist Handwerk. Du lernst sie am Behandlungsplatz, mit echten Instrumenten und echten Abläufen, nicht nur am Bildschirm. Die Theorie kannst du bei vielen unserer Kurse flexibel online lernen, die Praxis übst du bei uns in Berlin.
Gerade wer mit Permanent Make-up, Microneedling oder apparativen Methoden arbeiten will, sollte von Anfang an bei einem Bildungsträger lernen, dessen Abschlüsse anerkannt sind. Als zertifizierte Landesschule des Bundesverbands für Kosmetik und Fußpflege, AZAV-zertifizierter Bildungsträger, TÜV-zertifizierte Akademie und offiziell zugelassener NiSV-Schulungsanbieter wissen wir, worauf es ankommt, wenn jemand dein Studio prüft.
Selin Arowolo
Du willst hautverletzende oder apparative Behandlungen anbieten und von Anfang an sauber aufgestellt sein? Dann ist eine fundierte Ausbildung dein bester Start. Bei uns lernst du in hybriden Kursen: Theorie online, Praxis in Präsenz in Berlin.

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger bieten wir förderfähige Weiterbildungen an, etwa mit Bildungsgutschein, und helfen dir mit unserem Komplettservice beim Antrag.
Das ist unterschiedlich. Manche Ämter melden Routinekontrollen vorher an, andere kommen unangemeldet, besonders nach einer Beschwerde. Richte dein Studio deshalb so ein, dass du jeden Tag begehungsbereit bist, mit einer Mappe, die immer am selben Platz liegt.
Das hängt vom Bundesland ab. In Hessen gehört der Hygieneplan zur Anzeige beim Gesundheitsamt, in Bremen ist er nicht verpflichtend, wird aber ausdrücklich empfohlen. Mein Rat: Schreib ihn in jedem Fall, er ist bei jeder Kontrolle dein bester Beleg.
Für hautverletzende Behandlungen verlangen die Länder eine nachgewiesene Hygiene-Sachkunde, in Hessen etwa Hygiene 2 mit 40 Stunden. Frag bei deinem Gesundheitsamt nach, welcher Nachweis bei dir anerkannt wird. Die fachliche Ausbildung für die Behandlung selbst kommt noch dazu.
Mindestens einmal im Jahr solltest du ihn prüfen, und immer dann, wenn sich Abläufe, Produkte oder Instrumente ändern. Vermerke Datum und Unterschrift, damit die Überprüfung nachvollziehbar ist.

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