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Standardisierte kosmetische Gesichtsaufnahme im Fotostudio
Fotodokumentation in der Kosmetik: Das Recht 2026 im Griff

Ja, du darfst Kundenfotos machen. Aber nur mit schriftlicher, zweckgebundener Einwilligung nach Art. 9 DSGVO und § 22 KUG. Bei minimalinvasiven Eingriffen ist seit dem BGH-Urteil 2025 beim Werben mit Vorher-Nachher-Bildern besondere Vorsicht angesagt. Drei Dinge sofort umsetzen: Einwilligung unterschreiben lassen, Fotos ins DSGVO-konforme System übertragen, dann vom Handy löschen. Ohne diese drei Schritte fährst du im Salon ein echtes Risiko.


Kurz gesagt:

  • Für die Fotodokumentation in der Kosmetik ist eine schriftliche, zweckgebundene Einwilligung nach Art. 9 DSGVO und § 22 KUG stets erforderlich.
  • Vorher-Nachher-Bilder bei minimalinvasiven Eingriffen dürfen nur mit klarer Zustimmung der Kundin veröffentlicht werden, sonst drohen Abmahnungen und Bußgelder.
  • Fotos müssen konsequent digital übertragen, im DSGVO-konformen System gespeichert und nach Nutzung sofort gelöscht werden, um rechtliche Risiken zu minimieren.
  • Die Einwilligung muss detailliert sein, inklusive Angabe der Verbreitungskanäle und Dauer, und darf höchstens an die Behandlung gekoppelt sein, stets auf separatem Formular.
  • Neue Rechtsprechung durch den BGH 2025 verbietet verallgemeinernd vergleichende Vorher-Nachher-Bilder bei nicht medizinisch notwendigen Eingriffen in der Werbung.

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Inhaltsverzeichnis

Welche Gesetze regeln die Fotodokumentation in der Kosmetik?

Drei Rechtsbereiche greifen ineinander, und wer nur einen davon kennt, hat ein Problem. Fotos von Kundinnen zählen nach Art. 9 DSGVO als besondere Kategorie personenbezogener Daten, sobald ein Gesundheits- oder Hautzustand erkennbar ist. Das heißt: Verarbeitungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt. Ohne ausdrückliche Einwilligung darfst du gar nichts fotografieren, was über die reine Terminnotiz hinausgeht.

Dazu kommt § 22 Kunsturhebergesetz (KUG): Wer ein Bild veröffentlicht, das eine erkennbare Person zeigt, braucht deren Zustimmung. Punkt. Das gilt für Instagram genauso wie für den Flyer im Wartebereich.

Und dann ist da noch das Heilmittelwerbegesetz (HWG), verschärft durch die BGH-Entscheidung von 2025. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Vorher-Nachher-Bilder bei minimalinvasiven Eingriffen können in der Werbung problematisch oder unzulässig sein, wie das Beauty Forum Deutschland berichtet. Das betrifft dich direkt, wenn du Hyaluron, Microneedling oder ähnliche Verfahren anbietest und damit wirbst.

Was passiert, wenn du das ignorierst? Eine Kundin, die sich unwohl fühlt, weil ihr Vorher-Foto plötzlich auf Facebook auftaucht, kann abmahnen lassen. Löschpflichten kommen dazu, im schlimmsten Fall ein Bußgeld nach DSGVO. Ich hab das selbst einmal knapp vermieden, weil eine Mitarbeiterin ein Foto “nur mal kurz” in die Studio-WhatsApp-Gruppe geschickt hatte. Kein böser Wille, aber juristisch reicht das schon.

Welche Gesetze regeln die Fotodokumentation in der Kosmetik? — overview diagram

Was muss in eine rechtssichere Foto- und Werbeeinwilligung?

