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2026 ist kein Übergangsjahr mehr. Wer apparative Verfahren in seinem Studio betreibt, braucht jetzt gültige Fachkundenachweise mit Prüfung bei einer akkreditierten Stelle, eine vollständige Geräteakte und saubere Formulierungsunterlagen. Die drei Maßnahmen, die sofort Priorität haben:
Behörden agieren 2026 ohne Schonfrist. Wer unvollständige Nachweise hat, bekommt keine Nachreichfrist mehr, sondern eine Betriebsuntersagung.
Die Regulatorik in der Kosmetik hat sich in den letzten Jahren erheblich verdichtet. Für Studios und Hersteller, die apparative Verfahren einsetzen oder Kosmetika formulieren, sind 2026 folgende Rechtsakte unmittelbar relevant:
| Rechtsakt | Kurzbeschreibung | Hauptpflicht 2026 |
|---|---|---|
| NiSV | Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung | Fachkundenachweis mit Prüfung, Geräteanzeige, Geräteakte |
| KosmetikVO (EG) Nr. 1223/2009 | EU-Basisverordnung für kosmetische Mittel | Sicherheitsbewertung, Kennzeichnung, Duftstoffallergene |
| REACH | EU-Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 | Stoffbeschränkungen, Lieferantenpflichten, Sicherheitsdatenblätter |
| Verordnung (EU) 2023/2055 | Mikroplastik-Verbot für absichtlich zugesetzte Partikel | Formulierungsanpassung, Lieferantenprüfung |
| ESPR | Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte | Energieeffizienz, Reparierbarkeit, Vorbereitung Digitaler Produktpass |
| Green Claims-Richtlinie | Anforderungen an Umweltaussagen | Nachweispflicht für Werbeaussagen, Verbot unbelegter Claims |
| EU-MDR/IVDR | Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 | Konformitätsbewertung für Geräte mit medizinischem Zweck |
Die NiSV gilt für den gewerblichen Betrieb von Lasereinrichtungen, intensiven Lichtquellen, Hochfrequenzgeräten, Ultraschallgeräten, Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräten zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken. Anlage 3 der NiSV definiert fünf Fachkundemodule mit gesetzlich festgelegten Lerneinheiten (LE):

| Modul | Kürzel | Mindest-LE |
|---|---|---|
| Grundlagen der Haut und Anhangsgebilde | GK | 78 LE |
| Optische Strahlung | OS | 117 LE |
| Elektromagnetische Felder (Hochfrequenz) in der Kosmetik | EK | eine festgelegte Anzahl an Lerneinheiten |
| Elektromagnetische Felder zur Stimulation | ES | eine festgelegte Anzahl an Lerneinheiten |
| Ultraschall | US | 38 LE |
Eine Lerneinheit entspricht 45 Minuten. Wer also Laser und IPL einsetzt, braucht das Grundlagenmodul (GK, 78 LE) plus das Modul Optische Strahlung (OS, 117 LE), also eine umfangreiche Schulungszeit, bevor überhaupt eine Prüfung abgelegt werden kann.
Das Grundlagenmodul (GK) entfällt für Personen mit staatlich anerkannter Kosmetikerausbildung, abgeschlossener Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe oder mindestens fünf Jahren Berufspraxis im Kosmetikgewerbe zum Stichtag 5. Dezember 2021. Der Meistertitel befreit aber nicht von der Technologiefachkunde für das konkrete Gerät.
Profi-Tipp: Prüfe für jede anwendende Person im Studio, welche Fachkundegruppe zu den tatsächlich eingesetzten Geräten passt. Ein Zertifikat für Ultraschall deckt keine Laser-Anwendungen ab. Behörden prüfen diese Zuordnung konkret.
Die KosmetikVO (EG) Nr. 1223/2009 bleibt die Basisverordnung für alle kosmetischen Mittel. Änderungen betreffen 2026 vor allem Stoffbeschränkungen (Cyclosiloxane, Mikroplastik, PFAS) und Kennzeichnungspflichten für Duftstoffallergene. Hersteller müssen Sicherheitsbewertungen aktualisieren, wenn sich die Formulierung oder die Rechtslage zu einem Inhaltsstoff ändert.
