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Eine Frau prüft sorgfältig die Unterlagen zur NiSV-Konformität.
NiSV-Verordnung erklärt: Was Kosmetikstudios jetzt tun müssen

KI-Offenlegung: Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt.

Die NiSV gilt für dein Studio, wenn du nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen oder nichtmedizinischen Zwecken gewerblich einsetzt — also mit Laser, IPL, Ultraschall, EMS oder Hochfrequenz arbeitest. Dann sind drei Dinge sofort fällig.

Sofortcheck: Gilt die NiSV für dich?

  • Bietest du Behandlungen mit Laser, IPL, Ultraschall, Radiofrequenz, EMS oder Magnetfeldgeräten an? Ja? Dann gilt die NiSV für dich.
  • Rein manuelle Behandlungen (Gesichtsmassage, klassische Maniküre, Waxing ohne Gerät) fallen nicht darunter.
  • Medizinische Anwendungen laufen über das Medizinprodukterecht, nicht über die NiSV.

Drei Sofortschritte:

  1. Geräte prüfen: Inventarliste aller Geräte anlegen, Typenschilder fotografieren, Anwendungszweck dokumentieren.
  2. Fachkundenachweis sichern: Für jede Person, die ein NiSV-Gerät bedient, muss ein gültiges Fachkundezertifikat vorliegen.
  3. Gerät beim Gesundheitsamt anmelden: Spätestens zwei Wochen vor der ersten Inbetriebnahme, mit Gerätetyp, Seriennummer und Fachkundenachweisen.

Verstöße können laut NiSV-Bußgeldregelungen mit bis zu 50.000 € geahndet werden. Das ist kein theoretischer Rahmen.

NINON-Tipp: Leg dir jetzt eine einfache Tabelle an: Gerätename, Seriennummer, zuständige Person, Fachkundezertifikat (Datum), Ablaufdatum. Fünf Minuten Arbeit, die dir bei einer Behördenkontrolle Stunden spart.

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Inhaltsverzeichnis

Was regelt die NiSV, und für wen gilt sie genau?

Die NiSV, die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“, regelt den gewerblichen Einsatz von Geräten, die nichtionisierende Strahlung erzeugen, wenn diese zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen angewendet werden. So steht es im Gesetzestext.

Warum gibt es diese Verordnung überhaupt? Weil Laser, IPL und Co. in den falschen Händen echten Schaden anrichten können: Verbrennungen, Narben, Augenschäden. Der Gesetzgeber hat reagiert, als diese Geräte in immer mehr Studios landeten, ohne dass jemand geprüft hat, ob die Anwender wissen, was sie tun.

Wer fällt konkret darunter?

  • Kosmetikinstitute mit apparativen Behandlungen (Ultraschall, Radiofrequenz, Laser-Haarentfernung)
  • Studios, die EMS-Körperbehandlungen anbieten
  • Fitnessstudios mit EMS-Training (sofern gewerblich und am Menschen)
  • Tattoo-Studios, die Tätowierungen mit Laser entfernen (nichtmedizinisch)
  • Permanent-Make-up-Studios mit Lasergeräten

Nicht erfasst sind rein manuelle Behandlungen, Kosmetikprodukte ohne Geräteeinsatz und medizinische Einrichtungen, die unter das Medizinprodukterecht fallen.

Profi-Tipp: Unsicher, ob dein Gerät unter die NiSV fällt? Schau ins Herstellerdatenblatt: Steht dort „nichtionisierende Strahlung“, „Laser Klasse“, „IPL“ oder „Ultraschall zur Körperbehandlung“? Dann bist du dabei.

Schritt-für-Schritt-Infografik zur praktischen Umsetzung der NiSV-Richtlinie


Welche Geräte und Anwendungen fallen unter die NiSV?

