Kosmetikstudios haben derzeit die großartige Möglichkeit, die eigenen Mitarbeiterinnen mit gezielter Weiterbildung in der NINON Kosmetik Akademie fit für den zukünftigen Arbeitsmarkt zu machen – und zwar 100 % kostenlos! Dank dem „Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung“, auch Qualifizierungschancengesetz genannt, werden nicht nur die Weiterbildungskosten komplett von der Agentur für Arbeit übernommen, sondern es gibt sogar einen Entgelt-Zuschuss für Deine Mitarbeiterinnen während ihrer Weiterbildung bei NINON. So kannst Du mit den kostenfreien Weiterbildungen für Deine Mitarbeiterinnen langfristig das Angebot in Deinem Kosmetikstudio erweitern, die Kundenzufriedenheit erhöhen und Deinen Umsatz deutlich steigern, ohne etwas dafür bezahlen zu müssen.
Die NINON Kosmetik Akademie bietet Kosmetikstudios hierfür einen bequemen Rundum-Service an: Von der unverbindlichen Beratung über die richtige Antragstellung bis zur anerkannten Schulung und Zertifizierung Deiner Mitarbeiterinnen begleiten wir Dich kostenlos auf dem Weg zu einem fachkundig und vielseitig ausgebildeten Team.
Weiterbildungen zahlen sich für alle aus: Einerseits können Deine Angestellten durch eine gezielte Weiterbildung ihre berufliche Situation absichern oder sogar verbessern. Andererseits profitiert Dein Unternehmen davon, wenn Deine Mitarbeiterinnen besser ausgebildet sind und Du dadurch Dein Angebotsspektrum erweitern kannst.
Umso großartiger ist es, dass seit April 2024 Weiterbildungen bis zu 100 % durch das neue Qualifizierungsgeld vom Arbeitsamt gefördert werden können. Durch das Qualifizierungsgeld sollen Arbeitgeberinnen ihren Mitarbeiterinnen die Arbeitsplätze sichern können, wenn im Unternehmen ein Qualifizierungsbedarf besteht. Und um am hart umkämpften Beauty-Markt zu bestehen, ist eine stetige Weiterbildung unabdingbar. Als zertifizierte „Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e. V.“ in Berlin hilft Dir die NINON Kosmetik Akademie dabei, die lukrativsten Weiterbildungen für Deine Mitarbeiterinnen auszuwählen.
Die geförderten Weiterbildungen für Kosmetikerinnen bei der NINON Kosmetik Akademie finden hybrid statt. Das heißt, dass ein Teil der kostenfreien Weiterbildung immer digital durchgeführt wird, sodass Deine Mitarbeiterinnen zeitlich flexibel und ortsunabhängig daran teilnehmen können. Dadurch entfällt auch eine längere Abwesenheit vom Arbeitsplatz. Leidglich die Praxistage und die Prüfungen müssen vor Ort in Berlin absolviert werden. Das macht die kostenfreie Weiterbildung für Deine Mitarbeiter und Dich zusätzlich attraktiv. Dass die Kostenübernahme für die geförderten Weiterbildungen ganz einfach beantragt werden kann, kommt als Bonus noch hinzu.
Durch die Weiterbildung Deiner Mitarbeiterinnen investierst Du nicht nur in deren Zukunft, sondern auch in Deinen persönlichen Erfolg und in Dein eigenes Wohlbefinden als Inhaberin Deines Kosmetikstudios:
Gut geschulte Mitarbeiterinnen können die Kundinnen besser beraten und behandeln. Deine Mitarbeiterinnen erlernen in ihrer kostenfreien Weiterbildung neue Techniken und Behandlungsmethoden kennen und anwenden. Das verbessert ihre beruflichen Fähigkeiten und hilft ihnen, die Wünsche Deiner Kundinnen noch besser zu erfüllen.
Eine höhere Servicequalität und eine breitere Angebotspalette führt zu zufriedeneren Kundinnen. Das erhöht wiederum die Chance, dass die Kundinnen wiederkommen und Dein Kosmetikstudio weiterempfehlen. Das steigert Deinen Umsatz und stärkt Deine Marktposition.
Zufriedene Mitarbeiterinnen bleiben einem Unternehmen länger treu. Zudem genießt Du als fürsorgliche Arbeitgeberin einen guten Ruf in der Branche, was Dein Ansehen und das Vertrauen in Dein Kosmetikstudio stärkt. Das zieht wiederum neue engagierte Mitarbeiterinnen an, die in Deinem Unternehmen arbeiten möchten.
Die geförderte Weiterbildung Deiner Mitarbeiterinnen ist oft unabdingbar, um die geltenden gesetzlichen Regelungen der Kosmetikbranche einzuhalten. Zum Beispiel ist für viele apparative Kosmetik-Behandlungen, wie Laser, Radiofrequenz oder Ultraschall, ein NiSV-Fachkundenachweis erforderlich – und zwar für jede einzelne Anwenderin.