REACH ergänzt die KosmetikVO auf der Zulieferseite: Lieferanten müssen aktuelle Sicherheitsdatenblätter bereitstellen, und Einkäufer sind verpflichtet, diese auf neue Beschränkungen zu prüfen. Für Geräte, die medizinische Zwecke erfüllen könnten (z. B. bestimmte Hochfrequenzgeräte mit therapeutischen Aussagen), greift die EU-MDR (Verordnung (EU) 2017/745) vor der NiSV, sofern sie gleiche oder weitergehende Anforderungen enthält. Das bedeutet: CE-Kennzeichnung nach Medizinprodukterecht, technische Dokumentation und Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle.
Drei Stoffgruppen stehen 2026 ganz oben auf der Prüfliste jedes Herstellers und Einkäufers.
Cyclopentasiloxan (D5) und Cyclotetrasiloxan (D4) sind in abzuspülenden Kosmetika bereits seit Jahren beschränkt. D6 (Cyclohexasiloxan) folgt schrittweise. Für verbleibende Anwendungen gelten Konzentrationsgrenzen, die Hersteller in ihrer Sicherheitsbewertung dokumentieren müssen. Wer Formulierungen mit diesen Siloxanen noch einsetzt, braucht aktuelle Lieferantenerklärungen und muss prüfen, ob die jeweilige Anwendungsart noch zulässig ist.
Die Verordnung (EU) 2023/2055 verbietet das absichtliche Zusetzen von Mikroplastikpartikeln in kosmetische Produkte. Betroffen sind synthetische Polymere in fester Form mit einem Durchmesser unter 5 mm, die in der Umwelt nicht oder kaum abbaubar sind. Für bestimmte Produktkategorien gelten gestaffelte Übergangsfristen. Hersteller müssen ihre Formulierungen auf betroffene Inhaltsstoffe prüfen und Alternativen beschaffen. Lieferanten sollten schriftlich bestätigen, dass ihre Rohstoffe die Anforderungen erfüllen.
PFAS-Verbindungen (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) stehen unter wachsendem Regulierungsdruck. PFHxA (Perfluorhexansäure) und ihre Salze und Ester sind bereits beschränkt. Für Kosmetika bedeutet das: Formulierungen mit wasserabweisenden oder filmbildenden Eigenschaften, die auf PFAS basieren, müssen auf Alternativen umgestellt werden. Das betrifft vor allem bestimmte Mascara-, Foundation- und Sonnenschutzformulierungen.
Ein konkretes Stichtagsbeispiel: Der Farbstoff Silber (CI 77820) ist für bestimmte Produktarten ab dem Frühjahr 2026 verboten. Ausnahmen können für Lippenmittel und Lidschatten bestehen. Hersteller müssen produktspezifisch prüfen, ob ihre Artikel betroffen sind, und gegebenenfalls Formulierungen und Etiketten anpassen.
Profi-Tipp: Lege eine interne Stoffliste an, die alle regulierten Inhaltsstoffe mit Stichtag und Produktkategorie enthält. Aktualisiere sie quartalsweise. Das spart bei Audits erheblich Zeit.
Jede NiSV-pflichtige Anlage muss bei der zuständigen Landesbehörde angezeigt werden. Neuanschaffungen sind spätestens eine zweiwöchige Frist nach Inbetriebnahme zu melden. In Nordrhein-Westfalen ist seit dem 1. Juli 2025 das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW (LfGA NRW) zuständig. In anderen Bundesländern gelten eigene Zuständigkeitsregelungen.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
Fehlen technische Angaben, kann der Betreiber laut HWK Halle annehmen, dass das Gerät die NiSV-Schwellenwerte überschreitet, und es freiwillig anzeigen. Das ist die sicherere Variante.
Das ist der Kern. Wer noch eine alte Schulungsbescheinigung aus 2022 oder 2023 in der Schublade hat und keine Prüfung bei einer akkreditierten Stelle abgelegt hat, darf die betreffenden Geräte rechtlich nicht mehr betreiben. Rückwirkende Korrekturen sind kaum möglich.