Konkret benennt die NiSV folgende Geräteklassen, die in Kosmetikstudios typischerweise vorkommen:

  • Laser (Haarentfernung, Hautverjüngung, Pigmentbehandlung)
  • Intensive Lichtquellen / IPL (Photoepilation, Gefäßbehandlung, Photorejuvenation)
  • Hochfrequenzgeräte (Radiofrequenz-Lifting, Thermage-ähnliche Systeme)
  • Ultraschall (Kavitation, Ultraschall-Lifting, HIFU)
  • Elektrische Nerven- und Muskelstimulation / EMS (Körperformung, Muskelaufbau)
  • Magnetfelder (bestimmte Wellness- und Körperbehandlungsgeräte)

Laut den Erläuterungen zur NiSV sind genau diese Anlageklassen erfasst. Wichtig: Die gleiche Technik kann je nach Anwendungszweck unterschiedlich eingestuft werden. Ein Ultraschallgerät in einer Arztpraxis zur Diagnose fällt nicht unter die NiSV. Dasselbe Gerät im Kosmetikstudio zur Körperkonturierung schon.

Praktischer Gerätecheck

Bevor du eine Schulung buchst oder eine Meldung abgibst, prüfe für jedes Gerät:

  1. Gerätebezeichnung und Modellnummer (Typenschild)
  2. Anwendungszweck laut Herstellerdatenblatt
  3. Strahlungsart (Laser-Klasse, Wellenlänge, Frequenz)
  4. Ob das Gerät für kosmetische oder medizinische Nutzung zugelassen ist

Profi-Tipp: Fotografiere das Typenschild jedes Geräts und lege das Herstellerdatenblatt digital ab. Das ist der erste Schritt zur Betriebsdokumentation, die du ohnehin brauchst.


Arztvorbehalt: Welche Behandlungen dürfen nur Ärzte durchführen?

Nicht alles, was technisch möglich ist, darf ein Kosmetikstudio auch anbieten. Die NiSV enthält einen expliziten Arztvorbehalt für bestimmte Anwendungen. Wer das ignoriert, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch zivilrechtliche Haftung.

Unter den Arztvorbehalt fallen typischerweise:

  • Laserbehandlungen zur Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up
  • Gefäßbehandlungen mit Laser oder IPL (Besenreiser, Hämangiome)
  • Behandlungen, die die Hautbarriere gezielt verletzen oder in tiefere Gewebeschichten einwirken
  • Anwendungen an erkrankter oder vorgeschädigter Haut

Für Studios gibt es drei Wege: Diese Behandlungen gar nicht anbieten, eine Kooperation mit einem Arzt oder einer Ärztin aufbauen (der oder die dann verantwortlich zeichnet), oder Kunden aktiv an eine ärztliche Praxis verweisen.

Die dritte Option klingt nach Umsatzverlust. Aber ein Bußgeld von bis zu 50.000 € und eine Haftungsklage nach einer Komplikation sind teurer.

Profi-Tipp: Wenn du unsicher bist, ob eine konkrete Behandlung unter den Arztvorbehalt fällt, frag beim zuständigen Gesundheitsamt nach. Die sind in der Regel auskunftsbereit, solange du fragst, bevor etwas passiert.


Wer braucht welche Fachkunde, und wie funktioniert der Nachweis?

Jede Person, die ein NiSV-Gerät bedient, braucht eine Fachkunde. Das ist keine Empfehlung, das ist Pflicht nach §§ 4 ff. NiSV. Die Fachkunde wird durch eine Schulung und eine Prüfung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachgewiesen.

Zwei Hände präsentieren stolz das NiSV-Fachkundezertifikat samt zugehöriger Unterlagen.
KI-generiert

Fachkundegruppen und Module

Die Anlage 3 der NiSV unterteilt die Fachkunde in Gruppen und Module, die sich nach der eingesetzten Technologie richten. Wer mit Laser arbeitet, braucht andere Module als jemand, der ausschließlich EMS-Geräte bedient. Die Lerneinheiten (1 LE = 45 Minuten) sind je nach Fachkundegruppe unterschiedlich umfangreich.

