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Darf eine Kosmetikerin noch Tattoos entfernen?
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Tattoos, Microblading und Permanent Make up sind eigentlich dazu gedacht, möglichst lange zu halten. Möchte man sie wieder loswerden, wird oft ein Laser eingesetzt. Doch darf eine Kosmetikerin laut NiSV überhaupt noch Tattoos mit dem Laser entfernen? Welche Alternativen zur Tattooentfernung mit dem Laser gibt es? Und warum sollte eine Kosmetikerin die NISV-Schulung „Optische Strahlung“ trotzdem besuchen, auch wenn sie eine andere Tattooentfernungsmethode anbieten kann?

Was sagt die NISV zu Laserbehandlungen?

Bis zur Einführung der NiSV durften Kosmetikerinnen Laser auch zur Tattooentfernung benutzen. Mit Einführung der NiSV sind allerdings bestimmte Laserbehandlungen ausschließlich qualifizierten Ärzten vorbehalten. Der Ärztevorbehalt gilt zum Beispiel für ablative (hautabtragende) Laserbehandlungen, aber auch für die Beseitigung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up mittels Laser. Als Kosmetikerin darfst Du Tattooentfernungen entsprechend nicht mehr mit dem Laser durchführen, viele andere Laserbehandlungen sind mit dem Fachkundenachweis „Optische Strahlung“ aber auch Kosmetikerinnen noch erlaubt.

Welche Alternativen zum Laser haben Kosmetikerinnen für die Tattooenfernung?

Die Laserentfernung eines Tattoos ist mit verschiedenen Risiken verbunden. Denn dafür werden gepulste Laser der höchsten Laserklasse verwendet. Wird die Behandlung nicht sachgerecht durchgeführt, kann es zu Nebenwirkungen kommen, wie Verbrennungen, Pigmentveränderungen, Entzündungen oder Narbenbildung. Das wissen auch viele Kundinnen und Kunden, weshalb sie auf eine Tattooentfernung mittels Laser verzichten.

Die NINON Kosmetik Akademie in Berlin bietet aber eine Schulung in der speziellen Beauty-Technik „Pigment Remover“ an. Pigment Remover eine besonders effektive und trotzdem schonende Methode zur Entfernung von Tattoos, aber auch von Microblading-Pigmenten und Permanent Make up. Die Entfernung der Pigmente erfolgt dabei komplett ohne Laser, sodass Pigment Remover auch von Kosmetikerinnen angewendet werden darf. Die Methode ist also ein hervorragender Ersatz zur Tattooentfernung mittels Laser. Da viele Betroffene eine Laserbehandlung scheuen, kann Dir die Pigment Remover Ausbildung als Kosmetikerin sogar viele neue Kundinnen und Kunden einbringen. Zudem lassen sich viele Kundinnen schneller auf Permanent Make up oder Micorblading-Behandlungen ein, wenn die Kosmetikerin mit Pigment Remover auch eine einfache Entfernungsmethode anbietet. Es lohnt sich also, Pigment Remover Behandlungen in Deine Angebotspalette aufzunehmen.

Wozu brauche ich dann noch den Fachkundenachweis „Optische Strahlung“?

Mit dem Fachkundenachweis „Optische Strahlung“ dürfen Kosmetikerinnen zwar keine Tattoos mit dem Laser entfernen. Sie dürfen aber zum Beispiel Diodenlaser, Fraktionierter Laser, Alexandritlaser, Nd-YAG-Laser und 3-Wellenlängenlaser für kosmetische Behandlungen benutzen, wie etwa zur dauerhaften Haarentfernung oder zur Hautverjüngung. Da dies sehr nachgefragte Beauty-Techniken sind und von den Kundinnen gut bezahlt werden, lohnt sich die NiSV-Schulung „Optische Strahlung“ trotzdem für jede Kosmetikerin.

Gut zu wissen: In der NINON Kosmetik Akademie in Berlin bieten wir die Kombischulung „Grundlagen der Haut & Optische Strahlung“ zu einem besonders günstigen Paketpreis an.

Fazit

Zwar darfst Du als Kosmetikerin Tattoos nicht mehr mit dem Laser entfernen. Aber Du könntest stattdessen die Pigment Remover Methode erlernen, die deutlich schonender bei der Pigmententfernung und deshalb stark nachgefragt ist. Die NiSV-Schulung „Optische Strahlung“ lohnt sich aber trotzdem zusätzlich. Für die dauerhafte Haarentfernung und die effektive Hautverjüngung darfst Du als Kosmetikerin immer noch den Laser einsetzen. Diese lukrativen Geschäftsbereiche solltest Du Dir nicht entgehen lassen.

 

Bildnachweis: © Viktoriia Stock - stock.adobe.com
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