Eine mündliche Zusage reicht nicht. Nie. Im Streitfall zählt nur, was schwarz auf weiß mit Datum und Unterschrift vorliegt. Die Einwilligung muss folgende Punkte klar benennen:

  • Wer verantwortlich ist (dein Studio, mit Name und Adresse)
  • Wofür die Fotos genau verwendet werden (Behandlungsdokumentation, interne Qualitätssicherung, Werbung auf Instagram, Website und Print)
  • Über welche Kanäle konkret veröffentlicht wird, nicht “Social Media” pauschal
  • Wie lange die Einwilligung gilt und wie ein Widerruf funktioniert
  • Datum und Unterschrift der Kundin

Ganz wichtig, und das übersehen erstaunlich viele Kolleginnen: das Kopplungsverbot. Die Fotoeinwilligung darf niemals Bedingung für die Behandlung selbst sein. Anamnesebogen und Fotoerlaubnis gehören auf getrennte Formulare. Eine passende Kosmetikerin, die genau diese Trennung schon mitdenkt.

Widerruft eine Kundin später, musst du das dokumentieren und die Bilder aus allen Kanälen entfernen, Website, Instagram, gedrucktes Material, alles. Und die unterschriebene Einwilligung selbst? Die bewahrst du als Nachweis zusammen mit der Behandlungsdokumentation zehn Jahre auf.

Profi-Tipp: Lass die Kundin bei der Unterschrift direkt ankreuzen, welche Kanäle sie erlaubt, statt ein pauschales „Ja“ abzuholen. Das erspart dir später jede Diskussion, ob Instagram auch die Website meinte.

Wie fotografierst du im Salon standardisiert und rechtssicher?

Ein Foto ohne saubere Zuordnung ist im Ernstfall wertlos, egal wie gut es aussieht. So gehst du vor:

  1. Nimm immer die gleichen drei Perspektiven auf: Frontal, 45 Grad, Profil, bei konstanter Beleuchtung und neutralem Hintergrund.
  2. Lass die EXIF-Daten der Aufnahme unverändert, sie belegen Zeitpunkt und Gerät.
  3. Ordne jedes Bild sofort eindeutig einer Kunden-ID und dem Behandlungsdatum zu, nicht “irgendwann später am Schreibtisch”.
  4. Übertrage die Fotos direkt ins DSGVO-konforme System deines Salons.
  5. Lösche die Aufnahmen anschließend vom Aufnahmegerät, egal ob Handy oder Kamera.

Eine bewährte Dateinamenskonvention sieht so aus: KundenID_Behandlungsdatum(JJJJMMTT)_Region_Aufnahmenummer. Klingt bürokratisch, spart dir aber bei jeder Nachfrage oder Prüfung enorm viel Zeit.

Fachlich fundiert: Empfohlen wird ein minimaler Fotoumfang von Frontal, 45 Grad und einer Detailaufnahme pro Behandlung, bei Kontrollterminen jeweils identische Perspektive zur Vergleichbarkeit, wie AesthOS in seinem Ratgeber zur Fotodokumentation beschreibt. Ohne diese Konstanz lässt sich ein Behandlungserfolg später kaum belegen, weder gegenüber der Kundin noch gegenüber einer Behörde.

Wo und wie lange darfst du Fotos DSGVO-konform speichern?

Die private Kamerarolle ist tabu. Genauso WhatsApp oder eine US-Cloud ohne geprüfte Vereinbarung, das verstößt in der Praxis regelmäßig gegen die DSGVO. Was du brauchst, sind technische und organisatorische Maßnahmen, die tatsächlich greifen:

  • Verschlüsselte Speicherung der Bilddaten, nicht nur ein Passwort auf dem Ordner
  • Rollenbasierte Zugriffsrechte, sodass nur befugtes Personal Fotos einsehen kann
  • Ein Protokoll beziehungsweise Audit-Trail, wer wann auf welches Bild zugegriffen hat
  • Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit jedem externen Dienstleister, der die Daten verarbeitet

