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Laserschutzkurs

Laserschutzbeauftragter für Medizin und Kosmetik

Laserbehandlungen sind eine lukrative Einnahmequelle von Kosmetikstudios und finden auch in medizinischen Praxen Anwendung. Dabei sind Arztpraxen und Kosmetiksalons aber auch der Sicherheit ihrer Patientinnen und Kundinnen verpflichtet. Nach § 5 der „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung“ (OStrV) müssen Arbeitgeber vor Inbetriebnahme von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 einen Laserschutzbeauftragten bestellen oder sich selbst die Fachkenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Laserschutzkurs aneignen. Genaueres ist in den Technischen Regeln „Laserstrahlung“ (TROS) zu finden.

Werden die Lasersysteme nur für eine bestimmte Anwendung genutzt, wie im medizinischen oder kosmetischen Bereich üblich, dann reicht ein anwendungsbezogener Kurs mit 8,5 Lehreinheiten à 45 Minuten, um die Vorgaben zu erfüllen.

 Unser Laserschutzkurs für Medizin und Kosmetik ist deshalb perfekt geeignet, um sich zum zugelassenen Laserschutzbeauftragten für Kosmetikstudios oder Arztpraxen ausbilden zu lassen. Dabei handelt es sich um einen praktischen Online-Kurs, bei dem die einzelnen Kapitel und Lehrinhalte flexibel im eigenen Tempo durchgearbeitet werden können.

Da wir auch NiSV-Kurse anbieten, wie unsere Schulung zur Laser-Expertin mit dem Fachkundemodul „Optische Strahlung“, wissen wir genau, wie wir Dir die technischen Inhalte besonders einfach und anschaulich vermitteln können.

laserschutz

Warum ein fundierter Laserschutzkurs so wichtig ist

Wird ein Laserschutzbeauftragter ohne die erforderlichen Fachkenntnisse oder sogar gar kein Laserschutzbeauftragter bestellt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Bei fehlenden Fachkenntnissen des Laserschutzbeauftragten kann im Falle eines Unfalls auch eine Mithaftung des Laserschutzbeauftragten oder des Arbeitgebers erfolgen. Umso wichtiger ist es, das LSB-Zertifikat bei einem kompetenten Anbieter zu erwerben, der sich an die Vorgaben zu Inhalt und Umfang hält und alle Teilnehmerinnen erfolgreich durch die Prüfung führt.

Nach durchlaufenem Online-Laserschutzkurs und bestandener Prüfung erhältst Du von der NINON Kosmetik Akademie in Berlin ein Zertifikat, auf dem Deine „erfolgreiche Teilnahme“ explizit bestätigt wird. So bist Du bezüglich der nachzuweisenden Fachkenntnisse als Laserschutzbeauftragte auf der sicheren Seite.

Wer Laserbeauftragter werden kann

Jeder kann an unserer Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten teilnehmen. Als Laserschutzbeauftragter bestellt werden kann jedoch nur jemand, der eine zum Anwendungsfall passende Ausbildung und entsprechende Berufserfahrung vorweisen kann. Eine Laserschutzbeauftragte für ein Kosmetikstudio sollte entsprechend über eine mindestens 2-jährige abgeschlossene kosmetische Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre beruflichen Erfahrung mit entsprechenden Laser-Einrichtungen der Klassen 3R, 3B bzw. 4 verfügen. Eine Laserschutzbeauftragte für eine Arztpraxis muss eine medizinische Ausbildung und passende Berufserfahrung in Sachen Laser haben. Trifft das auf Dich zu, erfüllst Du mit unserem Online-Laserschutzkurs alle Voraussetzung zur Laserschutzbeauftragten.

Kursinhalte „Laserschutzkurs“:

  • Physikalische Grundlagen der Laserstrahlung
  • Biologische Wirkung von Laserstrahlung
  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Laserschutz und Lasersicherheit inkl. indirekte Gefährdungen
  • Gefährdungsbeurteilung mit beispielhafter Durchführung
  • Verantwortung und Aufgaben von Laserschutzbeauftragten
  • 15-Fragen-Multiple-Choice-Prüfung

Kursinhalte „Laserschutzkurs“:

  • Exklusiver Zugang zur NINON Lernplattform
  • Online-Kurs für selbstständiges Arbeiten im eigenen Lerntempo
  • Schritt-für-Schritt Anleitung zur Prüfungsvorbereitung
  • 24/5 Support vom Dozententeam
  • Prüfung in Präsenz in der NINON Kosmetik Akademie
  • Investition: 300,00 Euro

Du hast Interesse an unserem Laserschutzkurs?

