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Wird mir die Umschulung zur Kosmetikerin von Jobcenter oder Arbeitsamt bezahlt?
Kosmetikerin von Jobcenter oder Arbeitsamt

Du bist arbeitslos und möchtest Dir den Traum erfüllen, Kosmetikerin zu werden? Dann haben wir gute Nachrichten. Unter gewissen Umständen kann Dir eine Umschulung zur Fachkosmetikerin vom Arbeitsamt oder Jobcenter finanziert werden, sodass Du kostenlos in Deinen neuen Traumberuf starten kannst. Wir verraten Dir hier alle Voraussetzungen, damit Dir die Umschulung zur Kosmetikerin von Jobcenter oder Arbeitsamt wirklich bezahlt wird.

Voraussetzungen für die geförderte Umschulung zur Kosmetikerin

Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit: Eine Umschulung wird häufig gefördert, wenn Du arbeitslos bist oder von Arbeitslosigkeit bedroht wirst. Eine Umschulung kann auch gefördert werden, wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast oder Deine Qualifikation auf dem aktuellen Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt ist.

Gesundheitliche Eignung: Die gesundheitliche Eignung für den neuen Beruf ist oft eine weitere Voraussetzung. Es wird geprüft, ob Du körperlich in der Lage bist, den neuen Beruf langfristig auszuüben. Wenn Du wegen einer Allergie nicht mehr als Friseurin oder Krankenpflegerin arbeiten kannst, wird Dir vermutlich auch keine Umschulung zur Kosmetikerin gewährt.

Alter, Wohnsitz, Sprachkenntnisse: Es gibt keine festen Altersgrenzen für eine geförderte Umschulung, aber sie wird vor allem Personen im erwerbsfähigen Alter gewährt. Das Mindestalter ist in der Regel 18 Jahre. Zudem musst Du einen Wohnsitz im Inland haben und ausreichend deutsches Sprachverständnis mitbringen.

Vereinbarkeit mit dem Arbeitsmarkt: Die geplante Umschulung muss in einem Berufsfeld erfolgen, in dem es eine realistische Chance auf Beschäftigung gibt. Das Ziel ist schließlich, Dich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Da der Kosmetikmarkt stetig wächst, sind die Chancen gut, dass Dir eine Umschulung als Kosmetikerin zugesagt wird, sofern Du alle anderen Voraussetzungen erfüllst.

Förderberechtigter Bildungsanbieter: Die Umschulung muss bei einem von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden. Die NINON Kosmetik Akademie hat eine AZAV-Zertifizierung, sodass unsere 6-monatigen Ausbildung „Fachkosmetik inkl. NiSV“ bis zu 100 % förderbar ist. Sie beinhaltet alle Inhalte der Ausbildung zur Fachkosmetikerin und zusätzlich die Weiterbildungen „Fachkraft für Optische Strahlung“ und „Perfektionstraining“.

Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter: Vor der Umschulung ist eine Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erforderlich. Die Umschulung muss von Deinem Sachbearbeiter als notwendig und sinnvoll angesehen werden, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Für die finanzielle Förderung rauchst Du einen Bildungsgutschein, der die Übernahme der Kosten sozusagen zusichert. Dieser wird Dir nach Prüfung aller Voraussetzungen durch die zuständige Behörde ausgestellt.

Motivation und Ausbildungswilligkeit: Um eine Umschulung zur Kosmetikerin bewilligt zu bekommen, musst Du motiviert und bereit sein, eine neue Ausbildung zu absolvieren und Dich in einen neuen Beruf einzuarbeiten. Es ist immer eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters des Jobcenters oder der Arbeitsagentur, ob er Dir die kostenlose Umschulung zur Kosmetikerin bewilligt oder nicht. Deshalb ist es wichtig, sich auf das Gespräch mit dem Sachbearbeiter gründlich vorzubereiten, damit Du ihn von der Umschulung und Deiner Motivation überzeugen kannst. Die NINON Kosmetik Akademie gibt Dir gerne Informationsmaterial und Tipps, wie Du den Sachbearbeiter dafür gewinnen kannst.

Was spricht für eine Umschulung zur Kosmetikerin bei NINON?

Wie Du eben schon lesen konntest, musst Du Deinen Sachbearbeiter beim Jobcenter oder beim Arbeitsamt erstmal überzeugen, dass eine Umschulung zur Kosmetikerin genau das Richtige für Dich ist. Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, gut vorbereitet in das Gespräch zu gehen und sich im Vorfeld bereits eine Kosmetikschule auszusuchen. Wenn Du viel über die Ausbildung und die Kosmetikschule weißt, zeigst Du damit, dass Du großes Interesse hast. Dadurch steigen Deine Chancen, dass Dir die Umschulung zur Kosmetikerin von Jobcenter oder Arbeitsamt bezahlt wird.

Die NINON Kosmetik Akademie ist eine anerkannte „Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e. V.“ in Berlin und wurde vom TÜV Rheinland zertifiziert. Die Qualität der Ausbildung wurde also mehrfach überprüft. Dabei beinhaltet die zertifizierte Kosmetik-Ausbildung nicht nur die Basisausbildung zur Fachkosmetikerin, sondern auch die Weiterbildungen „Fachkraft für Optische Strahlung“ und „Perfektionstraining“, sodass Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt danach besonders hoch sind. Dass die geförderte Umschulung zur Kosmetikerin nur 6 Monate dauert, wird von Jobcenter und Arbeitsamt gerne gesehen, denn viele Umschulungen dauern deutlich länger und das Amt muss entsprechend läger und mehr dafür bezahlen. Mit unserer AZAV-zertifizierten Umschulung zur Kosmetikerin stehen Deine Chancen also ausgesprochen gut, bald in Deinem Traumberuf durchstarten zu können. Sprich uns gerne an, wir unterstützen Dich gern.

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