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Arztvorbehalt: Welche Behandlungen eine Kosmetikerin nicht durchführen darf und welche Alternativen es gibt
arztvorbehalt

Der Arztvorbehalt ist eine gesetzliche Regelung, die bestimmte Behandlungen ausschließlich Ärzten oder Fachpersonal mit ärztlicher Zulassung vorbehält. Er stellt sicher, dass bestimmte Maßnahmen, die spezielle Fachkenntnisse, Fähigkeiten oder ein fundiertes medizinisches Wissen erfordern, nur von qualifizierten Personen durchgeführt werden. Dadurch sollen Gesundheit und Sicherheit gewährleistet werden. Dabei betrifft der Arztvorbehalt auch bestimmte ästhetische Behandlungen, die früher teilweise auch von Kosmetikerinnen angeboten wurden. Doch welche Behandlungen betrifft das und welche Alternativen gibt es?

Welche Behandlungen unterliegen dem Arztvorbehalt?

Früher wurden manche Behandlungen auch von Kosmetikerinnen durchgeführt, was heute aber nicht mehr erlaubt ist. Dabei werden Kosmetikerinnen manchmal heute noch nach folgenden Behandlungen gefragt, die aber einem Arztvorbehalt unterliegen:

  • Injektionsbehandlungen: Behandlungen mit Botox oder Hyaluronsäure-Fillern unterliegen in Deutschland dem Arztvorbehalt. Nur approbierte Ärzte dürfen diese Injektionen vornehmen, da sie tiefere Hautschichten erreichen.
  • Ablative Laserbehandlungen: Abtragende Laserbehandlungen, wie sie zur Entfernung von Tattoos, Pigmentflecken, Gefäßveränderungen (z. B. bei Rosazea) oder Permanent-Make-up eingesetzt werden, unterliegen seit Einführung der NiSV dem Arztvorbehalt.
  • Verfahren zur Reduzierung des Fettgewebes (Lipolyse): Die Reduktion von Fettgewebe durch Lipolyse-Verfahren, wie etwa durch Injektionen oder spezielle apparative Technologien, fällt in Deutschland unter den Arztvorbehalt. Diese Eingriffe greifen direkt in die Fettzellstruktur ein.
  • Hochfokussierter Ultraschall (HIFU): Hierbei wird hochfokussierter Ultraschall verwendet, um die Hautschichten tiefgehend zu straffen und Fettzellen zu reduzieren. Da HIFU die Integrität der Epidermis verletzt und bis in die tieferen Hautschichten wirkt, dürfen diese Behandlungen nur von Ärzten durchgeführt werden.

Was können Kosmetikerinnen als Alternative anbieten?

Kosmetikerinnen, die aufgrund des Arztvorbehalts bestimmte Behandlungen nicht durchführen dürfen, haben dennoch eine Vielzahl von Möglichkeiten. Folgende Alternativen ermöglichen es Dir, Deine Kundinnen sicher und professionell zu behandeln und gleichzeitig den wachsenden Wunsch nach Hautpflege, Verjüngung und Körperformung zu erfüllen:

  • Alternativen zu Injektionsbehandlungen (Botox, Hyaluronsäure): Nicht-invasive Anti-Aging-Methoden wie Microneedling können feine Linien reduzieren und die Hautstruktur verbessern. Hochwertige Anti-Aging-Cremes und Seren mit Wirkstoffen wie Peptiden oder Retinol unterstützen die Hautelastizität und regen die Kollagenproduktion an. Bei der NINON Kosmetik Akademie in Berlin gibt es beispielsweise eine spezielle Ausbildung zur Anti Aging Expertin, wo Du viele Methode rund um die Hautverjüngung erlernen kannst.
  • Alternativen zu ablativen Laserbehandlungen: IPL-Behandlungen (Intense Pulsed Light) können bei bestimmten Hauttypen für eine gleichmäßige Hautstruktur sorgen und z. B. leichte Pigmentflecken oder Sonnenschäden reduzieren. Zudem kann die Pigment Remover Methode angewendet werden, die ohne Laser arbeitet und trotzdem Tattoos und PMU entfernen kann. NiSV-Fachkundeschulung für IPL-Behandlungen und Pigment Remover Schulungen findest Du auch im umfangreichen Schulungsangebot der NINON Kosmetik Akademie.
  • Alternativen zur Fettgewebereduktion (Lipolyse): Manuelle Lymphdrainage und Massagen unterstützen den Abbau von Wassereinlagerungen und das Hautbild. Auch ein Body-Contouring durch EMS (Elektromuskuläre Stimulation) ist möglich. EMS-Geräte regen durch elektrische Impulse die Muskeln an und fördern die Durchblutung. Diese Methode stärkt die Muskulatur, was zu einem strafferen Erscheinungsbild der Haut führen kann. Für die EMS-Behandlung ist eine entsprechende NiSV-Fachkundeschulung zu besuchen. Angeboten werden solche NiSV-Schulungen bei zertifizierten Kosmetikschulen wie der NINON Akademie.
  • Alternativen zum Hochfokussierten Ultraschall (HIFU): Radiofrequenz-Behandlungen können die Haut straffen und das Kollagenwachstum anregen, ohne die tiefen Hautschichten invasiv zu erreichen. Auch Ultraschallgeräte mit niedriger Frequenz zur Hautstraffung sind für Kosmetikerinnen erlaubt und können die Hautstruktur sanft verbessern. NiSV-Fachkundeschulungen für Ultraschall- und Radiofrequenzbehandlungen findest Du ebenfalls bei NINON.

Voraussetzungen für die Alternativmethoden im Überblick

BereichAusbildungVorgeschrieben?
Anti-Aging-MethodenAusbildung zur Anti Aging ExpertinEmpfohlen
PMU- und TattooentfernungPigment Remover SchulungEmpfohlen
IPL-BehandlungenNiSV-Fachkundeschulung „Optische Strahlung“Vorgeschrieben
EMS-MethodeNiSV-Fachkundeschulung „EMF Stimulation“Vorgeschrieben
UltraschallbehandlungenNiSV-Fachkundeschulung „Ultraschall“Vorgeschrieben
RadiofrequenzbehandlungenNiSV-Fachkundeschulung „Radiofrequenz“Vorgeschrieben

 

Warum es sich lohnt, in diese Zusatzausbildungen zu investieren

Viele hochwirksame Behandlungsmethoden unterliegen in Deutschland inzwischen dem Arztvorbehalt. Doch zahlreiche interessierte Frauen können sich eine Schönheitsbehandlung bei einem Arzt gar nicht leisten. Entsprechend hoch ist die Nachfrage nach alternativen Behandlungsmethoden bei Kosmetikerinnen. So sind die genannten Schulungen bei der NINON Kosmetik Akademie in Berlin eine gute Investition in Deine Zukunft. Und mal ehrlich: Ist es nicht verlockend, in Konkurrenz mit einem Arzt zu treten!?

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