Ja, unter bestimmten Bedingungen sind Ausfallhonorare zulässig. Die Basis dafür liefert § 615 BGB. Wer das nutzen will, braucht aber eine dokumentierte Vereinbarung, keinen Aushang an der Rezeption. Als Sofortmaßnahme reicht oft schon eine Anzahlung oder eine klar formulierte Buchungsbestätigung. Als Faustregel gilt: meist eine Frist von einem Tag und eine Gebühr, die oft zwischen einem Drittel und der Hälfte des Behandlungspreises liegt.
Kurz gesagt:
- Ausfallhonorare sind nach § 615 BGB zulässig, erfordern aber eine klare, dokumentierte Vereinbarung wie eine Checkbox oder Bestätigungsmail.
- Die übliche Höhe liegt bei einem Drittel bis zur Hälfte des Behandlungspreises, abzüglich ersparter Material- und Energiekosten.
- Bei kurzfristigen Verhinderungen durch unverschuldetes Verhalten, wie Krankheit oder Notfälle, sollte Kulanz gewährt werden, insbesondere bei Nachweis durch Attest.
- Präventive Maßnahmen wie Anzahlungen, Erinnerungen und Wartelisten sind effektiver gegen No-Shows als reines Gebührenverlangen.
- Eine rechtssichere Absage- oder Gebührenregelung braucht eine klare Formulierung in AGB und im Buchungsprozess, inklusive Nachweisführung bei Streitfällen.
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Inhaltsverzeichnis
Rechtslage in Deutschland: § 615 BGB, Urteile und was Verbraucherschützer sagen
§ 615 BGB regelt den sogenannten Annahmeverzug. Übersetzt heißt das: Wenn du einen Termin freihältst und die Kundin nicht erscheint, hast du trotzdem Anspruch auf Vergütung, weil du deine Leistung angeboten hattest. Das Gesetz nennt das Betriebsrisiko. Klingt gut, ist es auch, aber nur mit einem Haken: Ersparte Aufwendungen musst du gegenrechnen. Material, das du nicht verbraucht hast, zählt dagegen.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bestätigt: Ausfallgebühren können zulässig sein, aber die Rechtslage ist nicht einheitlich. Gerichte prüfen jeden Fall einzeln. Ein Beispiel dafür liefert das OLG Stuttgart: Ohne plausiblen Nachweis, dass der Slot nicht anders vergeben werden konnte, scheitern viele Ansprüche schon an der Beweislast. Auch Urteile aus dem ärztlichen Bereich, dokumentiert etwa in der Ärztekammer-Praxis zu Ausfallhonoraren, zeigen dasselbe Muster:: Rechtsprechung bleibt uneinheitlich, weil jeder Betrieb, jede Buchungsart und jeder Einzelfall anders liegt. Für dich heißt das: Verlass dich nicht auf ein Bauchgefühl. Bau dir eine solide Dokumentation, dann stehst du im Streitfall besser da.
Prävention: Praktische Maßnahmen, die No-Shows wirkungsvoll senken
Bevor du überhaupt über Gebühren nachdenkst, lohnt sich der Blick auf die Ursache. Die meisten No-Shows lassen sich verhindern, nicht nur abrechnen.
- Anzahlung bei Buchung: Zehn bis zwanzig Prozent des Behandlungspreises schon bei der Terminvereinbarung einziehen. Wirkt wie ein psychologischer Anker, rechtlich abgesichert ist sie ohnehin klarer als eine reine Ausfallgebühr im Nachhinein.
- Automatisierte Erinnerungen: 48 Stunden vorher eine E-Mail, 24 Stunden vorher eine SMS, zwei Stunden vorher eine WhatsApp-Nachricht. Drei Kontaktpunkte, kein Nerven.
- Wartelisten: Wer kurzfristig absagt, hinterlässt eine Lücke. Eine Warteliste füllt sie oft binnen Minuten.
- Verifizierte Buchungen: Telefonnummer und E-Mail bei Erstbuchung bestätigen lassen, das filtert schon einiges an Karteikunden raus, die nie wirklich vorhatten zu kommen.
Profi-Tipp: Führe für vier Wochen eine No-Show-Strichliste. Erst wenn du die tatsächliche Quote kennst, weißt du, ob sich Anzahlungspflicht überhaupt lohnt oder ob dir schon eine bessere Erinnerungskette reicht.
Ausfallhonorar wirksam vereinbaren: AGB, Buchungsprozess und Dokumentation
Ein Aushang im Empfangsbereich reicht nicht. Punkt. Sobald online oder telefonisch gebucht wird, muss die Stornoregel aktiv Teil des Buchungsprozesses sein, sonst fehlt dir im Streitfall der Nachweis, dass die Kundin überhaupt zugestimmt hat. Das betont auch der Deutsche Anwaltverein in seiner Einschätzung zu Aufklärungspflichten in der Kosmetikbranche.
Praktisch bedeutet das: eine Checkbox im Online-Buchungssystem, die aktiv angeklickt werden muss, bevor der Termin bestätigt wird. Oder eine Bestätigungsmail, in der die Stornofrist und Gebühr schwarz auf weiß stehen, verbunden mit dem Hinweis, dass die Buchung diese Bedingungen anerkennt. Bei Telefonbuchung reicht ein mündlicher Hinweis nicht aus, außer du schickst danach die schriftliche Bestätigung nach.