Was ein anerkannter Schulungsanbieter mitbringen muss:

  • Anerkennung durch eine Konformitätsbewertungsstelle (in Deutschland typischerweise über die DAkkS)
  • Geprüftes Schulungskonzept, qualifizierte Lehrende, geeignete Schulungsgeräte
  • Prüfungsmodus mit schriftlicher und praktischer Prüfung
  • Ausreichender Praxisanteil (nicht nur Theorie online)

Die Anerkennung kann jährlich überprüft werden. Ein Anbieter, der heute anerkannt ist, muss das morgen nicht mehr sein. Deshalb: Akkreditierungsnachweis immer aktuell prüfen.

Gültigkeitsdauer: Das Zertifikat gilt fünf Jahre. Und hier lauert ein Detail, das viele falsch verstehen: Die fünf Jahre beginnen mit dem Datum des Schulungsabschlusses, nicht mit dem Ausstellungsdatum des Zertifikats. Das kann Wochen auseinanderliegen. Wer das falsch rechnet, hat plötzlich eine abgelaufene Fachkunde, ohne es zu merken.

Nach Ablauf braucht es eine Aktualisierungsschulung und erneute Prüfung. Ninon-Kosmetik-Akademie bietet dafür NiSV-Aktualisierungskurse an, die gezielt auf die Rezertifizierung vorbereiten.

Profi-Tipp: Verlange vom Schulungsanbieter den Akkreditierungsnachweis als Dokument, nicht nur als Behauptung auf der Website. Und prüfe, ob die Prüfungsordnung öffentlich einsehbar ist. Seriöse Anbieter haben das.


Wie meldest du Geräte an, und welche Unterlagen musst du bereithalten?

Die Anzeigepflicht ist konkret: Spätestens zwei Wochen vor der ersten Inbetriebnahme muss das Gerät beim zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Das gilt auch für bereits betriebene Geräte, die noch nicht gemeldet wurden.

Was das Gesundheitsamt braucht

AngabeDetails
BetreiberdatenName, Adresse, Kontakt des Studios
Gerätetyp und HerstellerModellbezeichnung, Hersteller
SeriennummerLaut Typenschild
InbetriebnahmedatumGeplant oder tatsächlich
FachkundenachweiseZertifikate aller Anwender

Laut den Erläuterungen zur NiSV der Region Hannover sind genau diese Angaben erforderlich. Die Meldewege variieren regional: Manche Gesundheitsämter haben Online-Formulare, andere verlangen schriftliche Meldungen per Post oder E-Mail. Ruf vorher kurz an.

Aufbewahrungsfristen:

  1. Betriebsdokumentation (Wartungsnachweise, Einweisungen, Geräteblätter): 3 Jahre
  2. Beratungsprotokolle und Einverständniserklärungen: 10 Jahre

Die 10-Jahres-Frist für Beratungsunterlagen hat erhebliche praktische Folgen. Wer das papierbasiert macht, braucht Platz und ein System. Digital ist hier klar die bessere Lösung, aber dann kommen Datenschutzfragen dazu (DSGVO-konforme Archivierung).

Profi-Tipp: Leg für jedes Gerät einen eigenen Ordner an: Geräteblatt, Wartungsnachweise, Einweisungsprotokolle, Schulungsnachweise der Anwender. Bei einer Behördenkontrolle zeigst du diesen Ordner, und die Prüfung ist in zehn Minuten erledigt.


Was bedeuten die Übergangsregelungen, und was passiert nach dem 31. Dezember 2026?

Die Übergangsregelungen des § 13 NiSV sind für viele Studios gerade das drängendste Thema. Kurz gefasst:

  • Wer bis zum 31. Dezember 2023 eine Schulung abgeschlossen hat, konnte bis zum 31. Dezember 2025 vereinfachte Nachweismöglichkeiten nutzen, also in bestimmten Fällen ein Zertifikat ohne erneute Prüfung erhalten.
  • Ab Beginn des Jahres 2026 gelten die vollen Anforderungen; ohne gültigen Fachkundenachweis darf das Gerät nicht betrieben werden.
  • Wer die Übergangsfrist verpasst hat, braucht jetzt eine vollständige Erstschulung mit Prüfung bei einer akkreditierten Stelle.