FAQ zum Laserschutzkurs

Für wen ist der Laserschutzkurs bei NINON geeignet?

Der Laserschutzkurs bei der NINON Kosmetik Akademie in Berlin ist zum Beispiel für Kosmetikerinnen, aber auch für Ärzte oder Medizinische Fachangestellte geeignet, die medizinische und kosmetische Lasergeräte verwenden wollen.

Der Kurs eignet sich nicht für Laserschutzbeauftragte in den Bereichen Lichttechnik, DJ, Laservermessung oder Lasermaterialbearbeitung. Auch für potenzielle Laserschutzbeauftragte, die dort arbeiten, wo die Laser für verschiedene Anwendungen genutzt und immer wieder verändert werden oder wo nicht klassifizierte Lasersysteme genutzt werden, ist dieser Kurs nicht geeignet.

Sind ältere LSB-Zertifikate noch gültig?

Wenn die erfolgreiche Teilnahme durch eine Prüfung nachgewiesen werden kann, ist ein älteres Zertifikat für Laserschutzbeauftragte weiterhin gültig. Allerdings sind Auffrischungen nach spätestens 5 Jahren oder nach gravierenden gesetzlichen Neuerungen notwendig.

Ein neuer Laserschutzkurs ist notwendig, wenn das LSB-Zertifikat älter als 5 Jahre ist. Auch wenn auf dem Zertifikat „teilgenommen“ und nicht „mit Erfolg teilgenommen“ oder nur „nach BGV B2“ steht, muss ein neuer Laserschutzkurs besucht werden.

Worauf basiert der Laserschutzkurs der NINON Kosmetik Akademie?

Unser Laserschutzkurs basiert auf den gesetzlichen Anforderungen der „Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV“ und den Technischen Regeln „Laserstrahlung“ (TROS). Unser Laserschutzkurs wurde anwendungsbezogen für die Bereiche Medizin und Kosmetik konzipiert und umfasst sowohl die Aufgaben, Rechte, Pflichten und Haftung von Laserschutzbeauftragter als auch die Gefährdungsbeurteilung gemäß OStrV inklusive Messwertermittlung und Ableitung wirksamen Schutzmaßnahmen. Als Online-Kurs konzipiert, können die Lehrinhalte ganz einfach im eigenen Tempo durchgearbeitet werden.

Auf welchen rechtlichen Vorgaben beruht der NINON-Laserschutzkurs?

Die Ausbildung von Laserschutzbeauftragter ist in der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (DGUV Vorschrift 11, früher BGV B2) und in der OStrV geregelt und wurde durch die TROS Laserstrahlung konkretisiert. Der Anbieters des Laserschutzkurses sollte sich an die TROS „Laserstrahlung“ halten und die Inhalte und den Umfang darauf abstimmen. Wurde die DGUV Vorschrift 11 noch nicht zurückgezogen, muss diese neben der TROS Laserstrahlung bei der Ausbildung berücksichtigt werden. Andere Vorschriften entsprechen nicht dem aktuell gültigen Rechtsrahmen. Als erfahrener Schulungsanbieter im Bereich Kosmetik entspricht der Laserschutzkurs der NINON Kosmetik Akademie in Berlin allen gesetzlichen Vorgaben an einen anwendungsbezogenen Kurs für Medizin und Kosmetik und die Inhalte werden besonders gut verständlich aufbereitet.

Muss ein Laserschutzbeauftragter regelmäßig Fortbildungen besuchen?

Die Fachkenntnisse müssen durch regelmäßige Fortbildungen immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. In § 5 Absatz 2 OStrV steht: „Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten.“ In Anlehnung an die Strahlenschutzverordnung ist eine Auffrischung alle 5 Jahre notwendig. Wer einen Laserschutzbeauftragten bestellt, der nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Warum gibt es am Ende des Laserschutzkurses eine Prüfung?

Die Prüfung am Ende des Laserschutzkurses dient dazu, die erforderlichen Fachkenntnisse nach OStrV nachzuweisen. Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung, um als Laserschutzbeauftragter eingesetzt werden zu dürfen. In der TROS Laserstrahlung sind Art und Umfang der Prüfung festgelegt: Es ist ein Multiple-Choice-Test mit mindestens 15 Fragen vorgeschrieben. In unserem Online-Laserschutzkurs bereiten wir die Inhalte so einfach auf, dass Du gut vorbereitet in die Prüfung gehen kannst. Solltest Du die Prüfung wider Erwarten nicht bestehen, wird einfach eine mündliche Nachprüfung durchgeführt. Als erfahrene Kosmetikschule stehen wir Dir bei Fragen gerne zur Seite.

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