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KOMPASS-Förderung für Selbständige – bis zu 4.500 €

Du bist selbstständig und möchtest Dein Kosmetik-Business weiter voranbringen? Dann haben wir gute Nachrichten für Dich. Denn das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt Selbständige durch die Förderung von Qualifizierungen und Weiterbildungen mit bis zu 4.500 €! Damit ist die Kompass-Förderung eine einzigartige Möglichkeit für alle Selbstständigen, die nicht beim Arbeitsamt gemeldet sind und sich kostengünstig weiterbilden wollen. Starte jetzt mit einer geförderten Fortbildung bei der NINON Akademie richtig durch!

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Was bedeutet KOMPASS?

KOMPASS bedeutet „Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ und wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ins Leben gerufen, um kleine Unternehmen zukunftsfähig zu machen. Zwar heißt es Solo-Selbständige, aber die Förderung kannst Du auch beantragen, wenn Du Mitarbeitende bis zu einem Vollzeitäquivalent beschäftigst.

Durch das KOMPASS-Programm kannst Du einen finanziellen Zuschuss von bis zu 4.500 € bekommen, der maximal 90 % der förderfähigen Ausgaben beträgt. Dabei kannst Du Dir die passende Weiterbildung in der Regel selbst aussuchen – sei es eine NiSV-Fachkundeschulung oder eine Ausbildung zur Wimpernstylistin.

Welche Voraussetzungen gelten für die KOMPASS-Förderung?

Voraussetzungen der Selbständigkeit:

  • Dein Wohnsitz und deine Tätigkeit müssen in Deutschland liegen.
  • Du musst Deine Selbstständigkeit als Haupterwerb betreiben.
  • Du musst mindestens seit mindestens zwei Jahren selbständig sein.
  • Du darfst höchstens ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen.

Voraussetzungen der Weiterbildung:

  • Die Kosmetik-Fortbildung muss eine Mindestdauer von 20 Stunden haben.
  • Die Schulung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.
  • Die Fortbildung sollte berufsspezifische Kompetenzen vermitteln.
  • Du darfst Dich vor Antragstellung noch nicht für den Kurs angemeldet haben.

So kommst Du zu einer geförderten Kosmetik-Weiterbildung

  1. Zuerst solltest Du Dich bei uns über passende Weiterbildungen beraten lassen, mit denen Du Deine Ziele am besten erreichen kannst. So kannst Du besser vorbereitet in das KOMPASS-Beratungsgespräch starten.
  2. Anschließend führst Du ein verpflichtendes Erstberatungsgespräch mit einer KOMPASS-Anlaufstelle. Das Gespräch kann persönlich oder virtuell stattfinden.
  3. Die Anlaufstelle protokolliert die Beratung, überprüft Deine individuellen Voraussetzungen für die Förderung und entscheidet in einer Einzelfallentscheidung, ob die von dir gewünschte Weiterbildung förderfähig ist.
  4. Stimmen alle Voraussetzungen, stellt Dir die Anlaufstelle einen sogenannten Qualifizierungsscheck aus, den Du bei uns einreichen kannst.
  5. Nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks musst Du innerhalb von sechs Monaten an der ausgewählten Weiterbildung erfolgreich teilnehmen.
  6. Danach reichst Du einen Antrag bei der Bewilligungsbehörde (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, kurz: KBS) ein. Auf der KOMPASS-Webseite findest du alle weiterführenden Dokumente.
  7. Die Bewilligungsbehörde prüft Deinen Antrag ein letztes Mal. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden Dir bis zu 4.500 € für Deine Weiterbildung erstattet.
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FAQ zur KOMPASS-Förderung

Wie hoch ist die Förderung bei KOMPASS genau?

Die KOMPASS-Förderung beträgt bis zu 4.500 €. In der Regel werden 90 % der Weiterbildungskosten übernommen. Die restlichen 10 % trägst Du selbst.

Wird die KOMPASS-Förderung ausgezahlt oder erstattet?

Die Förderung wird nach Abschluss der Weiterbildung erstattet. Du gehst also zunächst in Vorleistung und reichst danach alle erforderlichen Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde ein.

Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind ausschließlich reine Weiterbildungskosten, zum Beispiel:

  • Kurs- oder Seminargebühren
  • Prüfungsgebühren (wenn Teil der Qualifizierung)

Nicht förderfähig sind unter anderem:

  • Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Verpflegung
  • Arbeitsmaterialien oder Geräte

Kann ich die KOMPASS-Förderung mit anderen Förderungen kombinieren?

Nein. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Dieselbe Weiterbildung darf nicht gleichzeitig durch ein anderes öffentliches Förderprogramm bezuschusst werden.

Was passiert, wenn ich die Weiterbildung abbreche?

Wird die Weiterbildung nicht erfolgreich abgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Erstattung. In diesem Fall musst Du die Kosten vollständig selbst tragen.

Wer entscheidet, ob meine Weiterbildung förderfähig ist?

Die erste Einschätzung trifft die KOMPASS-Anlaufstelle im Beratungsgespräch. Die endgültige Entscheidung über die Auszahlung trifft die Bewilligungsbehörde, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Muss meine Weiterbildung zertifiziert sein?

Die Weiterbildung muss qualitativ geeignet und beruflich relevant sein. Eine gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung ist nicht immer notwendig, wird aber häufig vorausgesetzt. Die finale Bewertung erfolgt im Beratungsgespräch mit der KOMPASS-Anlaufstelle.

Gilt KOMPASS auch für nebenberuflich Selbständige?

Nein. Die Förderung richtet sich ausschließlich an hauptberuflich Selbständige. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist nicht förderfähig.

Wie lange dauert der gesamte Förderprozess?

Von der Erstberatung bis zur Auszahlung solltest Du mehrere Monate einplanen. Besonders wichtig ist, dass Du keine verbindliche Kursanmeldung vor Ausstellung des Qualifizierungsschecks vornimmst.

Wann sollte ich mich für um die KOMPASS-Förderung kümmern?

Am besten sofort. Denn Du kannst die KOMPASS-Förderung nur einmal pro 12 Monate beantragen und das Förderprogramm geht nur noch bis zum 29.02.2028. Wenn Du Dich jetzt darum kümmerst, kannst Du vielleicht noch eine weitere Förderung beantragen, bevor der Förderzeitraum beendet ist.

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