Bei den Fristen wird es konkret, und hier verwechseln viele Salons zwei unterschiedliche Zeiträume. Einwilligungen und Beratungsprotokolle bewahrst du zehn Jahre auf. Die Gerätedokumentation für apparative Verfahren dagegen, also Gerätebuch und Einweisungsnachweise nach der NiSV, nur drei Jahre nach der letzten Nutzung, wie es die Erläuterungen der Region Hannover zur NiSV festhalten. Wer mit Ultraschall oder Radiofrequenz arbeitet, muss die Geräte zudem vor der ersten Inbetriebnahme beim Gesundheitsamt anzeigen. Mehr dazu liest du in unserem Beitrag zur Gerätedokumentation nach NiSV.

Bei einer Widerrufs- oder Löschanfrage brauchst du eine feste Checkliste: Bild aus dem System entfernen, aus Website und Social-Media-Kanälen löschen, Backup-Kopien identifizieren und ebenfalls entfernen, Löschung dokumentieren.

Profi-Tipp: Richte automatisierte Löschfristen im System ein, statt Fristen händisch im Kalender zu verwalten. Ein Tool, das Ablaufdaten selbst überwacht, erspart dir peinliche Nachfragen bei einer Datenschutzprüfung.

Was bedeutet das BGH-Urteil 2025 für Vorher-Nachher-Werbung?

Der BGH hat 2025 einen Präzedenzfall gesetzt, der viele Salons kalt erwischt hat. Kernaussage: Vergleichende Vorher-Nachher-Darstellungen bei minimalinvasiven Eingriffen fallen unter das Werbeverbot des HWG, wenn kein medizinisch notwendiger Eingriff vorliegt. Entscheidend ist dabei nicht die Technik, ob mit oder ohne Nadel, sondern ob die Werbung eine vergleichende Körperzustandsdarstellung zeigt, wie das Beauty Forum erklärt.

Was heißt das konkret für dich? Geh deine laufenden Kampagnen durch. Instagram-Feed, Website-Galerie, Flyer im Studio, alles. Enthält ein Post ein klassisches Vorher-Nachher bei Hyaluron, Microneedling oder ähnlichen Verfahren, solltest du es entweder entfernen oder rechtlich prüfen lassen, bevor du weiter damit wirbst.

Was funktioniert stattdessen weiterhin gut?

  • Prozessfotos, die die Behandlung zeigen, ohne erkennbare Vergleichsdarstellung
  • Anonymisierte Vorher-Nachher-Bilder mit ausdrücklicher, gesonderter Zustimmung der Kundin
  • Textbasierte Erfahrungsberichte statt Bildvergleiche
  • Darstellungen deiner Qualifikation, deiner Verfahren und deiner Ausstattung

Bevor du den nächsten Social-Media-Post absetzt, frag dich: Zeigt das Bild einen direkten Vorher-Nachher-Vergleich? Liegt eine schriftliche Einwilligung vor? Wird ein medizinischer Effekt suggeriert? Wenn eine dieser Fragen mit Ja beantwortet ist bei minimalinvasiven Verfahren, lass die Finger vom Veröffentlichen-Button.

Checkliste für den Salonalltag: So läuft es rund

Vor jedem Foto: Einwilligung zeigen oder unterschreiben lassen, Bildtyp notieren (Dokumentation oder Werbung), EXIF-Daten prüfen, Transfer ins System, dann Löschung vom Gerät.