Im Streitfall zählt vor allem, was sich beweisen lässt: Zeitstempel der Buchung, der Versand der Bestätigungsmail, eventuell ein Klick-Log der Checkbox. Wer das nicht dokumentiert, hat vor Gericht schlechte Karten, egal wie fair die Gebühr eigentlich war.

Höhe und Berechnung: Was du wirklich verlangen kannst
Der volle Behandlungspreis ist so gut wie nie durchsetzbar. Gerichte erwarten, dass du ersparte Aufwendungen abziehst, also Material, das du nicht verbraucht hast, und manchmal auch anteilige Energiekosten.
- Übliche Bandbreite: ein Drittel bis zur Hälfte des vereinbarten Preises gilt in der Praxis als plausibel.
- Rechenbeispiel: Behandlung für 80 €, Materialkosten ersparter 8 €, verbleibender Zeit- und Personalaufwand gerechtfertigt eine Gebühr von etwa 35 bis 40 €.
- Ausnahmen nach oben: Bei langen Spezialbehandlungen, Permanent-Make-up-Terminen etwa, die drei Stunden blockieren, kann eine höhere Gebühr gerechtfertigt sein, weil der Slot kaum anders vergeben werden kann.
Sonderfälle: Krankheit, Notfälle, Terminverlegung
Nicht jede Absage ist gleich zu behandeln. Fieber am Morgen des Termins, ein Kita-Notruf, ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit, das sind unverschuldete Fälle. Ein ärztliches Attest oder auch nur eine glaubhafte Schilderung per Nachricht sollte in solchen Fällen zur Kulanz führen, nicht zur Gebühr.
Meine Empfehlung: Wer sich innerhalb einer Woche nach dem verpassten Termin meldet, bekommt einen kostenfreien Ersatztermin. Wiederholt sich das Muster jedoch (drei No-Shows in sechs Monaten, sagen wir), greift die reguläre Gebühr trotzdem. Kommuniziere diese Regel einmal klar, am besten schriftlich in der Buchungsbestätigung, dann musst du im Einzelfall nicht jedes Mal neu verhandeln.
Checkliste und Vorlagen für den sofortigen Einsatz
Hier die Bausteine, die du direkt übernehmen oder an deine Rechtsberatung weiterreichen kannst.
- AGB-Formulierung: „Absagen bis 24 Stunden vor dem Termin sind kostenfrei. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 40 % des Behandlungspreises fällig, ersparte Materialkosten werden abgezogen.“
- Buchungsworkflow: Checkbox mit Klartext direkt vor dem Bestätigen-Button, nicht versteckt in einem Link zu einer separaten Seite.
- Bestätigungsmail: Enthält Termin, Preis, Stornofrist und Gebührenhöhe in einem Absatz, nicht nur als Anhang.
Drei Erinnerungstexte für den Alltag:
- 48 Stunden vorher: „Hallo [Name], wir freuen uns auf Ihren Termin am [Datum] um [Uhrzeit]. Bitte denken Sie an unsere Stornofrist von 24 Stunden.“
- 24 Stunden vorher: „Letzte Erinnerung: Ihr Termin morgen um [Uhrzeit] steht. Bei Absage jetzt fällt keine Gebühr mehr an, danach schon.“
- Zwei Stunden vorher: „Wir sehen uns gleich um [Uhrzeit]! Bitte melden Sie sich kurz, falls etwas dazwischenkommt.“
Die AGB-Checkliste für Kosmetikstudios liefert weitere Formulierungen zu Hygiene, Datenschutz und Stornofristen im Detail.
Praxis-Einblick der Ninon-Kosmetik-Akademie
In Business-Trainings sieht man oft, dass Studios ohne Anzahlungspflicht öfter mit Lücken im Terminkalender kämpfen als solche mit verbindlichem Buchungssystem. Wer eine einfache Erinnerungskette (E-Mail, SMS, kurzer Anruf bei Stammkundinnen) einführt, berichtet oft von spürbar ruhigeren Wochen. Wer tiefer in rechtliche Grundlagen einsteigen will, findet ergänzend unsere Übersicht zu rechtlichen Grundlagen für Kosmetikerinnen und praktische Hinweise zur Dokumentation im Hygieneplan, die sich sinngemäß auch auf Buchungsnachweise übertragen lassen.
Wer sein Studio rechtssicher und wirtschaftlich stabil aufstellen will, findet in unserer Checkliste für die Kosmetik-Ausbildung auch Hinweise zu betriebswirtschaftlichen Grundlagen, die weit über No-Show-Regeln hinausgehen. Und falls du noch am Anfang deiner Selbstständigkeit stehst: Ein Blick auf die Fördermöglichkeiten für die Kosmetik-Ausbildung kann sich lohnen, bevor du in Buchungssoftware oder Rechtsberatung investierst.

Aus 30 Jahren Studioalltag: Meine Position
Gebühren konsequent ja, aber nur mit klarer Vereinbarung. Bei Krankheit? Kulanz, immer. Eine Kundin, die dreimal in einem Jahr abgesagt hat, ohne Attest, bekam bei mir irgendwann die Gebühr, nicht aus Prinzip, sondern weil der Umsatzausfall real war. Erst messen, dann Regeln setzen, alles andere ist Raterei.
— Selin Arowolo
Quellen
Den Gesetzestext selbst findest du in § 615 BGB. Praxisnahe Einordnung liefert die Sparkasse zu verpassten Terminen.
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