Du möchtest Dein Behandlungsspektrum um apparativen Kosmetik erweitern und mit effektiven Beauty-Techniken Deinen Umsatz steigern? Seit Einführung der NiSV gibt es da im Vorfeld Einiges zu beachten. Wenn Du ein neues Behandlungsgerät für die apparative Kosmetik kaufen willst, solltest Du deshalb wie folgt vorgehen.
Seit 2023 ist für bestimmte Geräte der apparativen Kosmetik ein Fachkundenachweis erforderlich, der durch eine zur Technik passende NiSV-Schulung erworben werden kann.
Dabei fallen folgende kosmetischen Behandlungsgeräte unter die NiSV:
Kombigeräte können je nach Vielfalt der Funktionen sogar mehrfach von der NiSV betroffen sein, sodass zur Nutzung des Geräts mehrere Fachkundenachweise erforderlich sind. Selbst wenn Du das Kombigerät nur für eine Art der Behandlung benutzen willst, musst Du für alle enthaltenen Funktionen die entsprechenden Fachkundenachweise besitzen, um das Gerät überhaupt nutzen zu dürfen. Deshalb sollte der Kauf eines Kombigeräts gut überlegt sein.
Unser Tipp: Ob das Gerät, das Du kaufen willst, unter die Verordnung fällt und welche Fachkundenachweise Du dafür brauchst, kannst Du beim jeweiligen Hersteller erfragen.
Je nach Funktionen des Geräts sind verschiedene Fachkundenachweise erforderlich. Brauchst Du für das ausgewählte Gerät einen Fachkundenachweis, den Du noch nicht hast, musst Du ihn durch eine NiSV-Fachkundeschulung erwerben. Basis jedes Fachkundemoduls ist das Modul „Grundlagen der Haut“, sofern Du keine anerkannte Vorbildung besitzt, die dieses Modul ersetzen kann. Neben dem Basismodul musst Du das erforderliche Fachkundemodul für das geplante Gerät belegen. Insgesamt gibt es vier verschiedene Fachkundemodule: Optische Strahlung (Laser und IPL), Ultraschall, EMF Radiofrequenz und EMF Stimulation.
Unser Tipp: Die NINON Kosmetik Akademie bietet auch verschiedene Kombischulungen an, wie zum Beispiel die NiSV Kombischulung zur Laserexpertin mit dem Basismodul und dem Fachkundemodul Optische Strahlung oder die Kombischulung für apparative Kosmetik mit dem Basismodul und den Fachkundemodulen Ultraschall und EMF Radiofrequenz.
Seit 2021 müssen Kosmetikerinnen alle Geräte, die unter die NiSV fallen und zu kosmetischen und sonstigen nicht medizinischen Zwecken am Menschen verwendet werden sollen, bei der Behörde des eigenen Bundeslandes melden. Für in Berlin betriebene Geräte ist zum Beispiel das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit zuständig. Dabei muss das Gerät der Behörde spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme gemeldet werden. Der Antrag kann online gestellt werden.
Am Beispiel Berlin kann man sehen, dass für die Anmeldung der Name der Betreiberin und der Anwenderin sowie die Bezeichnung und das Baujahr des Geräts genauso angegeben müssen wie die Anwendungsbereiche. Dabei wird auch abgefragt, ob es sich um ein Kombigerät handelt und ob die Behandlung bei Nicht-Ärzten nicht dem Ärztevorbehalt unterliegt. Zu guter Letzt muss der passende NiSV-Fachkundenachweis hochgeladen werden.
Unser Tipp: Es ist auf jeden Fall sinnvoll, die Anmeldung erst vorzunehmen, wenn Du den Fachkundenachweis bereits vorliegen hast.
Hast Du die erforderlichen Fachkundenachweise erfolgreich erworben und die Genehmigung zum Betrieb des Geräts erhalten, kannst Du es sofort für Deine Kundenbehandlungen einsetzen. Denn durch die NiSV-Schulungen hast Du nicht nur die Theorie, sondern auch die Praxis der jeweiligen Technik kennengelernt und kannst die innovativen Anwendungen besonders effektiv und sicher durchführen.
Unser Tipp: Wenn Du noch Fragen zur NiSV oder zu den Fachkundeschulungen hast, wende Dich gerne an unsere NiSV-Hotline unter 030 606 97 75 oder stelle uns Deine Fragen per E-Mail unter info@ninon-akademie.de – natürlich kostenlos und unverbindlich.
Zur Schulung und Zertifizierung Deiner Mitarbeiterinnen begleiten wir Dich kostenlos auf dem Weg zu einem fachkundig und vielseitig ausgebildeten Team.
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