Das Zertifikat ist in der Regel fünf Jahre gültig. Danach ist eine Aktualisierungsschulung und gegebenenfalls eine erneute Bewertung erforderlich. Für jede einzelne Anlage muss die anwendende Person die passende Fachkunde für genau diese Gerätekategorie nachweisen. Teilwissen reicht nicht.
Folgende Anwendungen dürfen seit dem 31. Dezember 2020 ausschließlich von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Weiterbildung durchgeführt werden:
Wer diese Leistungen als Kosmetikstudio anbietet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern strafrechtliche Konsequenzen. Eine Beschränkung auf bestimmte Facharztrichtungen sieht die Verordnung nicht vor.
Profi-Tipp: Kontrolleure prüfen 2026 besonders, ob der Gerätetyp im Zertifikat exakt mit der tatsächlich eingesetzten Gerätekategorie übereinstimmt. Ein Zertifikat für „Ultraschall“ deckt kein Hochfrequenzgerät ab, auch wenn beide zur Körperformung eingesetzt werden. Lass die Zuordnung einmal systematisch von jemandem prüfen, der die NiSV-Anlage 3 kennt.
Eine vollständige Geräteakte enthält mindestens:
Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) schafft den Rahmen für den Digitalen Produktpass (DPP). Für Kosmetikgeräte und verpackte Kosmetika wird der DPP schrittweise verpflichtend. Welche Produktkategorien wann betroffen sind, legt die EU-Kommission durch delegierte Rechtsakte fest. Hersteller sollten jetzt mit der Dateninventur beginnen, auch wenn konkrete Fristen für Kosmetika noch nicht final verabschiedet sind.
Folgende Datenpunkte müssen Hersteller für den DPP vorbereiten:
Für vernetzte Kosmetikgeräte (Smart Devices mit App-Anbindung) kommen Datenschutzanforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinzu. Wer Kundendaten über ein Gerät erhebt oder verarbeitet, braucht eine Datenschutzfolgenabschätzung und klare Einwilligungsprozesse.
Die Green-Claims-Richtlinie zieht eine klare Linie zwischen belegten Umweltaussagen und Greenwashing. Konkret:
Zulässig: „Unsere Verpackung besteht zu 80 % aus recyceltem Material“ (mit Prüfbericht eines akkreditierten Labors als Beleg)
Nicht zulässig: „Natürlich“, „Eco-friendly“, „Grün“ ohne spezifischen, verifizierten Nachweis
Profi-Tipp: Prüfe jede Umweltaussage in Deinen Marketingmaterialien gegen die Anforderungen der Green-Claims-Richtlinie, bevor Du sie veröffentlichst. Unternehmen, die pauschale Nachhaltigkeitsversprechen machen, riskieren Abmahnungen und Bußgelder.
Zur Vorbereitung empfiehlt sich folgende Schrittfolge:
Behörden führen 2026 Vollzug ohne Schonfrist durch. Wer bei einer Kontrolle unvollständige Nachweise hat, bekommt keine Gelegenheit mehr, diese nachzureichen. Die Konsequenz ist in der Regel eine sofortige Betriebsuntersagung für die betroffenen Geräte oder Anwendungen.
Kontrollschwerpunkte sind:
Ordnungswidrigkeiten nach § 12 NiSV können mit Bußgeldern geahndet werden. Bei ärztlich vorbehaltenen Leistungen, die von Nicht-Ärzten durchgeführt werden, drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde. Hinzu kommen zivilrechtliche Haftungsrisiken bei Behandlungsschäden, wenn kein gültiger Fachkundenachweis vorlag.
Aus der Praxis kennen wir drei Muster, die immer wieder auftauchen: Erstens Zertifikate, die zwar existieren, aber nicht zur eingesetzten Gerätekategorie passen. Zweitens Geräteakten, die zwar angelegt wurden, aber keine aktuellen Wartungsnachweise enthalten. Drittens Einweisungsprotokolle, die fehlen, weil das Personal gewechselt hat und niemand die Einweisung für das neue Gerät dokumentiert hat.
