Nein, Vorher-Nachher-Bilder dürfen öffentlich nur mit wirksamer Einwilligung der abgebildeten Person gezeigt werden. Das regelt §22 des Kunsturhebergesetzes klar und ohne Ausnahme für den normalen Studioalltag. Dazu kommen DSGVO-Informationspflichten samt Widerrufsrecht und, sobald die Bilder werben sollen, Nachweispflichten fürs Werberecht. Drei Dinge zuerst erledigen: Einwilligung schriftlich holen, Zweck konkret benennen, Löschprozess festlegen.
Kurz gesagt:
- Vorher-Nachher-Bilder dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der abgebildeten Person öffentlich gezeigt werden, die Zweck, Dauer und Widerruf beinhaltet.
- Bei der Verwendung von Vorher-Nachher-Bildern zu Werbezwecken sind Nachweise der dargestellten Wirkungen notwendig, da Fotos allein keine Belege für Wirksamkeit sind.
- Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und jederzeit widerrufbar sein, sonst drohen rechtliche Konsequenzen oder Abmahnungen.
- Bilder sollten nur unter Einhaltung gleicher Lichtverhältnisse, Kameraeinstellungen und ohne irreführende Bearbeitung veröffentlicht werden, um Manipulationen zu vermeiden.
- Bei Widerruf oder Abmahnung sind Bilder unverzüglich zu löschen, die Löschung zu dokumentieren und rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
Ninon-Kosmetik-Akademie
Rechtssicher in der Kosmetik arbeiten
Erweitern Sie Ihre Fachkenntnisse mit Aus- und Weiterbildungen zu Kosmetik, modernen Behandlungstechniken und rechtlichen Grundlagen.
Ausbildungen entdecken
Inhaltsverzeichnis
Rechtliche Grundlagen: KunstUrhG und DSGVO bei Fotoveröffentlichungen
Fangen wir mit dem Grundsatz an, den die meisten Kolleginnen kennen, aber zu lax auslegen: §22 KunstUrhG verlangt eine Einwilligung, bevor ein Bildnis verbreitet oder öffentlich gezeigt wird. Punkt. Kein “die hat doch zugestimmt, als sie gelächelt hat”.
§23 KunstUrhG nennt Ausnahmen, etwa Zeitgeschichte oder Beiwerk in Landschaftsaufnahmen. Für kosmetische Vorher-Nachher-Fotos greift keine dieser Ausnahmen, weil die Aufnahme gezielt die Person und ihre Behandlung zeigt, nicht ein zufälliges Beiwerk. Wer sich darauf beruft, verliert im Zweifel.
Die DSGVO kommt dazu, sobald ihr die Bilder digital speichert oder veröffentlicht. Eine wirksame Einwilligung muss informiert, freiwillig und jederzeit widerrufbar sein. Rein private Nutzung ist ausgenommen, aber genau diese Ausnahme endet, sobald ihr an einen unbegrenzten Personenkreis veröffentlicht, also auf Instagram oder der Studio-Website.
Was braucht eine saubere Einwilligung konkret:
- Zweck der Nutzung (Marketing, Website, Social Media)
- Dauer der Nutzung und Widerrufsmöglichkeit
- Hinweis auf Drittplattformen (Meta, Google)
- Unterschrift oder dokumentierte digitale Zustimmung
Profi-Tipp: Lass die Kundin die Einwilligung selbst ankreuzen und unterschreiben, nicht nur mündlich zustimmen. Mündlich ist im Streitfall nichts wert.
Werberechtliche Grenzen: UWG, HWG und die EU-Verordnung 655/2013
Hier wird es für viele Studios erst richtig unbequem. Sobald ihr Vorher-Nachher-Bilder als Werbung einsetzt, nicht nur als Dokumentation, greift zusätzliches Recht.
Die VO (EU) 655/2013 verlangt, dass Wirkaussagen zu Kosmetikprodukten wahr und belegbar sind. Dargestellte Wirkungen müssen durch hinreichende Nachweise gestützt sein, etwa durch Gutachten oder Studien, nicht durch ein schönes Foto allein. Ein Vorher-Nachher-Bild ist kein Beweis, es ist eine Illustration.
Das Lauterkeitsrecht nach UWG §5 und, bei medizinischer Nähe, das Heilmittelwerbegesetz verbieten irreführende Werbung. Typische Fallen:
- Übertriebene Wirkdarstellung (Falten “verschwinden” statt “werden sichtbar reduziert”)
- Vorgetäuschte Erfolgsgarantie ohne individuelle Varianz zu erwähnen
- Fehlende Angabe, ob das Ergebnis typisch oder ein Einzelfall ist
Fragt euch vor jeder Veröffentlichung: Ist das Ergebnis repräsentativ? Wie wurde gemessen? Kann ich die Aussage im Streitfall belegen? Wer das nicht beantworten kann, sollte das Bild lassen oder die Textzeile entschärfen.