Durch die Qualifizierung Deiner Mitarbeiterinnen kannst Du mehr operative Aufgaben delegieren und gewinnst dadurch mehr Zeit für strategische Planung und Geschäftsentwicklung, z. B. durch die Einführung innovativer Anwendungskonzepte.
Wenn Du Deine Mitarbeiterinnen bei der NINON Kosmetikakademie weiterbilden lässt, bekommst Du nicht nur die Weiterbildungskosten zu 100 % bezahlt, sondern auch einen Lohnkostenzuschuss von 75 %, was Dir zusätzlich Personalkosten sparen kann. Was will man mehr?
Der Austausch mit frisch weitergebildeten Mitarbeiterinnen kann auch Dein eigenes Wissen erweitern. So kannst Du Dich mit den geförderten Weiterbildungen selbst auf dem Laufenden über die neusten Trends und Techniken im Kosmetikbereich halten.
Mit einem kompetenten und gut ausgebildeten Team kannst Du Dich darauf verlassen, dass die täglichen Abläufe in Deinem Kosmetikstudio reibungslos funktionieren, was Deinen Stress reduziert. So kannst Du Dich in Zukunft noch stärker auf Dich selbst konzentrieren.
Die Bundesagentur für Arbeit hat mit dem Qualifizierungschancengesetz ein neues Förderinstrument geschaffen. Als neue Leistung der Beschäftigtenqualifizierung steht das Qualifizierungsgeld seit April 2024 zur Verfügung und kann von interessierten Unternehmen derzeit ganz einfach beantragt werden. Allerdings zeigt die Erfahrung: Förderprogramme ändern sich ständig und oft sind die Fördertöpfe schnell leer. Nutze also jetzt Deine Chance, vom Qualifizierungsgeld für Deine Mitarbeiterinnen zu profitieren.
Das Qualifizierungschancengesetz soll den Wandel des Arbeitsmarktes aktiv gestalten. Mit diesem Ziel wird die berufliche Weiterbildung während einer Beschäftigung bei Weiterzahlung des Gehalts gefördert, damit die Angestellten ihre berufliche Situation verbessern und ihren Arbeitsplatz absichern können. Die Arbeitsagentur übernimmt die Weiterbildungskosten zu 100 % und erstattet den Arbeitgebern 75 % der Gehaltskosten.
Es gibt verschiedene Gründe, warum sich eine Weiterbildung lohnt. Vor allem im Bereich Kosmetik kommen immer wieder neue Techniken auf den Markt. Über die Medien erfahren die Kundinnen schnell davon und die neuen Beautybehandlungen werden stark nachgefragt. Wenn ein Kosmetikstudio da nicht mithält und die gewünschten Techniken nicht anbieten kann, wandern die Kundinnen zur Konkurrenz ab. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und am Markt erfolgreich zu sein, ist hier stetige Weiterbildung gefragt. Dass es derzeit Zuschüsse für solche Weiterbildungen gibt, ist eine großartige Chance. Lasse auch Dein Kosmetikstudio von den kostenfreien Weiterbildungen für Kosmetikstudios profitieren.
Es ist möglich, auch mehrere Angestellte parallel fördern zu lassen. Sollen mehrere Angestellte an derselben Weiterbildung teilnehmen, reicht ein Antrag aus, um die Zahlung der Entgeltzuschüsse und der Lehrgangskosten zu erreichen. Solch ein Antrag wird Sammelantrag genannt und macht es Dir besonders leicht, dass gleich mehreren Mitarbeiterinnen von einer kostenlosen Kosmetik-Weiterbildung profitieren können.
Erfahrungsgemäß laufen Fördermaßnahmen der Agentur für Arbeit irgendwann aus. Im Moment sind die Fördertöpfe noch voll, sodass die meisten Weiterbildungen bewilligt werden, sofern sie bei einem anerkannten Bildungsträger wie der NINON Kosmetik Akademie absolviert werden sollen. Deshalb solltest Du Deine Mitarbeiterinnen am besten jetzt kostenlos weiterbilden lassen und umgehend den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Als TÜV-zertifizierter Bildungsträger kennen wir uns mit solchen Anträgen bestens aus und helfen Dir gerne dabei, die Kostenübernahme der Weiterbildungskosten und den Lohnzuschuss für Deine Mitarbeiterinnen zu beantragen. Sprich uns einfach an.
Zur Schulung und Zertifizierung Deiner Mitarbeiterinnen begleiten wir Dich kostenlos auf dem Weg zu einem fachkundig und vielseitig ausgebildeten Team.
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