Die Tagesroutine sieht so aus:

  1. Aufnahme nach Standardperspektiven
  2. Upload ins gesicherte System
  3. Zuordnung zu Kunden-ID und Behandlungsdatum
  4. Backup anlegen
  5. Endgültige Löschung vom Aufnahmegerät

Wer im Team was übernimmt, sollte klar verteilt sein:

  • Fotograf oder Fotografin: Aufnahme und EXIF-Prüfung
  • Dokumentationsverantwortliche Person: Zuordnung und Upload
  • Admin: Backup und Bearbeitung von Löschanfragen
AufgabeFristZuständigkeit
Einwilligung archivierenzehn JahreDokumentationsverantwortliche
Gerätedokumentation (NiSV)3 Jahre nach letzter NutzungAdmin
Löschanfrage bearbeitenSofort nach EingangAdmin

Als Vorlage nutzt du die bereits erwähnte Einwilligungserklärung von kosmetikerin.org. Bei NiSV-Fragen zur Gerätedokumentation hilft ein Blick in unseren Leitfaden Was ist NiSV?.

Persönliche Einschätzung von Selin

Den größten Fehler sehe ich immer wieder bei Kolleginnen, die Anamnesebogen und Fotoerlaubnis auf ein Blatt packen. Das ist bequem, und genau deshalb so riskant. Mein Rat nach 30 Jahren im eigenen Studio: Rechtssicherheit zuerst, Technik danach. Eine einfache Routine, die jede Mitarbeiterin blind beherrscht, schlägt jedes komplizierte System, das keiner richtig nutzt. Wer sich beim Thema NiSV oder Datenschutz unsicher fühlt, für den lohnt sich eine gezielte Weiterbildung, nicht als Pflichtübung, sondern als echte Investition in die eigene Absicherung.

— Selin Arowolo

Quellen

Direkt weiterlesen lohnt sich bei der Einwilligungsvorlage von kosmetikerin.org, den NiSV-Erläuterungen der Region Hannover und dem BGH-Bericht des Beauty Forum. Diese Vorlagen sind Muster, bei rechtlicher Unsicherheit zieh eine Anwältin oder Datenschutzexpertin hinzu. Für die praktische Umsetzung im apparativen Bereich bieten unsere NiSV-Fachkundeschulungen den passenden Rahmen, inklusive der Fachkundenachweise, die die Anzeige beim Gesundheitsamt erst möglich machen.

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Rechtsfachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.

Empfehlungen

FAQ

Darf ich Fotos einfach nach der Behandlung löschen lassen?

Nein, wenn die Kundin es nicht ausdrücklich widerruft, gehören die Fotos zur Behandlungsdokumentation und sollten laut Empfehlung zehn Jahre aufbewahrt werden. Löschen darfst du nur nach dokumentiertem Widerruf oder nach Ablauf der zulässigen Fristen.

Was tun, wenn eine Kundin ihre Einwilligung widerruft?

Du entfernst das Bild sofort aus allen Kanälen, Website, Social Media, Druckmaterial, und dokumentierst den Widerruf schriftlich. Die technische Löschung solltest du dabei genauso protokollieren wie die ursprüngliche Einwilligung.

Brauche ich für Fotos von Minderjährigen eine besondere Einwilligung?

Ja, bei minderjährigen Kundinnen unterschreiben die Erziehungsberechtigten die Einwilligung, nicht das Kind selbst. Die inhaltlichen Anforderungen an Zweck, Kanäle und Widerrufsrecht bleiben identisch zur regulären Foto-Einwilligung.

Darf ich Vorher-Nachher-Bilder von Microneedling für Instagram nutzen?

Vorsicht ist hier angebracht, seit der BGH 2025 vergleichende Vorher-Nachher-Darstellungen bei minimalinvasiven Eingriffen als werberechtlich problematisch eingestuft hat, wie das Beauty Forum berichtet. Sicherer sind Prozessfotos oder anonymisierte Vergleiche mit gesonderter Zustimmung.

Reicht WhatsApp zur Übertragung von Behandlungsfotos innerhalb des Teams?

Nein, die Übermittlung sensibler Fotos über WhatsApp oder eine US-Cloud verstößt in der Praxis häufig gegen die DSGVO. Nutze stattdessen ein System mit Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und Protokollierung, wie AesthOS es beschreibt.

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