So baut ihr einen Prozess, der hält, auch wenn mal jemand nachfragt oder sich beschwert:
- Einwilligung formulieren: Zweck, Medium, Dauer, Widerrufsrecht schriftlich festhalten, zum Beispiel “Veröffentlichung auf Instagram, Facebook und Website für Marketingzwecke, Löschung auf Widerruf innerhalb von 7 Werktagen”.
- Fotorechte klären: Wer hat die Fotos gemacht? Ein Fotograf überträgt euch die Nutzungsrechte per Vertrag, die Einwilligung der Kundin bleibt trotzdem separat erforderlich. Das eine ersetzt das andere nicht.
- Dokumentieren: Datum, Behandlerin, Messmethode, Lichtverhältnisse, Originaldateiname archivieren, am besten in einer festen Vorlage.
- Aufbewahrungsdauer festlegen: So lange die Einwilligung gilt, nicht länger als nötig.
- Social-Media-Workflow definieren: Wer bearbeitet einen Widerruf? Wie schnell wird gelöscht? Was passiert, wenn eine Kundin das Bild selbst teilt?
Profi-Tipp: Eine feste Vorlage für die Fotodokumentation spart euch im Ernstfall Stunden. Wir zeigen in unserem Beitrag zur Fotodokumentation in der Kosmetik, wie so eine Vorlage konkret aussieht.
Bildbearbeitung und Retusche: Wo die rechtliche Grenze liegt
Retusche ist nicht per se verboten, aber sie wird gefährlich, sobald sie eine Wirkung suggeriert, die die Behandlung gar nicht erzielt hat. Hellere Beleuchtung im Nachher-Bild, andere Kameraeinstellung, ein Weichzeichner auf der Haut: das alles verschiebt die Aussage, ohne dass ihr ein Wort über die eigentliche Behandlung sagt.
Praktisch heißt das: gleiche Lichtverhältnisse, gleicher Winkel, gleiche Kamera, wenn möglich. Wer das nicht einhält, sollte zumindest ehrlich kennzeichnen, dass die Aufnahmebedingungen variieren.
Was sich in der Praxis bewährt:
- Bearbeitungsprotokoll führen (welche Software, welche Änderung, welches Datum)
- Retuschierte Bilder klar kennzeichnen, wenn Filter oder Korrektur im Spiel waren
- Keine Wirkungsgarantien im Bildtext, auch nicht implizit durch Smiley oder Ausrufezeichen
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein helleres Nachher-Foto bei gleichzeitig schlechterem Vorher-Foto wirkt wie ein Behandlungserfolg, ist aber oft einfach ein Beleuchtungsunterschied. Das fällt Prüfern auf, Abmahnern sowieso.
Widerruf, Löschung und Abmahnung: Der schnelle Fahrplan
Wenn eine Kundin widerruft, zählt Tempo, nicht Diskussion:
- Bild sofort von allen Kanälen entfernen, auch aus Caches und geplanten Posts.
- Löschung schriftlich bestätigen und die ursprüngliche Einwilligung archivieren, als Beleg für euer rechtmäßiges Handeln bis zum Widerrufszeitpunkt.
- Bei einer Abmahnung: nicht sofort unterschreiben. Fristen prüfen, Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgeben, rechtlichen Rat einholen.
- Vorbeugend: Musterverträge nutzen, eine Rechtsschutzversicherung für den Betrieb prüfen, bei Unsicherheit die IHK fragen.
Profi-Tipp: Reagiert innerhalb von 24 Stunden auf einen Widerruf. Wer zögert, riskiert eine zweite, deutlich unangenehmere Nachricht vom Anwalt.
Meine Perspektive nach 30 Jahren im Studio
Eine Kollegin hat mal ein Vorher-Nachher-Bild gepostet, Einwilligung nur mündlich, “die war doch einverstanden”. Drei Monate später kam die Abmahnung, weil die Kundin es anders sah als erinnert. Schriftlichkeit ist kein Bürokratiekram, sie ist eure Versicherung. Mein Rat: ein Standardformular, ein monatliches Audit der veröffentlichten Bilder. Zehn Minuten im Monat gegen einen vierstelligen Schreck.
— Selin Arowolo
Rechtssichere Fotodokumentation: Was wir in der Ausbildung vermitteln
Fotorecht ist Theorie, bis man selbst eine Einwilligung formulieren muss, die vor Gericht hält. Genau das üben wir in der Praxis: In unserer Fachkosmetik Intensiv + NiSV Ausbildung für 5.490 € bekommt ihr Muster-Einwilligungen, Dokumentationschecklisten und reale Übungsfälle zur Fotofreigabe, nicht nur Paragrafen zum Nachlesen.

Wer apparative Behandlungen dokumentiert, etwa Laser oder Radiofrequenz, braucht ohnehin die NiSV-Fachkundeschulung, weil dort Dokumentationspflichten direkt an die Zulassung gekoppelt sind. Und wer Betäubungscremes vor Behandlungen einsetzt, findet bei unserem Partner TKTX praktische Hinweise zur Nachsorge, die sich auch in der Bilddokumentation wiederfinden sollten. Schaut euch unsere Kursseite für Kosmetikschulungen an und findet die passende Weiterbildung für euer Studio.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Rechtsfachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.

Quellen
Empfehlungen