Profi-Tipp: Lege einen digitalen Compliance-Ordner an mit Unterordnern pro Gerät: Anzeige, Fachkundenachweise, Geräteakte, Wartung, Einweisung. Das spart bei der nächsten Kontrolle erheblich Nerven.
| Aufgabe | Risiko bei Nichterfüllung | Empfehlung |
|---|---|---|
| Fachkundenachweis prüfen/nachholen | Betriebsuntersagung | Sofort intern zuweisen |
| Geräteanzeige aktualisieren | Bußgeld | Sofort intern zuweisen |
| Geräteakte vervollständigen | Stilllegung bei Kontrolle | Sofort intern zuweisen |
| Lieferanten-Check Stoffverbote | Marktverfügbarkeit, Bußgeld | Kurzfristig, ggf. auslagern |
| Green-Claims-Audit | Abmahnung, Bußgeld | Kurzfristig, ggf. Rechtsberatung |
| DPP-Dateninventur | Mittelfristige Compliance | Mittelfristig planen |
| Datenschutzfolgenabschätzung | DSGVO-Bußgeld | Mittelfristig, Fachkraft einbinden |
Die wichtigsten Stichtage auf einen Blick:
Profi-Tipp: Trage alle Zertifikatsablaufdaten in einen gemeinsamen Kalender ein und setze Erinnerungen sechs Monate vor Ablauf. Eine Erneuerung braucht Zeit, besonders wenn Schulungsplätze bei akkreditierten Stellen knapp sind.
Die Vollzugspraxis hat sich spürbar verändert. Behörden, die früher bei fehlenden Unterlagen noch eine Nachreichfrist gewährt haben, agieren jetzt anders. Wer bei einer Kontrolle kein gültiges Zertifikat einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle vorweisen kann, bekommt keine zweite Chance. Das ist kein Gerücht, das ist die Rückmeldung aus Handwerkskammern und Behördenhinweisen.
Am Markt gibt es Angebote, die ein „NiSV-Zertifikat“ versprechen, ohne dass eine Prüfung bei einer akkreditierten Stelle stattfindet. Diese Zertifikate sind seit dem Anfang 2026 wertlos. Seriöse Anbieter nennen transparent, bei welcher akkreditierten Personenzertifizierungsstelle die Prüfung abgelegt wird, und stellen nach bestandener Prüfung ein Zertifikat dieser Stelle aus, nicht nur eine eigene Schulungsbescheinigung.
Worauf Du bei der Auswahl eines Schulungsanbieters achten solltest:
Die Fachkunderichtlinie, zuletzt aktualisiert am 27. Februar 2024, legt Anforderungen an Schulungskonzepte, Gruppengrößen, Qualifikation der Lehrenden und Prüfungsanforderungen fest. Schulungsanbieter müssen durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle anerkannt sein.
Ninon-Kosmetik-Akademie bietet NiSV-Fachkundeschulungen mit Prüfungsbegleitung und Hybridformaten an, die Theorie online und Praxis in Präsenz kombinieren. Das ist gerade für Studios mit laufendem Betrieb ein echter Vorteil.
2026 ist das Vollzugsjahr der NiSV: Nur Zertifikate akkreditierter Personenzertifizierungsstellen gelten als Fachkundenachweis, und Behörden agieren ohne Schonfrist bei fehlenden Unterlagen.
| Thema | Details |
|---|---|
| NiSV-Fachkundenachweis | Seit Anfang 2026 nur Zertifikate akkreditierter Stellen (ISO/IEC 17024) gültig; Schulungsbescheinigungen reichen nicht mehr aus. |
| Geräteanzeige und Fristen | Neuanschaffungen spätestens innerhalb einer zweiwöchigen Frist nach Inbetriebnahme bei der Landesbehörde anzeigen (§ 3 Abs. 3 NiSV). |
| Stoffverbote 2026 | D4/D5/D6, Mikroplastik (VO (EU) 2023/2055), PFAS und CI 77820 (ab Frühjahr 2026) erfordern Formulierungs- und Lieferantenprüfung. |
| Arztvorbehalt | Ablative Laser, Tätowierungsentfernung, Fettgewebereduktion: ausschließlich approbierte Ärzte; Verstöße sind strafrechtlich relevant. |
| Ninon-Kosmetik-Akademie | Bietet NiSV-Fachkundeschulungen mit Prüfungsbegleitung und Hybridformaten für Studios mit laufendem Betrieb. |
Ich sage das direkt: Die NiSV ist kein bürokratisches Ärgernis, das man irgendwie aussitzen kann. Wir haben in unserem Betrieb früh entschieden, alle Fachkundenachweise konsequent über akkreditierte Stellen zu führen, auch als das noch mehr Aufwand bedeutete als eine einfache Schulungsbescheinigung. Rückblickend war das die richtige Entscheidung.
