Die apparative Kosmetik nutzt die neusten Entwicklungen der Technik, um kosmetische Behandlungen auf ein völlig neues Niveau zu heben. Vor allem mit Laser und IPL (Intensiv pulsierendes Licht) werden in der Kosmetik ausgezeichnete Ergebnisse erzielt – zum Beispiel bei der dauerhaften Haarentfernung oder bei der effektiven Hautverjüngung. Kein Wunder also, dass kosmetische Behandlungen mit optischer Strahlung in Kosmetikstudios besonders stark nachgefragt sind und häufig einen Großteil des Umsatzes ausmachen.
Seit Anfang 2023 muss jede Kosmetikerin, die ein zugelassenes Behandlungsgerät mit optischer Strahlung benutzen will, einen entsprechenden Fachkundenachweis vorlegen können. Warum gerade diese NiSV-Schulung so wichtig ist und welche Vorteile die Schulung „Optische Strahlung“ bei der NINON Kosmetik Akademie hat, erfährst Du in diesem Artikel.
Vielleicht hast Du schon gehört, dass laut NiSV sogenannte „ablative Laserbehandlungen“, wie Tattoo-Entfernungen, von Kosmetikerinnen nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Allerdings darfst Du mit einem Fachkundenachweis „Optische Strahlung“ immer noch andere Laser- und auch IPL-Geräte für kosmetische Anwendungen nutzen.
Zu den Behandlungsgeräten, die unter den Fachkundenachweis „Optische Strahlung“ fallen, gehören z. B. nicht-ablative Lasergeräte, intensiven Lichtquellen (IPL-Geräte) oder andere optische Strahlungsquellen. Dabei handelt es sich immer um eine extrem komplexe Technologie, bei der intensive Lichtstrahlen gebündelt werden, um bestimmte Effekte auf der Haut zu erzielen. Wird solch eine hochwirksame Technologie in der Kosmetik eingesetzt, können allerdings sowohl für Dich als Anwenderin als auch für Deine Kundinnen gewisse Risiken entstehen, wenn die Technik nicht sicher beherrscht wird.
Aus diesem Grund wurde die NiSV ins Leben gerufen, die einen Fachkundenachweis vorschreibt, wenn Du als Kosmetikerin diese „Optische Strahlung“ weiterhin zu Behandlung Deiner Kundinnen einsetzen möchtest. Es geht also nicht nur um den Schutz Deiner Kundinnen, sondern auch um Deine eigene Sicherheit.
Jede Kosmetikerin, die Behandlungen mit optischen Strahlungsquellen anbieten möchte, muss vorher den Fachkundenachweis „Optische Strahlung“ erwerben und zusätzlich das Basismodul „Grundlagen der Haut“, wobei unter bestimmten beruflichen Voraussetzungen auf das Grundlagenmodul verzichtet werden kann.
Solange Du die vorgeschriebenen NiSV-Schulungen noch nicht erfolgreich abgeschlossen hast, müssen Laser- und IPL-Geräte leider abgeschaltet bleiben. Allgemein gilt, dass es nicht ausreicht, wenn nur die Eigentümerin eines Kosmetikstudios einen Fachkundenachweis hat, sondern jede Anwenderin, welche die Geräte nutzen will, muss selbst die entsprechende Fachkundeschulung absolviert haben. Wer keinen Fachkundenachweis vorweisen kann, muss auf die Anwendung der hochwirksamen apparativen Behandlungsmethoden mit optischer Strahlung verzichten, was große Umsatzeinbußen zur Folge haben kann.
Die Fachkundeschulung „Optische Strahlung“ ist also eine unverzichtbare Investition in die Zukunft jeder Kosmetikerin.
In der NiSV-Schulung „Optische Strahlung“ in der NINON Kosmetik Akademie in Berlin wirst Du besonders anschaulich mit dem Thema vertraut gemacht. Denn es ist uns besonders wichtig, dass Du nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung schaffst, sondern die Technologie wirklich verstanden hast und den Umgang mit den Geräten sicher beherrscht.
Da die optische Strahlung ein sehr umfangreiches Thema ist, umfasst das Fachkundemodul 120 Lerneinheiten à 45 Minuten. So lernst Du in der Schulung beispielsweise, wie optische Strahlung überhaupt funktioniert, welche Risiken sich bei der Behandlung ergeben können und vieles mehr. Wir vermitteln Dir die physikalischen Grundlagen so einfach, dass Du sie problemlos verstehen kannst. Auch sprechen wir mit den Teilnehmerinnen intensiv über rechtliche Grundlagen, Risiken und Nebenwirkungen, Betriebsanforderungen nach NiSV sowie Schutz und Aufklärung der Kundinnen. Natürlich wirst Du im Rahmen unserer Schulung auch in die praktische Handhabung von Kosmetik-Lasern und IPL-Geräten eingeführt. Wegen der besonderen Bedeutung für Dein tägliches Geschäft stehen vor allem die Themen „Haarentfernung“ und „Hautverjüngung“ im Mittelpunkt der Praxis.
Da NINON darüber hinaus auch noch eine zertifizierte „Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e. V.“ in Berlin ist, kannst Du Dich auf die hohe Qualität unserer NiSV-Schulungen rundum verlassen.
Bildnachweis:© Parilov - stock.adobe.com
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