Laut HWK Schwaben haben Handwerkskammern und IHKs praktische Hinweise zu diesen Fristen veröffentlicht. Wer noch keine Schulung hat, sollte jetzt nicht weiter warten.

Merke: Verstöße gegen NiSV-Pflichten, also fehlende Anzeige, Betrieb ohne Fachkunde oder Nichtbeachtung des Arztvorbehalts, können mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden.

Wer jetzt sofort handeln muss:

  • Studios, die NiSV-Geräte betreiben, aber noch keine Fachkundezertifikate haben
  • Anwender, deren Zertifikat in den nächsten Monaten abläuft
  • Betriebe, die ihre Geräte noch nicht beim Gesundheitsamt angemeldet haben

Welche internen Pflichten haben Betreiber noch?

Fachkunde und Anmeldung sind die sichtbarsten Pflichten. Aber die NiSV verlangt auch interne Dokumentation, die viele Studios unterschätzen.

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung muss vor dem ersten Betrieb eines Geräts vorliegen und regelmäßig aktualisiert werden. Mindestinhalte:

  • Identifikation der Risiken (Strahlungsart, Intensität, betroffene Körperstellen)
  • Schutzmaßnahmen (Schutzbrille, Zutrittsregelungen, Abschirmung)
  • Verantwortliche Personen und Prüfintervalle
  • Notfallmaßnahmen bei Zwischenfällen

Betriebsanweisung

Für jedes Gerät braucht es eine schriftliche Betriebsanweisung. Sie muss enthalten:

  • Bedienhinweise und Parametereinstellungen
  • Zutrittsregelungen (wer darf das Gerät bedienen, wer nicht)
  • Schutzkleidung und Schutzbrillen (welche, wann)
  • Notfallmaßnahmen

Aufklärungspflicht gegenüber Kunden

Vor jeder Behandlung muss eine Beratung stattfinden. Kunden müssen über Risiken, Kontraindikationen und den Ablauf informiert werden. Das Ergebnis wird schriftlich dokumentiert, und der Kunde unterschreibt eine Einverständniserklärung. Diese Unterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für die Aufklärung und Dokumentation bei Behandlungen, bei denen zusätzlich Betäubungscremes eingesetzt werden, gibt es praxisnahe Hinweise zur sicheren Anwendung und Protokollierung, die den Dokumentationsaufwand strukturieren.

Vergleich: Pflichtmaßnahmen nach Anwendungsgruppe

AnwendungsgruppeFachkunde erforderlichArztvorbehaltDokumentationspflicht
Laser-Haarentfernung (kosmetisch)JaNeinJa (Beratungsprotokoll, 10 Jahre)
IPL-GefäßbehandlungJaJaJa (nur durch Arzt)
Ultraschall-KörperbehandlungJaNeinJa
EMS-TrainingJaNeinJa
Tätowierungsentfernung (Laser)JaJaJa (nur durch Arzt)

Was sollte dein Studio diese Woche konkret tun?

Kein langer Fahrplan, nur das Wesentliche, geordnet nach Dringlichkeit.

Sofort (heute):

  1. Geräteinventar anlegen: alle NiSV-relevanten Geräte auflisten, Typenschilder fotografieren.
  2. Fachkundestand prüfen: Für jede anwendende Person nachsehen, ob ein gültiges Zertifikat vorliegt und wann es abläuft.
  3. Anwendungen ohne Fachkundenachweis vorläufig aussetzen, bis der Nachweis vorliegt.

Innerhalb von 7 Tagen:

  1. Gesundheitsamt kontaktieren: Meldeverfahren für die Region klären, Formular anfordern oder Online-Weg prüfen.
  2. Schulungsanmeldung in die Wege leiten: Für alle Personen ohne gültiges Zertifikat einen Schulungstermin bei einem anerkannten Anbieter buchen.
  3. Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung für jedes Gerät erstellen oder aktualisieren.