Was mich an der aktuellen Situation wirklich beschäftigt, ist die Haftungsfrage bei Grenzfällen. Hochfrequenzgeräte, die zur Fettreduktion eingesetzt werden, sind ein Beispiel: Thermische Fettgewebereduktion ist ärztlich vorbehalten. Aber wo genau liegt die Grenze zwischen einer kosmetischen Straffungsbehandlung und einer thermischen Fettgewebereduktion? Diese Grauzone ist real, und Behörden interpretieren sie zunehmend eng. Mein Rat: Im Zweifel lieber eine Leistung aus dem Angebot nehmen, als das Risiko einer strafrechtlichen Einordnung einzugehen.
Beim Thema Digitaler Produktpass sehe ich viele Betriebe noch im Wartezustand. Das verstehe ich, weil die konkreten Fristen für Kosmetika noch nicht final sind. Aber die Dateninventur jetzt zu starten kostet wenig und spart später erheblichen Aufwand. Wer seine Lieferkette kennt und dokumentiert hat, ist auch bei REACH-Audits und Green-Claims-Prüfungen besser aufgestellt.
Schulungsbudget: Ich würde es nicht als Kostenfaktor betrachten, sondern als Betriebsversicherung. Ein Bußgeld oder eine Betriebsuntersagung kostet mehr als jede Schulung.
Wer jetzt feststellt, dass Fachkundenachweise fehlen oder erneuert werden müssen, braucht einen Anbieter, der nicht nur Theorie liefert, sondern auch den Weg zur akkreditierten Prüfung begleitet. Ninon-Kosmetik-Akademie bietet genau das: NiSV-Fachkundeschulungen für Laser/optische Strahlung, Ultraschall und elektromagnetische Felder, mit Hybridformaten, die Onlinetheorie und Präsenzpraxis kombinieren. Für Studios mit laufendem Betrieb ist das ein konkreter Vorteil gegenüber rein präsenzbasierten Angeboten.

Die Akademie ist AZAV-zertifiziert, TÜV-zertifiziert und zertifizierte Landesschule des Bundesverbands für Kosmetik und Fußpflege e. V. Abschlüsse werden anerkannt. Wer Bildungsgutscheine nutzen kann, sollte das prüfen, denn die Förderung kann die Schulungskosten erheblich reduzieren. Neben den NiSV-Fachkundeschulungen gibt es Aktualisierungskurse für Zertifikate, die in den nächsten Jahren ablaufen, sowie praktische Unterstützung bei Geräteakten-Vorlagen und Compliance-Dokumentation. Schau Dir das aktuelle Kursangebot an und melde Dich an, bevor die Schulungsplätze für 2026 vergeben sind.
| Quelle | Relevanz |
|---|---|
| BfS NiSV-Seite | Offizielle Erläuterungen, Vollzugsbehörden, Fachkunderichtlinie |
| Gesetze-im-internet NiSV | Volltext mit Anlagen und Modulanforderungen |
| HWK Düsseldorf | Vollzugspraxis, Übergangsregelungen, Kontrollschwerpunkte |
| HWK Halle | Geräteanzeige, Fachkunde, Arztvorbehalt, Fristen |
| BMU Fachkunderichtlinie | Schulungsanforderungen, Rahmenlehrpläne, Prüfungsanforderungen |
| WKO CI 77820 | Farbstoffverbot ab Frühjahr 2026, Ausnahmen |
| eCertification | Vollzugsjahr 2026, akkreditierte Prüfstellen |
Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zur Rechtslage und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung. Prüfe aktuelle Regelungen stets mit den zuständigen Behörden oder einem qualifizierten Berater für Deine konkrete Situation.

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