Apparative Kosmetik ist ein wichtiges Standbein vieler Kosmetikstudios. Denn dank moderner Technologie können besonders schöne und schnelle Behandlungserfolge erzielt werden, sodass für diese Behandlungen hohe Preise verlangt werden können. Viele Kosmetikstudios entscheiden sich deshalb für sogenannte Kombinationsgeräte, mit denen sich verschiedene Behandlungen kombinieren lassen, sodass sie noch effektiver wirken. Doch was gilt für solche Kombigeräte in Bezug auf die NiSV?
Wenn es um die NiSV geht, sind Kombigeräte als mehrere Geräte in einem Gehäude zu verstehen. Das bedeutet: Je nach verwendeter Technik können Kombinationsgeräte mehrfach von der NiSV betroffen sein. Dabei muss für jede einzelne Behandlungstechnik, die mit dem Gerät angewendet werden kann, geprüft werden, ob sie unter die NiSV fällt. Das bedeutet, dass gegebenenfalls mehrere Fachkundezertifikate erworben werden müssen, um ein einziges Multifunktionsgerät überhaupt noch benutzen zu dürfen.
Kombinationsanwendungen werden zum Beispiel zur Faltenglättung und gleichzeitigen Verbesserung des Hauterscheinungsbildes durch oberflächliches chemisches Peeling oder zur dauerhaften Haarentfernung verwendet. Wenn beispielsweise ein Gerät IPL mit Hochfrequenz oder Ultraschall kombiniert, darf es gewerblich zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nur noch verwendet werden, wenn die Fachkundenachweise für alle angewendeten Methoden bei der Anwenderin vorliegen. Hast Du beispielsweise nur einen Ultraschall-Fachkundenachweis, darfst Du ein IPL-Ultraschall-Kombigerät nicht benutzen, weil ja auch eine IPL-Behandlung möglich ist, für die der Fachkundenachweis „Optische Strahlung“ gebraucht wird.
Am besten frage beim Hersteller des Multifunktionsgeräts nach, das Du nutzen oder kaufen willst. Er kann Dir am besten sagen, ob und welche Strahlungsquellen das jeweilige Kombinationsgerät verwendet, welche davon unter die NiSV fallen und welche Fachkundenachweise Du für den Betrieb des Kombigerätes brauchst.
Beim Kauf eines neuen Kombigeräts solltest Du sicherstellen, dass Du alle erforderlichen Fachkundenachweise besitzt, bevor Du das Gerät in Betrieb nimmst.
Anders als oft angenommen, reicht es nicht, wenn die Besitzerin des Kosmetikstudios alle Fachkundenachweise hat, die ein vorhandenes Multifunktionsgerät erfordert. Jede Anwenderin muss selbst über alle Fachkundenachweise verfügen, die für den Betrieb eines Geräts benötigt werden. Dies gilt auch für Kombinationsgeräte, für die Du als Anwenderin alle vorgeschriebenen Fachkundenachweise selbst vorweisen können musst, damit Du das Gerät für die Behandlung Deiner Kundinnen benutzen darfst.
Wie bereits erläutert, musst Du alle Fachkundenachweise besitzen, die für die enthaltenen Techniken im anvisierten Kombigerät erforderlich sind. Das können bei einem Multifunktionsgerät auch zwei oder drei Fachkundenachweise sein. Da es zu hohen Strafen kommen kann, wenn Du solch ein Kombigerät ohne entsprechende Nachweise benutzt, solltest Du vor der ersten Anwendung die notwendigen Schulungen besuchen.
In der NINON Kosmetik Akademie in Berlin kannst Du nicht nur das Basimodul „Grundlagen der Haut“ besuchen, das immer zuerst absolviert werden muss – bis auf wenige Ausnahmen bei bestimmter Vorbildung. Sondern wir bieten auch regelmäßig Schulungen für die beliebten Fachkundemodule Ultraschall, EMF Radiofrequenz und Optische Strahlung an. Hier wählst Du einfach die Fachkundemodule aus, die Du für die Nutzung speziell Deines Kombinationsgerätes brauchst. So kannst Du Dein Multifunktionsgerät schon bald sicher und mit ruhigem Gewissen benutzen.
Bildnachweis: © Parilov - stock.adobe.com
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