Innerhalb von 30 Tagen:

  1. Beratungsprotokolle und Einverständniserklärungen digitalisieren und DSGVO-konform archivieren.
  2. Gerätepapiere (Wartungsnachweise, Einweisungen, Schulungszertifikate) in Ordnern zusammenführen.
  3. Anzeige beim Gesundheitsamt einreichen, Bestätigung abheften.

Profi-Tipp: Digitale Ordner mit klarer Benennung (Gerätename_Seriennummer_Datum) sind bei Behördenkontrollen deutlich schneller durchsuchbar als Papierstapel. Ein einfaches Cloud-Laufwerk reicht dafür völlig aus.


Warum Fachkunde mehr ist als Bürokratie

Ich sage das aus 30 Jahren Erfahrung im Familienbetrieb: Die Fachkunde ist kein lästiges Formular. Sie ist der Unterschied zwischen einer Behandlung, die funktioniert, und einer, die den Kunden ins Krankenhaus bringt.

Wer eine Schulung mit echtem Praxisanteil absolviert, lernt nicht nur die Parametereinstellungen. Er lernt, warum bestimmte Einstellungen bei bestimmten Hauttypen gefährlich sind, wie man einen Notfall erkennt, und wie man Behandlungsprotokolle so führt, dass man im Streitfall abgesichert ist. Das ist Wissen, das den Alltag verändert.

Was eine gute Schulung konkret verbessert:

  • Standardisierung der Geräteeinstellungen (kein „ich mach das nach Gefühl“)
  • Klare Prüfprotokolle vor jeder Behandlung (Kontraindikationen abfragen)
  • Notfallcheck als Routine, nicht als Ausnahme
  • Dokumentation, die im Haftungsfall schützt

Ninon-Kosmetik-Akademie ist offiziell zugelassener NiSV-Schulungsanbieter. Die NiSV-Fachkundeschulung kombiniert Online-Theorie mit Präsenz-Praxis und bereitet direkt auf die Prüfung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vor.

Wie du einen Anbieter auf Seriosität prüfst:

  • Akkreditierungsnachweis als Dokument anfordern (nicht nur als Behauptung)
  • Prüfungsordnung einsehen: Gibt es eine schriftliche und praktische Prüfung?
  • Praxisanteil klären: Wie viele Stunden am echten Gerät?
  • Gruppengröße: Kleine Gruppen bedeuten mehr individuelle Betreuung

Profi-Tipp: Ruf bei der Zertifizierungsstelle an und frag, ob der Anbieter aktuell anerkannt ist. Das dauert fünf Minuten und gibt dir Sicherheit, die kein Werbetext ersetzen kann.


Wichtige Erkenntnisse

Die NiSV verpflichtet jeden gewerblichen Betreiber von Laser-, IPL-, Ultraschall-, EMS- oder Hochfrequenzgeräten zu Fachkunde, Geräteanmeldung und lückenloser Dokumentation — wer jetzt handelt, vermeidet Bußgelder bis zu 50.000 € und Haftungsrisiken.

ThemaDetails
Geltungsbereich der NiSVAlle gewerblichen kosmetischen Anwendungen mit nichtionisierender Strahlung (Laser, IPL, Ultraschall, EMS, Hochfrequenz, Magnetfeld).
FachkundepflichtJede anwendende Person braucht ein Zertifikat; Gültigkeit 5 Jahre ab Schulungsabschluss, nicht ab Ausstellungsdatum.
AnzeigepflichtGerät spätestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme beim Gesundheitsamt melden, mit Seriennummer und Fachkundenachweisen.
AufbewahrungsfristenBetriebsdokumentation 3 Jahre, Beratungsprotokolle und Einverständniserklärungen 10 Jahre aufbewahren.
Ninon-Kosmetik-AkademieOffiziell zugelassener NiSV-Schulungsanbieter mit hybridem Format und Prüfungsvorbereitung für rechtssichere Zertifizierung.

Mein persönliche Meinung zum Thema

Ich erinnere mich an eine Situation aus unserem Betrieb, die ich nie vergessen werde. Wir hatten ein neues Ultraschallgerät, gut gemeint, teuer gekauft. Eine Mitarbeiterin hat es nach kurzer Einweisung durch den Händler benutzt. Keine Schulung, keine Parameterkenntnis. Das Ergebnis war eine Rötung, die sich über Tage hielt, und eine Kundin, die nie wiedergekommen ist. Kein Bußgeld, kein Rechtsstreit. Aber der Vertrauensschaden war real.

Genau das verhindert eine ordentliche Fachkundeschulung. Nicht weil der Gesetzgeber es verlangt, sondern weil du dann weißt, was du tust. Ich empfehle jedem Studio, egal wie erfahren, eine Schulung mit echtem Praxisanteil zu machen. Nicht die billigste Online-Variante, bei der man am Ende einen PDF-Ausdruck bekommt. Sondern eine, bei der jemand neben dir steht und sagt: „Nein, so nicht.“

Die NiSV hat das formalisiert. Aber der Kern ist älter als jede Verordnung: Wer mit leistungsstarken Geräten arbeitet, muss wissen, was er tut.

Selin


Ninon-Kosmetik-Akademie: Dein Weg zur rechtssicheren NiSV-Fachkunde

Wer jetzt handeln muss, braucht keinen weiteren Ratgeber. Er braucht einen Schulungsplatz bei einem anerkannten Anbieter, der die Prüfung vorbereitet und das Zertifikat rechtssicher ausstellt.

Ninon-Kosmetik-Akademie

Ninon-Kosmetik-Akademie ist offiziell zugelassener NiSV-Schulungsanbieter in Berlin, AZAV-zertifiziert und TÜV-geprüft. Die Kurse kombinieren Online-Theorie mit Präsenz-Praxis, bereiten gezielt auf die Prüfung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vor und liefern den Fachkundenachweis, den du für die Geräteanmeldung beim Gesundheitsamt brauchst. Für Betriebe, die mehrere Mitarbeiter schulen müssen, lassen sich Module kombinieren. Fördermöglichkeiten über Bildungsgutscheine sind als AZAV-zertifizierter Träger grundsätzlich möglich.

Schau dir die NiSV-Fachkundeschulung direkt an, prüfe die verfügbaren Termine und melde dich an, bevor die nächste Behördenkontrolle kommt.


Weiterlesen und offizielle Quellen

Für alle, die tiefer einsteigen oder Primärquellen direkt prüfen wollen:

  • § 13 NiSV: Übergangsregelungen — Fristen und Bedingungen im Gesetzestext
  • Fachkunderichtlinie NiSV (Bundesumweltministerium) — Anforderungen an Schulungsanbieter und Prüfverfahren
  • Erläuterungen zur NiSV (Region Hannover) — praxisnahe Behördenerläuterungen zu Anzeigepflicht und Dokumentation

Regionale Ansprechstellen: Für Fragen zur Anzeigepflicht und zu regionalen Meldewegen ist das zuständige Gesundheitsamt die erste Adresse. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort des Studios. Viele Gesundheitsämter haben inzwischen eigene Merkblätter zur NiSV veröffentlicht.

Für praxisnahe Schulungsangebote und weitere Informationen zur NiSV-Fachkunde: Ninon-Kosmetik-Akademie NiSV-Verordnung.

QuelleInhalt
Gesetze-im-Internet (NiSV)Vollständiger Gesetzestext, Bußgeldregelungen, Arztvorbehalt
Anlage 3 NiSVFachkundegruppen, Modulstruktur, Lerneinheiten
Fachkunderichtlinie (BMU)Anforderungen an Schulungsanbieter, Akkreditierung
Erläuterungen Region HannoverAnzeigepflicht, Dokumentationsfristen, Praxishinweise
HWK SchwabenÜbergangsfristen, Umsetzungspfade für Betriebe

Empfehlung

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